Seit April 2001 gilt die bundesweite Hundeverordnung. Gemäß dieses Gesetzes gelten Hunde bestimmter Rassen als gefährlich oder potenziell gefährlich. Die einzelnen Bundesländer entscheiden selbst, wie sie mit den sogenannten Kampfhunden umgehen. In Bayern unterliegt das Halten dieser Hunderassen einigen Restriktionen.
Welche Hunde sind Listenhunde in Bayern?
- In Bayern regelt die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit den Umgang mit Kampfhunden
- Die gelisteten Hunde werden entsprechen in zwei Kategorien eingeteilt
- Listenhunde der zweiten Kategorie können ihre Gefährlichkeit durch einen Wesenstest widerlegen
- Die Haltung eines Hundes beider Kategorien ist erlaubnispflichtig
Rasseliste in Bayern: Kategorie 1 und 2
Bayern stuft Kampfhunde in zwei Kategorien ein:
- Rassen der ersten Kategorie gelten als grundsätzlich gefährlich. Ein Negativzeugnis ist nicht möglich.
- Kategorie-Zwei-Hunde gelten als potenziell gefährlich. Bei ihnen lässt sich durch einen Wesenstest allerdings nachweisen, dass sie ungefährlich sind.
Kategorie 1: Hunde mit generell gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Hunden der ersten Kategorie der bayerischen Rasseliste wird eine generell gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt. Folgende Rassen sind betroffen:
Darüber hinaus gehören in diese Kategorie auch alle Kreuzungen mit diesen Rassen.
Haltungsbedingungen für Hunde der Kategorie 1
Wer einen Hund der Kategorie Eins halten möchte, benötigt eine Halteerlaubnis. Diese wird von den Behörden ausgestellt. Dafür sind folgende Auflagen zu erfüllen:
- Der Halter verfügt über ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Der Hund hat den Wesenstest bestanden
- Ein berechtigtes Interesse für die Haltung eines Hundes der Kategorie Eins ist nachweisbar
Eine besondere Herausforderung stellt der Nachweis des berechtigten Interesses dar. Der Kampfhund muss dafür rassetypischen Nutzen erfüllen – beispielsweise Haus und Hof verteidigen. An dieser Auflage scheitern die meisten potenziellen Halter.
Kategorie 2: Hunde mit vermuteter gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Hunde der zweiten Kategorie können die vermutete Aggressivität durch einen Wesenstest widerlegen. Im Anschluss daran erhalten sie ein Negativzeugnis. Dieses ist mit einem Rechtsanspruch verbunden und sogar einklagbar. Zu den betreffenden Rassen gehören:
- American Bulldog, Bullmastiff und Bullterrier
- Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux und Mastiff
- Mastino Espanol, Mastino Napoletano und Dogo Canario
- Ca de Bou (Perro de Presa Mallorquin) und Rottweiler
- Alano Espanol und Fila Brasiliero
Auch Kreuzungen der genannten Rassen fallen in Kategorie Zwei.
Haltungsbedingungen für Hunde der Kategorie 2
Die Haltungsbedingungen für Hunde der zweiten Kategorie sind weniger streng. Nach einem bestandenen Wesenstest ist die Haltung problemlos möglich.
Sie möchten einem Kampfhund – beispielsweise aus dem Tierheim – ein Zuhause bieten? Mit Rassen der zweiten Kategorie ist das möglich. Behalten Sie jedoch im Vorfeld die Kosten im Blick. Insgesamt sind folgende Positionen zu beachten:
- Die Schutzgebühr im Tierheim liegt zwischen 200 und 400 Euro
- Das befristete Negativzeugnis bis zum 18. Lebensmonat liegt bei etwa 100 Euro
- Das endgültige Negativzeugnis inklusive Wesenstest beläuft sich auf etwa 250 Euro
Ist der Dobermann ein Listenhund in Bayern?
Nein, die Haltung der Hunderasse Dobermann ist im Freistaat Bayern unbedenklich. Er steht nicht auf der Rasseliste.
Ist der Boerboel ein Listenhund in Bayern?
Nein, der Boerboel gilt nicht als Kampfhund oder Listenhund in Bayern. Die Hunderasse kann ohne bestimmte Auflagen gehalten werden.
Ist der Cane Corso ein Listenhund in Bayern?
Ja, der Cane Corso gilt in Bayern als Listenhund der Kategorie 2. Es wird eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit angenommen, die durch einen Wesenstest widerlegt werden kann.
Ist der Kangal ein Listenhund in Bayern?
Nein, Kangal-Hunde gelten nicht als potentiell gefährlich oder aggressiv laut bayerischer Gesetzgebung.
Ist der Rottweiler ein Listenhund in Bayern?
Ja, Rottweiler gelten als Listenhunde der Kategorie 2. Bei der Hunderasse wird eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit angenommen, die durch einen Wesenstest widerlegt werden kann.
Rasselisten der Bundesländer
- Baden-Württemberg: Listenhunde
- Berlin: Listenhunde
- Brandenburg: Listenhunde
- Bremen: Listenhunde
- Hamburg: Listenhunde
- Hessen: Listenhunde
- Mecklenburg-Vorpommern: Listenhunde
- Niedersachsen: Listenhunde
- Nordrhein-Westfalen: Listenhunde
- Rheinland-Pfalz: Listenhunde
- Saarland: Listenhunde
- Sachsen-Anhalt: Listenhunde
- Sachsen: Listenhunde
- Schleswig-Holstein: Listenhunde
- Thüringen: Listenhunde