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Listenhund in Hessen: Dogo Argentino

Listenhunde Hessen 2024: Gefährliche Hunderassen

von Tim Brinkhaus

am aktualisiert

Wie in allen Bundesländern unterliegen Halter von sogenannten Listenhunden auch in Hessen gewissen Pflichten. Die genauen Auflagen regelt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden – kurz: HundeVO. Insgesamt stehen neun Listenhunde in Hessen 2023 auf dem Index.

Wie in allen Bundesländern unterliegen Halter von sogenannten Listenhunden auch in Hessen gewissen Pflichten. Die genauen Auflagen regelt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden – kurz: HundeVO. Insgesamt stehen neun Listenhunde in Hessen 2023 auf dem Index.

Welche Hunderassen sind Listenhunde in Hessen 2024?

  • Listenhunde unterliegen in Hessen keiner weiteren Kategorisierung. Sie fallen unter die sogenannten "gefährlichen Hunde" (hierbei wird unterschieden zwischen Listenhunden sowie potenziell gefährlichen Hunden anderer Rassen).
  • Insgesamt neun als generell gefährlich geltende Hunderassen stehen in Hessen auf der Liste (sowie deren Kreuzungen).
  • Halter von Kampfhunden müssen bestimmte Regeln und Pflichten erfüllen
  • Listenhundehalter in Hessen zahlen eine deutlich erhöhte Steuer (Frankfurt/Main z.B. 900 Euro statt 102 Euro, Mainz z.B. 600 Euro statt 186 bzw. 216 Euro).

Listenhunde Hessen: Rottweiler

Auch Rottweiler gelten in Hessen als Listenhunde© Victoria Rak / Shutterstock

Regelungen für alle Hunderassen in Hessen

Bestimmte Regeln und Pflichten müssen in Hessen von allen Hundehaltern eingehalten werden:

  • Außerhalb des Grundstücks sind Hunde stets zu beaufsichtigen und müssen ein Halsband tragen
  • Auf dem Hundehalsband  bzw. auf einer daran befestigten Plakette sind Name, Anschrift und Telefon des Halters Pflicht
  • Auf öffentlichen Plätzen sowie in Restaurants, Aufzügen und Nahverkehrsmitteln besteht Leinenpflicht

Alle weiteren Bestimmungen beziehen sich auf die in Hessen für gefährliche Hunde geltenden Bestimmungen.

Gefährliche Hunderassen in Hessen

Die besonderen Regelungen der HundeVO in Hessen gelten zunächst einmal allgemein für alle Hunde, bei denen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Mensch und Tier anzunehmen ist. Dabei wird weiter unterschieden in Listenhunde sowie gefährliche Hunde anderer Rassen.

Anders als in den meisten anderen Bundesländern unterteilt Hessen Listenhunde nicht zusätzlich in mehrere Kategorien. Gemäß der Landesverordnung wird derzeit bei insgesamt neun Rassen sowie deren Kreuzungen eine generelle Gefährlichkeit angenommen:

Auch Kreuzungen der genannten Rassen untereinander sowie mit anderen Rassen unterliegen den Restriktionen für gefährliche Hunde. Zudem ist durch Einzelfallprüfung auch eine rasseunspezifische Einstufung als gefährlicher Hund möglich.

Pflichten und Verbote für Halter von Listenhunden in Hessen

Wer in Hessen einen Listenhund hält, ist verpflichtet, folgende Restriktionen zu beachten:

  • Für die Haltung ist eine behördliche Erlaubnis notwendig
  • Die Erlaubnis setzt Volljährigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis und den Nachweis der Sachkunde voraus
  • Der Hund ist gechippt und haftpflichtversichert
  • ein positiver Wesenstest des Hundes muss vorliegen (erst ab einem Alter von 15 Monaten, es sei denn, der Hunde wurde zuvor bereits auffällig oder stammt aus einer sogenannten Aggressionszucht)
  • Liegt kein Wesenstest vor, müssen Haus und Grundstück bzw. Wohnung geeignet gesichert und mit Warnschildern versehen sein (in Signalfarbe und mit Aufschrift "Hund")
  • die fällige Hundesteuer muss entrichtet sein
  • Listenhunde sind einzeln und stets an der Leine zu führen (Länge max. zwei Meter)
  • Der Leinenführer muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen Sachkundenachweis haben sowie körperlich und geistig dazu in der Lage sein

Kangal: ein Listenhund in Hessen

Der Kangal wird in Hessen als Listenhund geführt © Olenaduygu / Shutterstock

Ausnahmen gelten für Blinden-, Behindertenbegleit- oder Katastrophenschutzhunde. sowie für Hunde der Rettungsdienste, Jagd- und Herdengebrauchshunde (während eines bestimmungsgemäßen Einsatzes sowie in der Ausbildung). Auch Diensthunde von Behörden sind von den Restriktionen nicht betroffen. Meist allerdings sind für die genannten Aufgaben andere Rassen im Dienst. Der Sachkundenachweis für Listenhunde ist auch in Hessen kostenpflichtig. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf etwa 250 Euro.

Hessen: Wesenstest für Listenhunde

Halter von sogenannten Kampfhunden haben außerdem die Möglichkeit, mit ihrem Tier eine Wesensprüfung abzulegen. Diese bescheinigt die Ungefährlichkeit des Hundes. Bestimmte Auflagen bleiben jedoch auch darüber hinaus geltend.

Erteilung der Haltungserlaubnis für Listenhunde

Die Erlaubnis zum Halten eines sogenannten gefährlichen Hundes wird in Hessen zunächst vorläufig erteilt, wenn der Halter als zuverlässig angesehen werden kann. Sind alle Auflagen erfüllt, kann eine befristete Haltungserlaubnis erteilt werden - für zunächst vier Jahre. Die befristete Erlaubnis wird erst dann in eine unbefristete umgewandelt, wenn mehrere befristete Erlaubnisse über einen Zeitraum von mindestens sieben JAhren erteilt worden sind. Alternativ kann die Befristung aufgehoben werden, wenn der Hund inzwischen älter als zehn Jahre ist.

Die Haltungserlaubnis kann in Hessen widerrufen werden, wenn eine der Voraussetzungen zur Erteilung nicht mehr vorliegt.

Rasselisten der Bundesländer

Baden-Württemberg: Listenhunde

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