Hessen: Listenhunde unterliegen keiner Kategorisierung
Wie in allen Bundesländern unterliegen Halter von sogenannten Kampfhunden auch in Hessen gewissen Pflichten. Die genauen Auflagen regelt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden – kurz: HundeVO. Insgesamt stehen elf Listenhunde in Hessen 2019 auf dem Index.
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am 09.12.20, 17:49 aktualisiert
Listenhunde Hessen in Kürze
- Listenhunde unterliegen in Hessen keiner Kategorisierung
- Insgesamt elf als gefährlich geltende Hunderassen stehen in Hessen auf der Liste
- Halter von Kampfhunden müssen bestimmte Regeln und Pflichten erfüllen
- Listenhundehalter in Hessen zahlen keine besondere Steuer
Regelungen für alle Hunde
Bestimmte Regeln und Pflichten müssen in Hessen von allen Hundehaltern eingehalten werden:
- Außerhalb des Grundstücks sind Hunde stets zu beaufsichtigen
- Am Hundehalsband ist eine Plakette mit Name, Anschrift und Telefon des Halters Pflicht
- Auf öffentlichen Plätzen sowie in Restaurants, Aufzügen und Nahverkehrsmitteln besteht Leinenpflicht
Alle weiteren Bestimmungen beziehen sich auf die in Hessen auf der Rasseliste geführten Hunde.
Gefährliche Hunderassen in Hessen
Anders als in den meisten anderen Bundesländern unterteilt Hessen Kampfhunde nicht in mehrere Kategorien. Gemäß der Landesverordnung gelten elf Rassen als gefährlich:
- (American) Pit Bull Terrier
- (American) Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
Auch Kreuzungen der genannten Rassen untereinander sowie mit anderen Rassen unterliegen den Restriktionen für gefährliche Hunde. Zudem ist durch Einzelfallprüfung auch eine rasseunspezifische Einstufung als gefährlicher Hund möglich.
Pflichten und Verbote für Halter von Listenhunden
Wer in Hessen einen Listenhund hält, ist verpflichtet, folgende Restriktionen zu beachten:
- Zucht, Handel, Verkauf oder Erwerb von Listenhunden sind verboten
- Für die Haltung ist eine behördliche Erlaubnis notwendig
- Die Erlaubnis setzt Volljährigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis und den Nachweis der Sachkunde voraus
- Der Hund ist gechippt und haftpflichtversichert
- Listenhunde sind einzeln zu halten und stets an der Leine zu führen
Ausnahmen gelten für Blinden-, Behindertenbegleit- oder Katastrophenschutzhunde. Auch Diensthunde von Behörden sind von den Restriktionen nicht betroffen. Meist allerdings sind für die genannten Aufgaben andere Rassen im Dienst. Der Sachkundenachweis für Listenhunde ist auch in Hessen kostenpflichtig. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf etwa 250 Euro.
Unsere Empfehlung: Mehr Freiheit durch Wesensprüfung
Halter von Kampfhunden haben außerdem die Möglichkeit, mit ihrem Tier eine Wesensprüfung abzulegen. Diese bescheinigt die Ungefährlichkeit des Hundes. Bestimmte Auflagen bleiben jedoch auch darüber hinaus geltend – allerdings darf das Tier dann auch mal frei laufen.
Rasselisten der Bundesländer
- Baden-Württemberg: Listenhunde
- Bayern: Listenhunde
- Berlin: Listenhunde
- Brandenburg: Listenhunde
- Bremen: Listenhunde
- Hamburg: Listenhunde
- Mecklenburg-Vorpommern: Listenhunde
- Niedersachsen: Listenhunde
- Nordrhein-Westfalen: Listenhunde
- Rheinland-Pfalz: Listenhunde
- Saarland: Listenhunde
- Sachsen-Anhalt: Listenhunde
- Sachsen: Listenhunde
- Schleswig-Holstein: Listenhunde
- Thüringen: Listenhunde
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