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Zwei Amstaffs vor einem Fluss und dahinter einer Skyline

Listenhunde Bremen 2024: Welche Rassen sind gefährlich?

von Carina Petermann

am aktualisiert

Bereits seit 2001 existiert Bremen ein Hundegesetz, welches einige Rassen als grundsätzlich gefährlich einstuft. Die Listenhunde-Regeln sind sehr streng.

In Bremen existiert das Gesetz über das Halten von Hunden. Auf dessen Rasseliste befinden sich vier Hunderassen, die als gefährlich gelten. Die Haltung dieser Hunde ist in Bremen verboten. Aufgrund dieser rigorosen Regelung gilt Bremen als die deutsche Region mit der strengsten Vorgehensweise, wenn es um sogenannte Kampfhunde-Rassen geht.

Rasseliste in Bremen 2024

sind in Bremen Listenhunde. Sie und Mischlinge aus diesen Rassen dürfen grundsätzlich nicht gehalten werden. Auch Hunde unbekannter Vorfahren, deren äußerlichen Merkmale auf eine Verwandtschaft mit den oben genannten Rassen schließen lassen, gelten unter Umständen als gefährlich.

Trotz politischer Diskussionen und Parteianträge hält Bremen an seinem Gesetz fest, welches aufgrund des pauschalen Haltungsverbots zu einem der strengsten Deutschlands gehört. Die betroffenen Hunde dürfen Bremen zwar durchreisen, sollten sich aber möglichst nicht länger als einen Tag hier aufhalten. Zucht und Handel mit Listenhunden ist in Bremen ebenfalls verboten. Auch eine einfache Weitergabe durch Anschaffung oder Weiterveräußerung ist nicht gestattet.

Rasseliste Bremen: Auch Auflagen für andere Hunde

Außerdem können Hunde unabhängig von ihrer Rasse von der Behörde als gefährlich eingestuft werden, wenn diese durch aggressives Verhalten auffallen. Ihre Haltung ist aber grundsätzlich nicht verboten. Es müssen lediglich Auflagen erfüllt werden, um die allgemeine Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Für Listenhunde besteht in Bremen ein Leinen- und Maulkorbzwang. Wenn der Hund noch nicht negativ in Erscheinung getreten ist, kann in Einzelfällen mit dem Nachweis eines Wesenstests eine Maulkorbbefreiung erreicht werden.

Zwei Listenhunde sitzen auf Wiese

In Bremen wären diese Hunde nicht erlaubt© Zanna Pesnina / Shutterstock

Auch wenn Bremen die Haltung von Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier und Staffordshire-Bullterrier verbietet, wird in Einzelfällen eine Haltegenehmigung erteilt.

Kommt der Hund aus einem Tierheim Bremens und war bisher nicht auffällig aggressiv, wird die Haltung genehmigt. Diese Ausnahmeregelung verhindert, dass Bremer Tierheime Listenhunde dauerhaft beherbergen müssen und somit Platz für Fundtiere u. a. fehlt. Diese Hunde benötigen eine Kennzeichnung mittels Mikrochip sowie eine Hundehaftpflichtversicherung. Die Hundesteuer beträgt in Bremen unabhängig von der Rasse 150 € pro Jahr. Bei der Anmeldung wie auch bei Verlust der Steuermarke werden 10,50 € Verwaltungsgebühr fällig.

Wamiz-Ratgeber: Hundesteuer Bremen

Listenhund Bremen: Anforderungen an den Halter

Einen „gefährlichen“ Hund darf jemand nur halten und führen, wenn er die dazu benötigte Zuverlässigkeit besitzt. Dazu muss ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit darf ebenfalls nicht bekannt sein. Ein Sachkundenachweis wird nicht benötigt. Polizei und Behörden können jedoch einen verlangen, wenn sie Zweifel an der vorhandenen Sachkunde haben.

Rasselisten der Bundesländer

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