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Hundesteuer in Bremen

Hundesteuer in Bremen: Nützliche Informationen rund ums Thema

von Tim Brinkhaus

am aktualisiert

Nordisch klar und ohne Schnörkel: Die Hundesteuer in Bremen 2024 ist für fast alle Vierbeiner einheitlich. Diese Fakten sollten Hundehalter kennen.

Hoch oben im Norden liegt die freie und Hanse-Stadt Bremen. Wie in anderen deutschen Kommunen auch, müssen Herrchen und Frauchen in Bremen Hundesteuer zahlen. Aber worauf muss man sich finanziell genau einstellen, wenn man sich hier einen Vierbeiner anschafft?

Wir haben die wichtigsten Fakten rund um die Hundesteuer in Bremen 2024 gesammelt und in diesem Artikel für alle Hundehalter und angehenden Hundehalter zusammengestellt.

Hundesteuer in Bremen 2024: Wie hoch ist sie?

Die Hundesteuer ist in Bremen an das Städtische Finanzamt zu entrichten. Als Steuerschuldner gilt immer der offizielle Halter, also der Besitzer des Tieres. Die Steuer beträgt auch 2024 weiterhin pauschal 150 Euro pro Hund und Kalenderjahr

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern und Kommunen fallen in Bremen keine Zusatzkosten für Mehrhundehaltung an. Auch Kampfhunde werden in Bremen nicht zusätzlich besteuert.

Bremen: Hundesteuer-Anmeldung 

Alle über drei Monate alten Hunde sind in der Hansestadt steuerpflichtig. Das Tier ist innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb oder Zuzug beim Finanzamt Bremen anzumelden. Die Anmeldung – wie auch die Um- oder Abmeldung – des Tieres erfolgt persönlich, schriftlich oder per Mail. Dabei ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die Bearbeitung dauert bis zu acht Wochen.

Hundesteuer Bremen 2024: Wann ist sie fällig?

Nach der Anmeldung setzt das Finanzamt die Steuerhöhe durch einen Bescheid fest. Der Betrag ist binnen eines Monates nach Erhalt des Bescheids zu entrichten. In den darauffolgenden Kalenderjahren ist die Steuer am 15. Januar fällig. Ein weiterer Bescheid erfolgt nicht, der Betrag ist ohne weitere Aufforderung zu entrichten. Zusammen mit dem Bescheid erhält der Halter auch die Hundesteuermarke. Diese ist dauerhaft am Halsband des Tieres zu befestigen.

Bremer Hundesteuer: Ausnahmen und Besonderheiten

Nicht alle Hundehalter haben in Bremen zwangsläufig Steuern zu zahlen. Eine Befreiung ist beispielsweise für Polizei-, Rettungs- und Assistenzhunde möglich. Gewerblich genutzten Wach- und Herdenschutzhunden steht eine Ermäßigung zu. Formulare finden sich online.

Auch aus der Ukraine Geflüchtete müssen in der Hanse-Stadt keine Hundesteuer für ihre Vierbeiner zahlen; diese wird erst dann fällig, wenn man einen permanenten Wohnsitz in Bremen hat.

Wer einen Hunde aus dem Bremer Tierheim adoptiert, der kann sich freuen: Das erste Jahr entfällt die Hundesteuer, dann ist sie aber regulär zu entrichten. Vierbeiner, die von anderen Tierschutzorganisationen kommen, unterliegen ganz normal der Steuerpflicht in Bremen.

Hundesteuer in Bremen für Listenhunde

Bremen ist eine der wenigen Städte, die für Kampfhunde keine gesonderten Steuern erheben. Zwar führt die Hansestadt eine Liste mit als gefährlich ausgewiesenen Hunderassen. Halter solcher Rassen haben jedoch keine horrenden Steuerlasten zu fürchten wie in anderen deutschen Städten. Leinen- und Maulkorbzwang sowie weitere Auflagen sind jedoch auch in Bremen zu beachten.

Wamiz-Ratgeber: Listenhunde Bremen

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