Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die von Hundehaltern erhoben wird. Auch in Oberhausen ist diese Steuer fällig und richtet sich nach bestimmten Vorgaben, die von der Stadtverwaltung festgelegt werden.
Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die wichtigsten Informationen rund um die Hundesteuer in Oberhausen 2024 zu verstehen.
Hundesteuer in Oberhausen 2024
Die Hundesteuer wird von der Stadt Oberhausen erhoben, um die Haltung von Hunden zu regulieren und die Verwaltungskosten zu decken, die durch die Überwachung der Hundehaltung entstehen. Die Steuer ist eine Jahresabgabe und wird für jeden gehaltenen Hund fällig. Die Höhe der Hundesteuer in Oberhausen pro Jahr variiert je nach Anzahl der Hunde im Haushalt:
Für den ersten Hund: 168 Euro
Zwei gehaltene Hunde: 252 Euro je Hund
Drei und mehr gehaltene Hunde: 288 Euro je Hund
Gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes §3 LHundG: 850 Euro je Hund
Die oben genannten Beträge basieren auf den aktuellen Sätzen und können sich im Laufe des Jahres ändern. Es empfiehlt sich daher, die Website der Stadt Oberhausen zu besuchen oder direkt bei der Stadtverwaltung nachzufragen, um die aktuellen Sätze zu bestätigen.
Anmeldung des Hundes
Wenn Sie einen Hund in Oberhausen halten, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung oder nach Ihrem Umzug in die Stadt anmelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Stadtverwaltung und kann in der Regel persönlich, schriftlich oder online erfolgen. Folgende Informationen werden benötigt:
Name und Adresse des Hundehalters
Rasse und Alter des Hundes
Datum der Anschaffung
Mikrochip-Nummer (falls vorhanden)
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundemarke, die der Hund sichtbar tragen muss.
Abmeldung des Hundes
Eine Abmeldung des Hundes ist erforderlich, wenn der Hund stirbt, verkauft wird oder Sie aus Oberhausen wegziehen. Auch hier ist die Stadtverwaltung innerhalb von zwei Wochen zu informieren.
Befreiung und Ermäßigung der Hundesteuer
In bestimmten Fällen können Hundehalter von der Hundesteuer befreit oder eine Ermäßigung erhalten. Zu den häufigsten Gründen gehören:
Blindenführhunde, Therapiehunde und Rettungshunde: Hunde, die als Blindenführhunde, Therapiehunde oder Rettungshunde eingesetzt werden, sind in der Regel von der Hundesteuer befreit.
Hunde von Empfängern von Sozialleistungen: Unter bestimmten Umständen können Empfänger von Sozialleistungen eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer beantragen.
Die genauen Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung sollten direkt bei der Stadtverwaltung Oberhausen erfragt werden.
Strafen bei Verstößen
Wer seinen Hund nicht ordnungsgemäß anmeldet oder die Hundesteuer nicht zahlt, muss mit Bußgeldern rechnen. Außerdem kann die Stadt die Hundesteuer rückwirkend einfordern. Es ist daher ratsam, die Anmeldung und Zahlung der Hundesteuer nicht zu versäumen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss jeder Hund in Oberhausen angemeldet werden?
Ja, alle Hunde müssen angemeldet werden, unabhängig von Größe oder Rasse.
Kann ich die Hundesteuer auch monatlich zahlen?
In der Regel wird die Hundesteuer jährlich bzw. vierteljährlich erhoben. Eine Ratenzahlung kann jedoch nach Absprache mit der Stadtverwaltung möglich sein.
Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
Wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden, drohen Bußgelder und die rückwirkende Forderung der Hundesteuer.
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