Die Hundesteuer in Berlin ist eine verpflichtende Abgabe für Hundehalter und spielt eine bedeutende Rolle in der städtischen Finanzpolitik. Diese Steuer hilft, die Hundepopulation zu regulieren und trägt dazu bei, die Kosten für die Pflege öffentlicher Anlagen sowie Maßnahmen zur Sauberhaltung der Stadt zu decken.
In Berlin richtet sich die Höhe der Hundesteuer nach der Anzahl der gehaltenen Hunde, wobei der erste Hund günstiger besteuert wird als weitere Hunde. Zusätzlich gibt es spezielle Regelungen und Ausnahmen für bestimmte Hunderassen oder besondere Verwendungszwecke, wie zum Beispiel für Blindenhunde. Die Hundesteuer unterstützt das Ziel, ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier im städtischen Umfeld zu gewährleisten.
Hundesteuer in Berlin: Kosten 2024
Berlin verlangt für den Ersthund eine Steuer in Höhe von 120 Euro. Zweithunde und alle weiteren Hund schlagen mit 180 Euro zu Buche. Die Hundesteuer in der Hauptstadt beträgt für beispielsweise drei Hunde also insgesamt 480 Euro.
Berlin: Hundesteuer für Listenhunde 2024
Anders als in anderen Bundesländern ist die Hundesteuer in Berlin für sogenannte Kampfhunde, wie American Staffordshire Terrier und Bullterrier, nicht höher als die normale Hundesteuer. Daher entstehen keine Zusatzkosten für Halter mit gelisteten Hunden. Allerdings ist in Berlin eine Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht.
Hundesteuer in Berlin: Befreiung und Ausnahmen
Nicht alle Hundehalter in der Hauptstadt müssen die Hundesteuer entrichten. Für folgende Hunde müssen Sie nicht draufzahlen:
- Blindenführhunde
- Rettungs- und Assistenzhunde (auch in der Ausbildung!)
- Hunde aus Tierheimen oder dem Tierschutz (Befreiung für insgesamt fünf Jahre!)
- Polizeihunde
- Auch Vereine, die Hunde halten sowie Hundezüchter und -händler, sind von der Hundesteuer befreit.
Des Weiteren gilt in Berlin eine Befreiung von der Hundesteuer für Empfänger von Sozialleistungen (Bürgergeld, SGB II, SGB XII, für verrentete Personen sowie für Asylbewerber). Ein Antrag ist entweder schriftlich mit dem entsprechenden Formular zu stellen oder persönlich beim zuständigen Finanzamt .
Hundesteuer in Berlin anmelden: Finanzamt
Wenn Sie sich als Berliner einen Hund zulegen, müssen Sie ihn innerhalb von einem Monat nach der Anschaffung bei der sogenannten Hundesteuerstelle im Finanzamt steuerlich anmelden. Sie können die Anmeldung aber auch per Post senden. Den offiziellen Vordruck dazu finden Sie hier.
Sobald Ihr Vierbeiner registriert ist, erhalten Sie eine Hundesteuermarke sowie den Hundesteuerbescheid vom Finanzamt.
Abmeldung der Hundesteuer in Berlin
Ziehen Sie um oder halten keinen Vierbeiner mehr, müssen Sie ihn abmelden. Dazu bringen Sie die Hundemarke und das ausgefüllte Abmeldeformular zum Finanzamt. Denken Sie daran, Ihren Vierbeiner bei einem Umzug in der neuen Kommune auch wieder anzumelden.
Hundesteuer in Deutschlands größten Städten
- Hundesteuer Bochum
- Hundesteuer Bremen
- Hundesteuer Dortmund
- Hundesteuer Dresden
- Hundesteuer Düsseldorf
- Hundesteuer Duisburg
- Hundesteuer Essen
- Hundesteuer Frankfurt am Main
- Hundesteuer Hamburg
- Hundesteuer Hannover
- Hundesteuer Köln
- Hundesteuer Leipzig
- Hundesteuer München
- Hundesteuer Nürnberg
- Hundesteuer Oberhausen
- Hundesteuer Stuttgart