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Frau mit Hund vor U-Bahn in Berlin

Hauptstadthund: So hoch ist die Hundesteuer in Berlin

von Tim Brinkhaus

am aktualisiert

Sie leben in Berlin, möchten sich einen Hund zulegen und fragen sich nun, welche Kosten auf Sie zukommen? Die Höhe der Hundesteuer hängt von mehreren Faktoren ab. Welche das sind und wie viel Sie für Ersthund bzw. Zweithund zahlen müssen, lesen Sie hier.

Hundesteuer in Berlin: Kosten 2019/2020

Berlin verlangt für den Ersthund eine Steuer in Höhe von 120 Euro. Zweithunde und alle weiteren Hund schlagen mit 180 Euro zu Buche. Die Hundesteuer in der Hauptstadt beträgt für beispielsweise drei Hunde also insgesamt 480 Euro.

Anders als in anderen Bundesländern ist die Hundesteuer in Berlin für sogenannte Kampfhunde, wie American Staffordshire Terrier und Bullterrier, nicht höher als die normale Hundesteuer. Daher entstehen keine Zusatzkosten für Halter mit gelisteten Hunden. Allerdings ist in Berlin eine Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht. 

Wamiz-Ratgeber: Die Hundehaftpflichtversicherung

Hundesteuer in Berlin: Befreiung und Ausnahmen

Nicht alle Hundehalter in der Hauptstadt müssen die Hundesteuer entrichten. Für folgende Hunde müssen Sie nicht draufzahlen:

Auch Vereine, die Hunde halten sowie Hundezüchter und -händler, sind von der Hundesteuer befreit. Grundsätzlich sieht Berlin dagegen keine Steuerbefreiung für Hartz IV-Empfänger vor. Ein formloser Antrag beim zuständigen Finanzamt kann aber dennoch Erfolg haben.

Hundesteuer in Berlin anmelden: Finanzamt

Wenn Sie sich als Berliner einen Hund zulegen, müssen Sie ihn innerhalb von einem Monat nach der Anschaffung bei der sogenannten Hundesteuerstelle im Finanzamt steuerlich anmelden. Sie können die Anmeldung aber auch per Post senden. Den offiziellen Vordruck dazu finden Sie hier.

Sobald Ihr Vierbeiner registriert ist, erhalten Sie eine Hundesteuermarke sowie den Hundesteuerbescheid vom Finanzamt. 

Abmeldung der Hundesteuer in Berlin

Ziehen Sie um oder halten keinen Vierbeiner mehr, müssen Sie ihn abmelden. Dazu bringen Sie die Hundemarke und das ausgefüllte Abmeldeformular zum Finanzamt. Denken Sie daran, Ihren Vierbeiner bei einem Umzug in der neuen Kommune auch wieder anzumelden.

Hundesteuer in Deutschlands größten Städten

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