Die Hundesteuer in Düsseldorf ist eine kommunale Abgabe, die von Herrchen und Frauchen erhoben wird. Sie dient in erster Linie dazu, die Haltung von Hunden zu regulieren und die mit der Hundehaltung verbundenen städtischen Aufgaben zu finanzieren, wie z.B. die Pflege von öffentlichen Grünanlagen und die Beseitigung von Hundekot.
In Düsseldorf variiert die Höhe der Steuer je nach Anzahl der gehaltenen Hunde und soll Anreize schaffen, die Anzahl der Haustiere in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Diese Einnahmen unterstützen zudem die Stadt bei der Förderung eines harmonischen Zusammenlebens von Mensch und Tier in urbanen Gebieten.
Hundesteuer Düsseldorf 2024: Wie teuer ist sie?
In Düsseldorf richtet sich die Hundesteuer vor allem nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde. Mit jedem Hund steigt der Steuersatz (pro Hund!) an:
- Ein Hund: 96 Euro im Jahr
- Zwei Hunde: je Hund 150 Euro im Jahr
- Drei oder mehr Hunde: je Hund 180 Euro pro Jahr
Hundesteuer in Düsseldorf für Listenhunde
Für sogenannte gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen – also Tiere, die als gefährlich gelten – sind die Steuersätze erheblich höher. Auch hier richtet sich die Staffelung zusätzlich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Listenhunde:
- Ein Listenhund: 600 Euro im Jahr
- Zwei Listenhunde: je Hund 900 Euro im Jahr
- Drei oder mehr Listenhunde: je Hund 1200 Euro
Wird ein Listenhunde mit einem oder mehreren nicht gelisteten Hunden gehalten, zahlen Sie für den Listenhund 750 Euro. Werden zwei oder mehr der gelisteten Hunde mit einem oder mehreren anderen gehalten, zahlen sie je Listenhund 1.050 Euro im Jahr.
Listenhunde in NRW bzw. Düsseldorf
Der Umgang mit Listenhunden ist Ländersache und obliegt somit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Die als gefährlich eingestuften Hunderassen werden in zwei Listen unterteilt: In „gefährliche Hunde” und „Hunde bestimmter Rassen”. Folgende Rassen fallen unter „gefährliche Hunde”:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Kreuzungen dieser Rassen
- Hunde, deren Gefährlicheit festgestellt wurde
Zu den „Hunden bestimmter Rassen”, für die ebenfalls der erhöhte Steuersatz verlangt wird, gehören:
- Alano Espanol
- American Bullldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Kreuzungen dieser Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rassen
Eine Steuerermäßigung für die Haltung von Kampfhunden ist in Düsseldorf generell nicht vorgesehen. Auch ein positiver Wesenstest – das sogenannte Negativzeugnis – wirkt sich nicht auf die Höhe des Steuersatzes aus.
Hundesteuer Düsseldorf 2024: Befreiung und Ermäßigung
Assistenzhunde wie etwa Blindenhunde sowie Hunde, die im öffentlichen Dienst tätig sind, sind von der Steuer befreit. Für Rettungshunde und Polizeihunde fallen beispielsweise keine Steuern an. Auch für Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath wird in den ersten zwölf Monaten keine Steuer erhoben.
Von Ermäßigungen profitieren außerdem Inhaber/innen des Düsselpasses (Personen mit geringem Einkommen) sowie Halter von Wachhunden auf abgelegenen bzw. landwirtschaftlichen Anwesen.
Einen Hund anmelden in Düsseldorf
Die Anmeldung zur Steuer erfolgt beim Ordnungsamt in Düsseldorf. Hundehalter werden dort entweder persönlich vorstellig oder reichen online oder postalisch ihre Anträge ein. Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug zu erfolgen. Hier finden Sie die Formulare, die Sie zur Anmeldung benötigen:
Sie erhalten den Steuerbescheid nach Anmeldung des Tieres zusammen mit der Marke. Anders als andernorts ist die Steuermarke in Düsseldorf ein Hundeleben lang gültig. Sie ist am Halsband des Hundes zu befestigen. Der Steuerbescheid wird vorbehaltlich Änderungen nur einmal versandt. Die Steuer wird einmal im Jahr fällig.
Hund von der Hundesteuer abmelden
Verstirbt Ihr Hund, ziehen Sie um oder müssen Sie Ihren Hund abgeben, müssen Sie ihn bei der Stadt Düsseldorf innerhalb von vier Wochen abmelden. Dabei müssen Sie einige Angaben machen: etwa warum der Hund abgegeben wurde oder wann, bzw. ein Sterbedatum oder Name und Anschrift eines neuen Halters. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Hundesteuer in Deutschlands größten Städten
- Hundesteuer Berlin
- Hundesteuer Bochum
- Hundesteuer Bremen
- Hundesteuer Dortmund
- Hundesteuer Dresden
- Hundesteuer Duisburg
- Hundesteuer Essen
- Hundesteuer Frankfurt am Main
- Hundesteuer Hamburg
- Hundesteuer Hannover
- Hundesteuer Köln
- Hundesteuer Leipzig
- Hundesteuer München
- Hundesteuer Nürnberg
- Hundesteuer Oberhausen
- Hundesteuer Stuttgart