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Bremen: Nützliche Informationen zur Hundesteuer

von Tim Brinkhaus

am aktualisiert

Dem Norden Deutschlands wird ein eher nüchternes Gemüt nachgesagt. Auch in Sachen Steuer mögen es die Hanseaten gerne einfach: Die Hundehalter zahlen fast alle einen einheitlichen Betrag für ihre Vierbeiner. Nur wenige Ausnahmen kommen vor.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Hansestadt Bremen gilt seit 1984 das Hundesteuergesetz.
  • Die Hundesteuer in Bremen wurde 2018 und 2019 nicht erhöht.
  • Die meisten Hundehalter zahlen den gleichen Betrag
  • Es fällt keine höhere Hundesteuer für Zweithunde oder Listenhunde in Bremen an.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bremen?

Die Hundesteuer ist in Bremen an das Städtische Finanzamt zu entrichten. Als Steuerschuldner gilt immer der offizielle Halter, also der Besitzer des Tieres. Die Steuer beträgt pauschal 150 Euro pro Hund und Kalenderjahr. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern und Kommunen fallen in Bremen keine Zusatzkosten für Mehrhundehaltung an. Auch Kampfhunde werden in Bremen nicht zusätzlich besteuert.

Anmeldung des Hundes zur Steuer

Alle über drei Monate alten Hunde sind in der Hansestadt steuerpflichtig. Das Tier ist innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb oder Zuzug beim Finanzamt Bremen anzumelden. Die Anmeldung – wie auch die Um- oder Abmeldung – des Tieres erfolgt persönlich, schriftlich oder per Mail. Dabei ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die Bearbeitung dauert bis zu acht Wochen.

Fälligkeit der Hundesteuer in Bremen

Nach der Anmeldung setzt das Finanzamt die Steuerhöhe durch einen Bescheid fest. Der Betrag ist binnen eines Monates nach Erhalt des Bescheids zu entrichten. In den darauffolgenden Kalenderjahren ist die Steuer am 15. Januar fällig. Ein weiterer Bescheid erfolgt nicht, der Betrag ist ohne weitere Aufforderung zu entrichten. Zusammen mit dem Bescheid erhält der Halter auch die Hundesteuermarke. Diese ist dauerhaft am Halsband des Tieres zu befestigen.

Ausnahmen und Besonderheiten

Nicht alle Hundehalter haben in Bremen zwangsläufig Steuern zu zahlen. Eine Befreiung ist beispielsweise für Polizei-, Rettungs- und Assistenzhunde möglich. Gewerblich genutzten Wach- und Herdenschutzhunden steht eine Ermäßigung zu. Formulare finden sich online.

Fazit: Mehr (Steuer-) Freiheit für sogenannte Kampfhunde

Bremen ist eine der wenigen Städte, die für Kampfhunde keine gesonderten Steuern erheben. Zwar führt die Hansestadt eine Liste mit als gefährlich ausgewiesenen Hunderassen. Halter solcher Rassen haben jedoch keine horrenden Steuerlasten zu fürchten wie in anderen Städten. In Nürnberg beträgt der Steuersatz für Listenhunde beispielsweise 1.056 Euro, in Frankfurt am Main 850 Euro. Leinen- und Maulkorbzwang sowie weitere Auflagen sind jedoch auch in Bremen zu beachten.

Wamiz-Ratgeber: Listenhunde Bremen

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