Hundesteuer in Dresen: Wieviel kostet sie?
Die Hundesteuer in Dresden wird jedes Jahr fällig. Dabei unterscheidet die Stadt, wie viele Hunde in einem Haushalt leben. Daraus ergibt sich folgende Tabelle:
- Ersthund: 108 Euro
- Zweithund und jeder weitere Hund: 144 Euro
Anders als in vielen anderen Kommunen wird für einen als gefährlich eingestuften Hund keine höhere Steuer erhoben. Allerdings benötigen die Halter sog. Listenhunde eine Sondererlaubnis des Ordnungsamtes.
Listenhunde in Dresden
Eine Sondererlaubnis brauchen die Halter folgender Rassen:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pittbull Terrier
- deren Kreuzungen untereinander
Ausnahmen der Hundesteuer in Dresden
Nicht für jeden Hund im schönen Dresden muss jedoch eine Steuer entrichtet werden. Folgende Tiere sind davon befreit:
- Assistenzhunde wie Blindenhunde
- Therapiehunde
- Hund von Förstern und Jägern
Hundesteuer in Dresden anmelden
Damit die Stadt sicherstellen kann, dass für jeden Hund die entsprecnde Steuer bezahlt wird, müssen die Vierbeiner bei der Gemeinde angemeldet werden. Dafür gilt eine Frist von zwei Wochen, nachdem der Hund bei Ihnen eingezogen ist. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich unter diesem Link gemacht werden.
Hundesteuer in Dresden abmelden
Zwei Wochen nachdem Sie nicht mehr der Halter Ihres Hundes sind, müssen Sie den Vierbeiner auch wieder abmelden. Dazu müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben sowie eine Bestätigung, dass Ihr Hund verstorben ist bzw. dass Sie ihn nicht länger halten. Auch das ist sowohl persönlich als auch schriftlich mit diesem Formular möglich.