Auch wenn Leipzig noch ein kleines Bisschen größer ist als Dresden, so ist diese dennoch die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen. Und ein kleines Superlativ kommt noch hinzu: Die Stadt, die auch gerne als Elbflorenz bezeichnet wird, ist die östlichste Großstadt Deutschlands.
Bei so vielen Höhepunkten stellt sich natürlich für Hundefans die Frage, wie es eigentlich um die Hundesteuer in Dresden bestellt ist. Wie teuer ist die örtliche Hundesteuer, wer muss sie zahlen und gibt es Möglichkeiten, sich von der Abgabe befreien zu lassen? Wir haben die Antworten.
Hundesteuer in Dresden 2024: Wieviel kostet sie?
Die Hundesteuer in Dresden wird jedes Jahr fällig. Dabei unterscheidet die Stadt, wie viele Hunde in einem Haushalt leben. Daraus ergibt sich folgende Tabelle:
- Ersthund: 108 Euro
- Zweithund und jeder weitere Hund: 144 Euro
Der fällige Betrag muss jeweils in vierteljährlichen Teilbeträgen gezahlt werden. Bei den Zahlungsmodalitäten zeigt sich Dresden ausgesprochen vielseitig, hier ist sogar eine Bar-Zahlung möglich.
Anders als in vielen anderen Kommunen wird für einen als gefährlich eingestuften Hund keine höhere Steuer erhoben. Allerdings benötigen die Halter sog. Listenhunde eine Sondererlaubnis des Ordnungsamtes.
Listenhunde in Dresden
Eine Sondererlaubnis brauchen die Halter folgender Rassen:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
- deren Kreuzungen untereinander
Hundesteuer in Dresden: Ausnahmen
Nicht für jeden Hund im schönen Dresden muss jedoch eine Steuer entrichtet werden. Folgende Tiere sind davon befreit:
- Assistenzhunde wie Blindenhunde
- Therapiehunde
- Hund von Förstern und Jägern
Hundesteuer in Dresden anmelden
Damit die Stadt sicherstellen kann, dass für jeden Hund die entsprechende Steuer bezahlt wird, müssen die Vierbeiner bei der Gemeinde angemeldet werden. Dafür gilt eine Frist von zwei Wochen, nachdem der Hund bei Ihnen eingezogen ist. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich unter diesem Link gemacht werden.
Hundesteuer in Dresden abmelden
Zwei Wochen nachdem Sie nicht mehr der Halter Ihres Hundes sind, müssen Sie den Vierbeiner auch wieder abmelden. Dazu müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben sowie eine Bestätigung, dass Ihr Hund verstorben ist bzw. dass Sie ihn nicht länger halten. Auch das ist sowohl persönlich als auch schriftlich mit diesem Formular möglich.
Hundesteuer in Deutschlands größten Städten
- Hundesteuer Berlin
- Hundesteuer Bochum
- Hundesteuer Hamburg
- Hundesteuer München
- Hundesteuer Köln
- Hundesteuer Frankfurt am Main
- Hundesteuer Stuttgart
- Hundesteuer Düsseldorf
- Hundesteuer Leipzig
- Hundesteuer Dortmund
- Hundesteuer Essen
- Hundesteuer Bremen
- Hundesteuer Hannover
- Hundesteuer Nürnberg
- Hundesteuer Oberhausen
- Hundesteuer Duisburg