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Wahlurne mit Deutschlandfahne und Hund

Gassigehen und wählen?

© Shutterstock

Bundestagswahl 2021: Dürfen Hunde mit ins Wahlbüro?

von Philipp Hornung

am aktualisiert

Beim sonntäglichen Gang ins Wahllokal am 26.9. den Vierbeiner einfach mitnehmen: Geht das? Oder sind Bello und Co. an der Urne unerwünscht? Welche Benimmregeln gelten für Hunde im Wahlbüro?

Darf mein Hund ins Wahlbüro?

Es gibt keine einheitliche Regelung für das Mitbringen von Hunden ins Wahlbüro. Grundsätzlich sind Vierbeiner nicht verboten. Sie dürfen andere Wähler nicht in ihrer Wahl stören oder das Wahlgeheimnis beeinträchtigen. Assistenzhunde sind immer erlaubt.

 

Hunde im Wahllokal: erlaubt oder verboten?

Der Urnengang ist für viele Wähler wichtiger Ausdruck des eigenen Stimmrechts. Fast ein bisschen feierlich fühlt es sich an: das Kreuzchen setzen, den Zettel falten, Teil einer lebendigen Demokratie zu sein. Während viele Wähler sich entsprechend schick anziehen und zur Sonntagskleidung greifen, sehen es andere lockerer. Warum nicht im Hawaiihemd wählen gehen? Und den Gang ins Wahlbüro mit der Gassirunde verbinden? Bello würde sich freuen!

Kein Knigge fürs Wahlbüro

Einen Knigge für angemessenes Verhalten im Wahlbüro gibt es tatsächlich nicht. Wähler sind also durchaus zu unkonventionellen Auftritten befugt: Ob sie in Sandalen mit Tennissocken erscheinen, ihr Kreuzchen in roter Farbe machen oder einen Kringel statt eines Kreuzes setzen. Aber was ist nun mit dem geliebten Vierbeiner? Darf er nun mit ins Wahlbüro oder nicht?

Hund im Wahllokal: keine offiziellen Bestimmungen

Die Regel im Umgang mit Hunden im Wahlbüro lautet, dass es keine offizielle Regel gibt. Das Mitbringen von Hunden ist nicht grundsätzlich verboten. Es liegt im Ermessen von Wahlvorstand und Kommission, ob Tieren Zutritt gewährt wird.

Meist appelliert der Wahlvorstand an den gesunden Menschenverstand des Herrchens: Ist es ein großer oder kleiner Hund? Ist er ruhig und unauffällig oder laut und aufdringlich? Rücksichtnahme hat oberste Priorität. Und hier geht es nicht einfach, um individuelle Vorlieben oder Bedürfnisse. Sondern es geht um das Recht eines jeden Bürgers zur freien Wahl. Daran sollte er nicht durch die Anwesenheit seines Hundes behindert werden. Dementsprechend ist der Wahlvorstand angehalten, beim Urnengang für ruhige Verhältnisse zu sorgen.

Hundehalter: Rücksicht und Vernunft

Die ungehinderte Ausübung der freien Wahl ist einer der wichtigsten Ausdrücke der Demokratie. Andere Wähler sollten sich durch den Hund nicht gestört fühlen oder gar Angst haben. Da ist ein ruhiger, kleiner Malteser natürlich weniger problematisch als eine sabbernde Dogge von stattlicher Größe. Wenn andere Wähler sich gestört fühlen, kann die Wahlkommission den Hund des Raumes verweisen. Die freie, ungehinderte Wahl hat immer Vorrecht vor dem Hund.

Assistenzhunde immer erlaubt

Dies gilt jedoch nicht für offizielle Assistenzhunde wie beispielsweise Blindenhunde. Ohne das Tier wäre der Wähler gar nicht in der Lage, frei und ungehindert zu wählen. Assistenz- und Blindenhunde sind deshalb in Wahllokalen erlaubt. Ein entsprechender Assistenzhundeausweis ist mitzuführen.

Unsere Empfehlung: Spielerisch das Warten lernen

Natürlich mag es kein Hund, draußen angebunden zu werden und auf Herrchen oder Frauchen warten zu müssen. Doch lernen müssen es alle Tiere. Sehen Sie den Ausflug ins Wahlbüro doch einfach als kleine Übung an: Bello lernt Geduld und Gehorsam, während Sie Ihr Kreuzchen setzen. Und im Anschluss gibt es einen besonders leckeren Knochen für den vierbeinigen Schatz.

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