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Gut zu wissen: Alle Infos rund um die Hundesteuer in Leipzig

Gut zu wissen: Alle Infos rund um die Hundesteuer in Leipzig

von Philipp Hornung

am aktualisiert

Die Hundesteuer fällt unter die sogenannten Aufwandssteuern. Nicht das Bundesland, sondern die einzelnen Städte und Kommunen legen die Höhe der Abgaben fest. Leipzig bewegt sich dabei bundesweit im guten Durchschnitt. Hundehalter freuen sich also über eine grundsätzlich faire Besteuerung.

Hundesteuer Leipzig in Kürze

  • Die Stadt Leipzig erhebt die Hundesteuer auf Rechtsgrundlage der Hundesteuersatzung
  • Vor allem die Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde ist für die Höhe ausschlaggebend
  • Halter von gefährlichen Hunden tragen keine steuerlichen Zusatzkosten
  • In bestimmten Fällen sind Ermäßigungen und sogar Befreiungen möglich

Hundesteuer in Leipzig 2020: 96 Euro

  • Ersthund: 96 Euro pro Kalenderjahr
  • Zweithund und alle weiteren Hunde: 192 Euro pro Jahr
  • Listenhunde: keine gesonderte Besteuerung

Hundesteuer Leipzig: Ermäßigungen und Steuerbefreiung

Die Steuersatzungen gelten nicht für alle Hunde in Leipzig. Unter bestimmten Umständen steht Hundehaltern eine Befreiung zu. Das gilt beispielsweise für Rettungs-, Katastrophenschutz- und Blindenführhunde. Wer einen Hund aus dem Tierheim adoptiert, freut sich nicht nur über einen flauschigen neuen Freund: Er ist für sechs Monate von der Hundesteuer befreit. Eine weitere Ausnahme gilt für Inhaber des sogenannten „Leipzig-Passes“. Hier ist eine Ermäßigung für den Ersthund möglich.

Hundesteuer in Leipzig anmelden

Die Anmeldung des Tieres ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Erwerbes oder mit dem Zuzug nach Leipzig. Die Anmeldung erfolgt bei der Stadtkämmerei Leipzig, wahlweise persönlich, schriftlich oder online. Entsprechende Formulare sind auf der Homepage der Stadtkämmerei im Downloadbereich erhältlich. Auch Änderungen, beispielsweise Namens- oder Adressänderungen, können Hundehalter online übermitteln.

Hundesteuer in Leipzig: Fälligkeit und Steuerbescheid

Die Hundesteuer ist in Leipzig erstmals binnen eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids zu überweisen. Im Anschluss ist sie halbjährlich am 15.03. und am 15.09. anteilig fällig. Zusammen mit dem Steuerbescheid erhält der Hundehalter auch die Steuermarke. Diese ist gut sichtbar am Halsband zu befestigen.

Keine Zusatzkosten für gefährliche Hunde

Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen zahlen Halter von Kampfhunden in Leipzig nicht drauf. Dennoch führt das Bundesland Sachsen Listen mit gefährlichen Hunden, für die in der Haltung Einschränkungen gelten. Halter benötigen beispielsweise eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes und haben ihre Sachkunde nachzuweisen. Außerdem gilt Maulkorb- und Leinenpflicht für die gelisteten Tiere. Zu den Kampfhunden in Leipzig gehören:

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