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Hundesteuer in Leipzig

Hundesteuer in Leipzig 2024: Das sollte man wissen

von Philipp Hornung

am aktualisiert

Auch in Leipzig kommt man als Hundehalter nicht um sie drumherum: die Hundesteuer. Aber wie hoch ist die Hundesteuer in Leipzig 2024 und was ist zu beachten?

Das Besondere war schon immer etwas teurer, das stellen auch die in Leipzig lebenden Hundehalter jedes Jahr aufs Neue fest. Denn auch in der Metropole wird Hundesteuer erhoben - auf Rechtsgrundlage der Hundesteuersatzung.

Bei der Veranschlagung ist vor allem die Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde entscheidend. Allerdings sind in bestimmten Fällen Ermäßigungen und sogar Befreiungen möglich. 

Hundesteuer in Leipzig 2024: So hoch ist sie

  • Ersthund: 96 Euro pro Kalenderjahr
  • Zweithund und alle weiteren Hunde: 192 Euro pro Jahr
  • Listenhunde: keine gesonderte Besteuerung

Hundesteuer Leipzig: Ermäßigungen und Steuerbefreiung

Die Steuersatzungen gelten nicht für alle Hunde in Leipzig. Unter bestimmten Umständen steht Hundehaltern eine Befreiung zu. Das gilt beispielsweise für Rettungs-, Katastrophenschutz- und Blindenführhunde

Wer einen Hund aus dem Tierheim adoptiert, freut sich nicht nur über einen flauschigen neuen Freund: Er ist für sechs Monate von der Hundesteuer befreit. Eine weitere Ausnahme gilt für Inhaber des sogenannten „Leipzig-Passes“. Hier ist eine Ermäßigung für den Ersthund möglich.

Das Nachsehen haben in Leipzig jedoch Rentnerinnen und Rentner, für sie ist hier keine Hundesteuer-Befreiung vorgesehen.

Hundesteuer in Leipzig anmelden

Die Anmeldung des Tieres ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Erwerbes oder mit dem Zuzug nach Leipzig. Die Anmeldung erfolgt bei der Stadtkämmerei Leipzig, wahlweise persönlich, schriftlich oder online. Entsprechende Formulare sind auf der Homepage der Stadtkämmerei im Downloadbereich erhältlich. Auch Änderungen, beispielsweise Namens- oder Adressänderungen, können Hundehalter online übermitteln.

Hundesteuer in Leipzig 2024: Fälligkeit und Steuerbescheid

Die Hundesteuer ist in Leipzig erstmals binnen eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids zu überweisen. Im Anschluss ist sie halbjährlich am 15.03. und am 15.09. anteilig fällig. Zusammen mit dem Steuerbescheid erhält der Hundehalter auch die Steuermarke. Diese ist gut sichtbar am Halsband zu befestigen.

Leipzig: Hundesteuer für gefährliche Hunde

Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen zahlen Halter von "Kampfhunden" in Leipzig nicht drauf. Dennoch führt das Bundesland Sachsen Listen mit gefährlichen Hunden, für die in der Haltung Einschränkungen gelten. Halter benötigen beispielsweise eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes und haben ihre Sachkunde nachzuweisen. Außerdem gilt Maulkorb- und Leinenpflicht für die gelisteten Tiere. Zu den Kampfhunden in Leipzig gehören:

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