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Deutsche Dogge hinter Zaun
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Rechtliches aus der Hundewelt: Was ist die 20/40-Regelung?

von Stephanie Klein

am aktualisiert

Wenn von der 20/40-Regelung die Rede ist, dann sind damit Vorschriften für die Haltung einer bestimmten Gruppe von Hunden gemeint. Welche Vierbeiner davon betroffen sind und was diese Bezeichnung für Hundehalter bedeutet – darüber klärt dieser Ratgeber-Artikel auf.

Was ist die 20/40-Regelung für Hunde?

Groß gleich gefährlich? Wenn es nach der 20/40-Regelung geht, dann wird zumindest angenommen, dass die Haltung von schweren und großen Hunden mit einer erhöhten Verantwortung einhergeht. Einzelne Bundesländer geben zwei Werte vor und stellen diesbezüglich ihre Vorschriften auf. Betroffen von der 20/40-Regelung sind Hunde, die eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:

Gewicht: 20 Kilogramm und mehr
Schultermaß: 40 Zentimeter und mehr

Ob Mischlingshund, Golden Retriever oder Greyhound: Zu welcher Hunderasse die Fellnase angehört, spielt bei dieser Regelung keine Rolle. Hinweis: Gelegentlich wird auch die Bezeichnung „40/20-Regel(-ung)“ für den gleichen Sachverhalt verwendet.

20/40-Regel in NRW und Brandenburg

Vorab: Die Vorschriften zur Hundehaltung sind Ländersache. Daher legt jedes Bundesland die 20/40-Regelung unterschiedlich aus. Genauso verhält es sich in puncto Hundehaftpflichtversicherung oder Leinenpflicht. Letztere unterscheidet sich sogar häufig von Kommune zu Kommune. Aktuell bedienen sich folgende Bundesländer an der 20/40-Regelung:

 

20/40-Regelung in Nordrhein-Westfalen

Im bevölkerungsreichsten Bundesland geht die 20/40-Regelung mit folgenden Pflichten einher:

  • Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde
  • Sachkunde des Hundehalters (Erteilung z. B. durch einen anerkannten Sachverständigen)
  • Die Behörde kann in einzelnen Fällen einen Nachweis der Zuverlässigkeit anfordern (Führungszeugnis)
  • Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen

Neben der Haltung von großen Hunden verordnet auch Nordrhein-Westfalen zusätzliche Regeln:

Mehr InfosListenhunde NRW

20/40-Regelung in Brandenburg:

In Brandenburg greift die 20/40-Regelung. Erfüllen Hunde eines der beiden Parameter, muss der Halter:

  • den Hund bei den Behörden unverzüglich melden (Anzeigepflicht),
  • einen Nachweis der Zuverlässigkeit vorlegen (i. d. R. ein polizeiliches Führungszeugnis)
  • und den Hund bei einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen.

Zusätzlich gilt in Brandenburg eine Verordnung, die Hunderassen in ihrer Gefährlichkeit einteilt. Diese stuft Vierbeiner wie American Staffordshire Terrier in die Kategorie mit unwiderlegbarer Gefährlichkeit ein. Hunderassen wie der Bullmastiff wird eine widerlegbare Gefährlichkeit nachgesagt. Mehr dazu gibt es in unserem Ratgeber-Artikel:

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Gefährlicher Hund: Definition umstritten

Egal, ob groß oder klein, Mischling oder reinrassig: Jeder Halter sollte seinen Hund so führen, dass keine Gefahr von ihm ausgeht. Menschen, die in NRW oder Brandenburg wohnhaft sind und einen größeren Vierbeiner adoptieren möchten, müssen sich der 20/40-Regelung bewusst sein. Die Klassifizierung von „gefährlichen Hunden“ ist äußerst umstritten. Von Geburt aus ist kein Hund aggressiv – eine gute Erziehung und Sozialisierung ist der Schlüssel zu einem friedlichen Vierbeiner!

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