Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?
Da über die Hundehaltung auf Länderebene entschieden wird, kommt es darauf an, in welchem Bundesland der Hundebesitzer wohnt. Die Gesetzeslage ist beim Thema Hundehaftpflicht sehr unterschiedlich.
Eine gesetzliche Pflicht für alle Hunderassen gilt in den Bundesländern:
- Hamburg
- Niedersachsen
- Thüringen
- Berlin
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
In einigen Bundesländern ist die Pflicht von der Hunderasse, Größe des Hundes oder aggressivem Verhalten abhängig:
- Nordrhein-Westfalen
- Bremen
- Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Hessen
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Sachsen
Lediglich in zwei Bundesländern wird die Haftpflichtversicherung für Hunde empfohlen, ist aber keine Pflicht:
- Bayern
- Mecklenburg-Vorpommern
Warum eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll ist
Rund um das Thema herrscht bei vielen Tierliebhabern Unsicherheit. Die Gesetzeslage ist aber klar definiert:
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hundehalter Schuld hat oder zum Zeitpunkt des Unfalls anwesend war. Zudem gehen manche davon aus, dass die eigene Haftpflichtversicherung hier greift. Dies erweist sich jedoch als fataler Irrtum. Lediglich bei kleineren Haustieren, wie zum Beispiel Vögeln oder Kaninchen ist dies zutreffend.
Der Schaden, der bei einem Unfall verursacht wird, kann schlimmstenfalls in die Millionenhöhe steigen. Ein finanzieller Ruin für den Hundehalter ist dann die Folge. Deshalb wird mit aller Dringlichkeit geraten, sich mit einer Hundehaftpflichtversicherung abzusichern. Selbstverständlich auch in jenen Bundesländern, die keine gesetzliche Pflicht vorschreiben.
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Einen ausreichenden Schutz erhält der Versicherungsnehmer schon ab circa 50 € jährlich. Somit ist eine Hundehaftpflichtversicherung keine allzu teure Angelegenheit für den Besitzer. Wie bei der Hundekrankenversicherung sollte hier auf eine jährliche Zahlweise geachtet werden, da diese durch weniger Verwaltungskosten etwas günstiger ist.
In welchen Fällen bietet die Hundehaftpflichtversicherung Schutz?
Die Schäden lassen sich in drei Kategorien unterteilen:
Personenschäden
Trifft der Vierbeiner beispielsweise beim Gassi gehen auf Passanten, so können durch den Hund verursachte Personenschäden passieren. Zum Beispiel kann der Hund vor ein Fahrrad laufen und der Fahrradfahrer stürzt und verletzt sich dabei. Oder wenn der eigene Hund einen Spaziergänger beisst. Verletzungen von Menschen sind mit besonders hohen Kosten verbunden. Ist der Hundehalter durch eine Hundehaftpflichtversicherung abgesichert, bleiben ihm die anfallenden Kosten (Schmerzensgeld, Behandlungskosten, evtl. auch kosmetische Eingriffe) erspart.
Sachschäden
Inbegriffen sind hier die Beschädigung, die Zerstörung oder der Verlust eines Sachgegenstandes von Dritten. Oftmals entstehen kleinere Sachschäden, die aber im Laufe der Zeit zu einer beträchtlichen Summe heranwachsen können. Der Vierbeiner kann zum Beispiel das Laptop eines Bekannten versehentlich kaputt machen, indem er über das Kabel stolpert und es herunterfällt. Oder die Fellnase springt zur Begrüßung Gäste an und zerreißt dabei ein teures Designer-Kleidungsstück.
Besondere Vorsicht gilt bei Mietwohnungen: Wohnen Hundebesitzer zur Miete, müssen sie einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung beim Vermieter vorlegen. Denn besonders in der eigenen Wohnung kann der Hund das Laminat, die Wände und vieles mehr zerkratzen. Handelt es sich um eine möblierte Wohnung, ist das Risiko eines Sachschadens noch höher.
Egal wie gut erzogen der Hund ist – Sachschäden kommen oft vor und sind nicht immer vermeidbar.
Vermögensschäden
Hier wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Zu einem echten Vermögensschaden kommt es eher selten. Ein Beispiel könnte folgendermaßen aussehen: Ein Besitzer leint seinen großen Hund vor einem Geschäft an. Es kann dazu kommen, dass Laufkundschaft ausfällt, da viele Passanten von dem Hund eingeschüchtert sind und sich nicht in die Nähe trauen. Aus Angst bevorzugen sie es, ein anderes Geschäft aufzusuchen. Der Ladenbesitzer könnte nun den Besitzer des Hundes verklagen, da ihm Einnahmen entgangen sind.
Häufiger treten sogenannte unechte Vermögensschäden auf: Ein Hund greift einen Geschäftsmann an, der auf dem Weg zum Flughafen ist. Aufgrund des Vorfalls kann er die geplante Geschäftsreise nicht wahrnehmen und es kommt zu einem Vermögensverlust. Hier kann der Geschäftsmann den Hundehalter auf Schadensersatz verklagen.
Worauf müssen Hundehalter achten?
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Eine hohe Deckungssumme bei Personenschäden (nicht unter 5 Mio € pro Person).
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Hüten durch Dritte: Somit gilt auch der Versicherungsschutz, wenn beispielsweise der Lebenspartner mit dem Hund Gassi geht.
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Wenn der Vierbeiner mit auf Reisen geht, sollte ein Auslands-Schutz inbegriffen sein.
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Führen ohne Leine: Die Versicherung trägt auch die Kosten, wenn der Hund nicht an der Leine war.
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Für Mieter ist es relevant, ob Mietsachschäden, sowohl im Gebäude als auch in der Einrichtung übernommen werden.
Wie viele Besitzer haben eine Hundehaftpflichtversicherung?
252 Hundehalter wurden gefragt, ob sie aktuell eine Hundehaftpflichtversicherung haben. Das Ergebnis der Umfrage aus dem Jahr 2017 macht deutlich: Ein Großteil der Befragten sichert sich ab.
Hundehaftpflichtversicherung – Fazit
Jede noch so liebe Fellnase kann teure Schäden verursachen. Trotz aller Vorsichts-Maßnahmen: Manchmal braucht es nur Sekunden, in denen Frauchen oder Herrchen nicht aufpasst und der angerichtete Schaden ist groß. Es handelt sich hierbei keineswegs um eine überflüssige Versicherung. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundebesitzer sinnvoll und dabei nicht teuer. In Gegenleistung übernimmt die Versicherung im Schadensfall Beträge in Millionenhöhe.