Das Wichtigste in Kürze zum Maulkorb für Hunde
- Bundesländer regeln Verbote und Gebote zur Tierhaltung selbst. Leinen- und Maulkorbpflicht fallen darunter.
- Hundehalter stehen in der Pflicht, sich selbst zu informieren, sollte ihr Hund als gefährlich gelten
- Regelungen zum Tragen eines Maulkorbes gelten in der Regel in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.
Maulkorbpflicht in Deutschland 2019
Eine einheitliche Regelung in Sachen Maulkorb gibt es in Deutschland nicht. Die Bundesländer regeln die Angelegenheiten in Sachen Verbote und Gebote im Rahmen der Tierhaltung selbstständig. In manchen Bundesländern legen einzelne Gemeinden und Städte spezielle Vorschriften fest. Tierhalter müssen sich deshalb nicht nur in ihrer Wohnsitzgemeinde über die Regeln informieren, sondern sie müssen im Prinzip die Vorschriften der Gemeinde oder Stadt kennen, in der sie aktuell mit ihrem Hund unterwegs sind.
Da das natürlich utopisch ist, sollten Sie sich im öffentlichen Straßenraum sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln generell defensiv verhalten. Dies gilt z.B. bei Reisen mit Hund im ICE. Einen Maulkorb mitzunehmen und im Zweifel anzulegen sowie den Hund in einer fremden Gemeinde an der Leine zu führen ist eine Sicherheitsmaßnahme, die sie unter Umständen vor einer saftigen Geldstrafe bewahrt. Denn der Leinenzwang ist genauso wie die Maulkorbpflicht ein Sachverhalt, den Länder bzw. Gemeinden individuell regeln dürfen.
Maulkorb und Hunderassen: Listenhunde, große Hunde
In erster Linie gilt die Maulkorbpflicht für Listenhunde. Allerdings ist es durchaus möglich, dass einzelne Gemeinden die Maulkorbpflicht auf andere Hunderassen ausdehnen. Manche schreiben vor, dass Hunde ab einer bestimmten Größe im öffentlichen Straßenraum einen Maulkorb tragen müssen. Allerdings gilt auch Gegenteiliges: Mitunter nehmen Verwaltungsbehörden einzelne Tiere aus, die zwar auf der Liste stehen, sich aber als besonders friedliebend erwiesen haben. Andere Gemeinden setzen beispielsweise fest, dass Hunde im gesamten Innenstadtbereich an der Leine geführt werden müssen, andere wiederum verfassen keine allgemein geltenden Regeln, sondern stellen entsprechende Schilder auf, um Hundehalter auf die Vorschriften aufmerksam zu machen. In einigen Kurorten dürfen Hunde manchmal nicht zu öffentlichen Veranstaltungen mitgebracht werden, auch nicht mit Beißschutz. Kurzum: In Deutschland herrscht diesbezüglich keine Konformität. Die einzige Möglichkeit für Sie besteht darin, sich individuell zu informieren, um sich vor einem Bußgeld zu schützen. Leider gilt in diesem Zusammenhang der altbekannte Spruch „Dummheit schützt vor Strafe nicht“. Wenn Sie sich nicht informieren und unwissentlich gegen eine Vorschrift verstoßen, müssen Sie trotzdem zahlen.
Maulkorb und Leine in öffentlichen Verkehrsmitteln?
Wie eingangs erwähnt, werden die Vorschriften bezüglich Maulkorbpflicht und Leinenzwang für öffentliche Räume entweder vom Land oder von den zuständigen Gemeinden individuell festgelegt. Für Sie als Hundehalter heißt das, dass es nicht reicht, die Landesvorschriften zu kennen. Sie müssen wissen, was für den konkreten Ort gilt, in dem sie mit Ihrem Hund unterwegs sind. Speziell in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen sollten Sie Ihrem Hund deshalb einen Maulkorb und auch die Leine anlegen, wenn Sie nicht sicher sind, welche Regeln gelten. Gleiches gilt für den Aufenthalt auf Fähren und in Straßenbahnen. Leinen Sie Ihren Hund an und legen Sie den Maulkorb an. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Giftköder-Maulkorb für Hunde
Leben Sie in einer Gegend, wo regelmäßig präparierte Giftköder gefunden werden, ist es zu empfehlen, dass Sie ihren Hund durch einen Anti-Giftköder-Maulkorb schützen.
Maulkorbpflicht: NRW, Berlin, Brandenburg, Bayern
Um Ihnen die breit gefächerten Regelungen in Sachen Maulkorbpflicht für Hunde in unterschiedlichen Bundesländern zu präsentieren, soll die folgende Auflistung dienen. Die Beispiele geben einen Einblick, wie detailliert manche Vorschriften in den Bundesländern formuliert sind:
- Berlin: In Berlin müssen Listenhunde generell einen Beißschutz tragen und an der Leine laufen, sobald sie in der Öffentlichkeit sind. Die Hundesteuer ist in Berlin für Listenhunde nicht höher.
- Brandenburg: In öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Verwaltungsgebäude müssen alle Hunde grundsätzlich einen Maulkorb tragen – egal wie groß sie sind und egal, ob sie auf der Liste der Kampfhunde stehen oder nicht.
- Bayern: Die Gemeinden regeln die Maulkorbpflicht individuell. Zum Beispiel müssen in Nürnberg und München Listenhunde wie der Tosa Inu über sechs Monate immer ein Maulkorb in der Öffentlichkeit tragen. Hier gibt es weitere Informationen zu Listenhunden in Bayern.
- Nordrhein-Westfalen: Hier werden sogar einige Terrierarten wie der American Staffordshire als besonders bissig eingestuft. Listenhunde in NRW und die hinzugefügten Terrierarten müssen im öffentlichen Raum immer einen Beißschutz tragen. Das gilt auch für ausgewiesene Hundeauslaufflächen.
Lernen Sie hier mehr zu Listenhunden in Hessen und den Regelungen in Niedersachsen.
Die gesetzlichen Regelungen in Sachen Maulkorbpflicht und Leinenzwang sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Da Sie als Hundehalter in der Pflicht sind, sich zu informieren, wann der Hund einen Maulkorb tragen sollte, droht ihn im Zweifel ein Bußgeld, wenn Sie unwissentlich eine Vorschrift überschreiten. Falls Sie sich in einer Gemeinde bewegen und nicht wissen, wie dort die Maulkorbpflicht geregelt ist, sollten sie Listenhunde in der Öffentlichkeit grundsätzlich mit einem Maulkorb ausstatten und an der Leine führen. Auch Hunde, die nicht auf der Liste stehen gehören an die Leine. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Gebäuden ist es ebenfalls ratsam, Hunde anzuleiten und Listenhunden den Beißschutz aufzuziehen.