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Listenhunde Niedersachsen: Was ist erlaubt?

Listenhunde Niedersachsen 2024: Gibt es eine Rasseliste?

von Carina Petermann

am aktualisiert

13 der 16 deutschen Bundesländer führen Rasselisten mit „gefährlichen Hunden". Nicht so Niedersachsen. Dennoch gelten auch hier Besonderheiten für Hundehalter.

Welche Listenhunde in Niedersachsen gibt es 2024?

Niedersachsen führt keine Rasseliste - Halter aller Hunde sind hier generell allerdings zum Nachweis der Sachkunde verpflichtet. Alle Hunde sind zu chippen und benötigen eine Haftpflichtversicherung

Ein Hund wird erst nach einem Vorfall und einer anschließenden Prüfung als gefährlich eingestuft. Die Bestimmungen für Hunde und deren Halter sind im Niedersächsischen Hundegesetz geregelt

Listenhund Niedersachsen: Kategorisierung gefährlicher Hunderassen?

Im April 2001 verabschiedete die damalige Bundesregierung das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Dieses Gesetz stuft bestimmte Rassen als gefährlich oder potenziell gefährlich ein. Außerdem besagt es, dass diese Hunderassen nicht mehr nach Deutschland einzuführen sind. Zudem sind alle Bundesländer angehalten, eigene Rasselisten zu führen. Die Haltung der dort aufgeführten Rassen unterliegt bestimmten Bedingungen.

Die rasseorientierte Kategorisierung von Hunden war von Anfang an umstritten, da es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gibt, dass die Gene eines Hundes für aggressives Verhalten verantwortlich sind. Kritiker sahen in dem Gesetz eine Vorverurteilung des Tieres. Das Land Niedersachsen stellte sich als erstes Bundesland gegen diese Form der Vorverurteilung. Bereits 2003 schaffte es die Führung von Rasselisten wieder ab.

Listenhund Niedersachsen: Hier ist ein Sachkundenachweis Pflicht

In Niedersachsen ist ein Sachkundenachweis generell Pflicht© PeopleImages.com - Yuri A / Shutterstock

Bestimmungen für Hundehalter in Niedersachsen

Niedersachsen regelt die Hundehaltung generell strenger als andere Bundesländer. Die Halter aller Hunde müssen bestimmte gesetzliche Vorlagen erfüllen – völlig unabhängig von der Rasse des Tieres. Folgende Bestimmungen gehören dazu:

  • Hundehalter haben einen Sachkundenachweis abzulegen.
  • Jeder Hund muss ab dem sechsten Lebensmonat gechippt und haftpflichtversichert sein.
  • Ereignet sich ein Vorfall, erfolgt eine Wesensprüfung mit anschließender Einstufung.
  • Stellt sich ein Hund in der Prüfung als gefährlich heraus, sind weitere Vorgaben einzuhalten.

Sachkundenachweis in Niedersachsen

Dass Hundehalter aller Rassen zur Vorlage eines Sachkundenachweises verpflichtet sind, ist durchaus sinnvoll. Im Rahmen der Prüfungsvorbereitung erwerben Halter umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse. Davon profitieren nicht nur Herr und Hund – sondern auch die Allgemeinheit.

Rasselisten der Bundesländer

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