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Sachkundenachweis Hund
© Kachalkina Veronika / Shutterstock

Sachkundenachweis: Hund und Halter auf dem Prüfstand

von Kim Mackowiak Redakteurin

Am veröffentlicht

Der Sachkundenachweis für Hunde ist mittlerweile in vielen Bundesländern verpflichtend. Aber was steckt dahinter und was sollten Halter unbedingt beachten?

Der Sachkundenachweis für Hunde ist ein Nachweis, der belegt, dass ein Hundebesitzer die nötigen Kenntnisse über Hundehaltung und den Umgang mit Hunden besitzt. In Deutschland wird er oft auch als „Hundeführerschein“ bezeichnet, dabei sin der Hundeführerschein und der Sachkundenachweis Hund zwei unterschiedliche Dinge.

Der Sachkundenachweis ist in verschiedenen Bundesländern erforderlich, vor allem bei der Haltung bestimmter Rassen oder großer Hunde. Dieser Ratgeber erklärt, was sich wirklich hinter dem Sachkundenachweis verbirgt und was Halter unbedingt dazu wissen sollten.

Sachkundenachweis Hund: Das verbirgt sich dahinter

Der Sachkundenachweis ist eine offizielle Bescheinigung, die bestätigt, dass Hundehalter die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, einen Hund zu halten und zu führen. In vielen Bundeländern ist er sogar verpflichtend, insbesondere für Halter von sogenannten Kampfhunden.

Seit Oktober 2007 gibt es einen bundeseinheitlichen Standard für die Prüfung des Sachkundenachweises für Hunde. Sie besteht immer aus einer theoretischen Prüfung. Da die Bundesländer allerdings selbst festlegen, für welche Hunde der Sachkundenachweis verpflichtend ist, ist auch die praktische Prüfung nicht in allen Bundesländern Pflicht.

Mit dem Sachkundenachweis für Hunde soll sichergestellt werden, dass keine Gefahr von dem Hund für andere Tiere und Menschen ausgeht und der Halter seinen Hund in jeder Situation verantwortungsvoll führen kann. Damit wird auch die artgerechte Haltung und Erziehung von Hunden gefördert.

Übrigens: Bestimmte Menschen gelten bereits als sachkundig und müssen den Sachkundenachweis für Hunde nicht erbringen. Dazu zählen anerkannte Züchter, Tierärzte, Jäger, Hundeschulen mit entsprechenden Trainern, bei den der Sachkundenachweis erworben werden kann und Hundeführer für Polizeihunde und Co.

Sachkundenachweis Hund in Österreich

In Österreich ist der Sachkundenachweis fast überall Pflicht. Der Prüfung geht immer ein 2- bis 4-stündiger Vorbereitungskurs voraus. In der Stadt Graz entfällt dafür seit 2013 die Hundesteuer.

Sachkundenachweis Hund in der Schweiz

In der Schweiz war der Sachkundenachweis bis Juli 2017 Pflicht. Dann wurde er abgeschafft. Von 2008 bis 2016 mussten Hundehalter eine Theorieprüfung nach einem Vorbereitungskurs machen. Für jeden neuen Hund war jeweils eine praktische Prüfung für den Sachkundenachweis notwendig.

Unterschied von Sachkundenachweis für Hunde und Hundeführerschein

Umgangssprachlich wird der Sachkundenachweis für Hunde auch als Hundeführerschein bezeichnet. Tatsächlich gibt es aber einen Unterschied zwischen den Beiden. Der Sachkundenachweis ist je nach Bundesland und dessen Auflagen verpflichtend für Hundehalter. Der Hundeführerschein ist hingegen freiwillig. Da er aber häufig weit umfangreicher als der Sachkundenachweis ist und immer aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung besteht, wird der Hundeführerschein in den meisten Bundeländern auch als Sachkundenachweis anerkannt.

In einigen Bundeländern, wie Hamburg oder Berlin, sorgt der Erwerb des Hundeführerschein sogar für Steuererleichterung und Leinenbefreiung.

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Sachkundenachweis Hund in NRW, Niedersachsen und Co.

Die Prüfung für den Sachkundenachweis ist zumindest, was den theoretischen Teil angeht, bundesweit einheitlich. Allerdings hat jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften, welcher Hundehalter den Sachkundenachweis erbringen muss. In den meisten Bundesländern wird häufig für die Listenhunde ein Nachweis gefordert. Im Folgenden schauen wir uns an, welche Bundesland welche Vorschrift hat.

Baden-Württemberg: Hier müssen nur Halter von gefährlichen Hunden nach der Kampfhundeverordnung den Sachkundenachweis erbringen. Bis 2026 soll es einen generell verpflichtenden Sachkundenachweis für alle Hundehalter geben.

Bayern: Einen Sachkundenachweis für Hunde gibt es hier nicht. Der Hundeführerschein kann freiwillig gemacht werden und die Listenhunde in Bayern müssen den Wesenstest bestehen.

Berlin: Halter von gefährlichen Hunden (Listenhunde in Berlin) müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Andere Hundehalter bekommen durch eine freiwillige Prüfung die Erlaubnis, ihre Hunde ohne Leine zu führen.

Brandenburg: Auch hier müssen Halter von Listenhunden in Brandenburg den Sachkundenachweis in Theorie und Praxis absolvieren.

Bremen: Hier gibt es keinen Sachkundenachweis. Wenn Hunde, egal welcher Rasse, auffällig werden, kann die Behörde den Sachkundenachweis für Hunde einfordern.

Hamburg: Ein freiwilliger Sachkundenachweis befreit Hundehalter von der Leinenpflicht. Ansonsten ist in Hamburg kein Sachkundenachweis notwendig.

Sachkundenachweis Hund: Die Leinenführigkeit
Sachkundenachweis Hund: Die Leinenführigkeit ist ein wichtiger Prüfungsbestandteil ©Uzo Borewicz / Shutterstock

Hessen: Der Sachkundenachweis ist notwendig für Hunde, die in Hessen als gefährlich gelten. Die Prüfung muss auch in Theorie und Praxis erfolgen.

Mecklenburg-Vorpommern: Hier wird der Sachkundenachweis für Hunde in Theorie und Praxis behördlich eingefordert für Hunde, die in Hessen als gefährlich gelten.

Niedersachsen: Das norddeutsche Bundesland ist das einzige, das von allen Ersthundebesitzern seit 1. Juli 2011 den Sachkundenachweis in Theorie und Praxis einfordert, unabhängig von der Rasse. Die theoretische Prüfung muss zudem vor Anschaffung des Hundes absolviert werden.

Nordrhein-Westfalen: Alle Hunde, die in NRW als gefährlich gelten und alle Hund, die über 40 cm groß sind oder mehr als 20 kg wiegen (20/40 Regelung), müssen mit Herrchen oder Frauchen die Prüfung in der Theorie den Sachkundenachweis bestehen. Die Prüfung muss spätestens 4 Wochen nach Einzug des Vierbeiners erfolgen.

Rheinland-Pfalz: Auch hier müssen alle Hundehalter mit Hunden, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich gelten, den Sachkundenachweis in Theorie und Praxis erbringen.

Saarland: Die Teilnahme an einem Lehrgang ist Voraussetzung, damit Hundehalter von Hunden, die im Saarland als gefährlich gelten, um einen Sachkundenachweis in Theorie und Praxis ablegen zu können.

Sachsen: Hier ist es wieder notwendig, dass Hundehalter von Hunden, die in Sachsen als gefährlich gelten, einen Sachkundenachweis mit theoretischer und praktischer Prüfung bestehen.

Sachsen-Anhalt: Hunde, die in Sachsen-Anhalt als gefährlich gelten müssen mit Sachkundenachweis geführt werden. Auch hier erfolgt die Prüfung in Theorie und Praxis.

Schleswig-Holstein: In dem nördlichsten Bundesland werden Hunde seit 2016 nicht mehr nach Rasse als gefährlich eingestuft. Trotzdem müssen Hundehalter, deren Hunde behördlich als gefährlich eingestuft werden, den Sachkundenachweis mit theoretischer und praktischer Prüfung erbringen.

Thüringen: Auch hier werden seit 2018 Hunde nicht mehr aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft. Die Auflagen zum Sachkundenachweis sind ebenfalls wie in Schleswig-Holstein notwendig.

Sachkundenachweis für Hunde: Pflicht oder freiwillig?

In allen Bundesländern, bis auf Bayern und Hamburg, ist der Sachkundenachweis für bestimmte Hundehalter Pflicht. Gibt es keinen Sachkundenachweis und es kommt zu Vorfällen mit dem Hund, ist das Bußgeld von bis zu 200 Euro die geringste Strafe. Der zuständigen Behörde ist es erlaubt, den Hund dem Halter zu entziehen. Daher ist es mehr als empfehlenswert den Sachkundenachweis zu erwerben. 

Sachkundenachweis Hund: Wer kann prüfen?

Es gibt in vielen Hundeschulen zertifizierte Trainer, die die Prüfung zum Sachkundenachweis für Hunde abnehmen dürfen. Aber auch viel Tierärzte, unter anderem Amtstierärzte, dürfen prüfen. Hier heißt es, sich als Hundehalter schlau zu machen, die zuständige Behörde ist einen gute Anlaufstelle, wer einem in der Nähe die Prüfung zum Sachkundenachweis abnehmen darf.

Sachkunde Nachweis Hund online ablegen

Die Online-Prüfung zum Sachkundenachweis ist für die Theorie möglich. Allerdings auch sehr aufwändig. So muss der Prüfer über eine Webcam anwesend sein und sich gestellt werden, dass während der Prüfung nicht geschummelt werden kann. Jedes ausgefüllte Prüfungsblatt muss einzeln abfotografiert werden. Danach muss es beim Prüfer unverändert in Papierformat eingereicht werden. Da muss jeder Halter für sich entscheiden, ob er den Aufwand betreibt oder lieber vor Ort eine Prüfung macht.

Fragen zum Sachkundenachweis Hund

Natürlich möchten Halter wissen, was sie in der Prüfung erwartet. Für die Theorieprüfung bieten viele Bundeländer einen Online-Plattform an mit möglichen Prüfungsfragen zum Üben. Dabei finden sich Fragen aus

  • Erziehung
  • Haltung
  • Ernährung
  • Gesundheit
  • Rechtsfragen
  • Sozialverhalten
  • Kommunikation
  • Ausbildung
  • Fortpflanzung

Der Theorietest besteht aus bis zu 35 Multiple-Choice-Fragen, die zu zwei Dritteln korrekt beantwortet werden muss, um zu bestehen.

Bei der praktischen Prüfung durchlaufen Halter und Hund verschiedene Alltagssituationen. Dabei wird auf die Leinenführigkeit, das Verhalten von Hund und Halter sowie der Rückruf beurteilt. In allen Situation darf keine Gefahr von dem Hund ausgehen und der Halter sollte jederzeit seinen Hund unter Kontrolle haben.

Fallen Hund und Halter durch die Prüfung, darf diese in den meisten Bundesländern nach einer gewissen Trainingszeit beliebig oft wiederholt werden.

Sachkundenachweis Hund: Kosten

Die Kosten variieren meist nach Prüfer bzw. Prüfungseinrichtung. Hundehalter können mit Kosten zwischen 50 und 150 Euro für Theorie und Praxis zusammen rechnen. Sind Vorbereitungskurse notwendig, entstehen weitere Kosten.

Sachkundenachweis, wenn man schon einen Hund hatte?

Wenn Hundehalter bereits früher einen Hund gehalten haben, hängt es vom jeweiligen Bundesland und der spezifischen Regelung ab, ob du trotzdem einen Sachkundenachweis erbringen musst. In vielen Bundesländern wird die frühere Hundehaltung anerkannt, wenn der Halter nachweisen kannst:

  • Einen Hund über einen längeren Zeitraum gehalten zu haben (oft mindestens 2 Jahre in den letzten 10 Jahren).
  • Während dieser Zeit keine auffälligen Zwischenfälle gemeldet wurden (z. B. Bissvorfälle oder Verstöße gegen das Tierschutz- oder Hundegesetz).
  • Vorlage eines Hundesteuerbescheids.
  • Bestätigung durch das zuständige Ordnungsamt oder Tierärzte.

Wenn Halter einen Hund einer als „gefährlich“ eingestuften Rasse halten möchten, ist in den meisten Bundesländern immer ein Sachkundenachweis erforderlich, unabhängig von der bisherigen Hundeerfahrung.

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