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Listenhunde in Mecklenburg Vorpommern: Was gilt?

Listenhunde MV 2024: Kampfhunde in Mecklenburg-Vorpommern

von Tim Brinkhaus

am aktualisiert

Seit dem Jahr 2000 existiert in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehalterverordnung, die vier Hunderassen als „gefährlich“ einstuft. Für diese bestehen besondere Haltungsvoraussetzungen.

Ganze 22 Jahre lang gab es auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Rasseliste, auf der Kampfhunde sowie potenziell aggressive und gefährliche Hunde aufgeführt waren. Für diese galten besondere Auflagen. 2022 gab es jedoch ein Umdenken in zahlreichen Bundesländern, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern. 

Listenhunde in Mecklenburg Vorpommern 2024

Der Tatsache geschuldet, dass kein Hund automatisch aggressiv auf die Welt kommt und sich das eigentliche Problem meist eher am anderen Ende der Leine befindet, kam es 2022 zu einer viel diskutierten Neuregelung beim Thema Listenhunde in Mecklenburg-Vorpommern. In der neuen Verordnung ist die Rasseliste konsequenterweise gestrichen worden. Schließlich können auch Schäferhunde und Dackel problematisch werden und nicht nur die sogenannten "Kampfhunde".

Neuregelung: Keine Listenhunde mehr in MV

Die sogenannte Rasseliste in Mecklenburg Vorpommern wurde gestrichen, stattdessen geht man dort nun einen anderen Weg. In der seit 2022 gültigen Verordnung ist nur noch die Rede von "gefährlichen Hunden", für die Auflagen gelten.

Listenhund Mecklenburg-Vorpommern: Regeln für "gefährliche Hunde" 

Als "gefährlich" im Sinne der in MV gültigen neuen Hundeverordnung gelten Vierbeiner, die z.B.:

  • Menschen angesprungen haben
  • Menschen gebissen haben
  • Wild attackiert haben 

Hier greifen wiederum die bereits bekannten Regeln. So gelten bei "gefährlichen Hunden" Maulkorb- und Leinenzwang. Des Weiteren benötigen die Halter einen Sachkundenachweis und auch ein Besuch auf einem Spielplatz beispielsweise ist wegen des erhöhten Gefährdungspotenzials verboten.

Keine Listenhunde mehr in MV

In MV gibt es den Listenhund nicht mehr, nur noch "gefährliche Hunde"© Bonsales / Shutterstock

Listenhund MV: Kritik an der neuen Regelung

Auch wenn insbesondere Tierschützer die Neuregelung der Hundeverordnung in Mecklenburg-Vorpommern generell begrüssen, werden dennoch auch generelle Bedenken laut. So wird nun befürchtet, dass wieder vermehrt Kampfhunde angeschafft werden könnten.

Darüber hinaus fehlt vielen in der neuen Verordnung die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen. Und ebenso wird ein generell benötigter Sachkundenachweis für Hundehalter wie in Niedersachsen gefordert.

Frühere Rasseliste in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern galten folgende Hunderassen als potenziell gefährlich:

Ihre Haltung sowie die von Mischlingen aus mindestens einer dieser Rassen war genehmigungspflichtig und mit strengen Auflagen verbunden. So musste der Halter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einen Sachkundenachweis erbringen.

Der Listenhund durfte auch nicht frei außerhalb des gesicherten Besitztums herumlaufen. Eingänge mussten deutlich sichtbar mit Warnschildern markiert werden. Außerdem war der Hund mit einer nicht veränderbaren Kennzeichnung zu versehen, z. B. mit einem Mikrochip. An seinem Halsband mussten neben der Steuermarke auch Kontaktdaten des Halters angebracht werden.

Der Halter durfte zudem in der Öffentlichkeit maximal einen Listenhund führen. Auf Spielplätze, Badestellen und Liegeplätze durften sie gar nicht. Mit dem Bestehen eines Wesenstestkonnte eine Befreiung der bestehenden Maulkorb- und Leinenpflicht erreicht werden. Diese erlosch jedoch sofort, wenn der Besitzer wechselte und war darüber hinaus generell nur maximal fünf Jahre gültig. Auch die Hundesteuer war zur Zeit der Rasseliste deutlich erhöht.

Rasselisten der Bundesländer

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