Listenhunde MV in Kürze
- Vier Hunderassen gelten in Mecklenburg-Vorpommern als potenziell gefährlich. Der Umgang mit ihnen sowie mit anderen, auffällig gewordenen Hunden regelt die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden.
- Um einen Listenhund in Mecklenburg-Vorpommern halten zu dürfen, müssen einige Auflagen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem ein Sachkundenachweis sowie eine gesicherte Unterbringung des Hundes.
- Es ist möglich, mit einem Listenhund einen anerkannten Wesenstest zu absolvieren und damit seine Ungefährlichkeit zu beweisen. Nach Bestehen kann der Hund von der Maulkorb- und Leinenpflicht befreit werden. Diese Befreiung aber ist zeitlich begrenzt.
Rasseliste in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gelten folgende Hunderassen als potenziell gefährlich:
Ihre Haltung sowie die von Mischlingen aus mindestens einer dieser Rassen ist genehmigungspflichtig.
Auflagen zur Haltung von Listenhunden
Wer einen Listenhund in Mecklenburg-Vorpommern halten möchte, muss sich an die Ordnungsbehörde wenden. Es ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Außerdem ist es notwendig, einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Sofern seitens der Behörde keine Zweifel bestehen, dass der Halter seinen Hund zuverlässig halten und in der Öffentlichkeit führen kann, wird eine Haltegenehmigung erteilt. Diese Papiere sind immer mitzuführen, um sie bei einer Kontrolle vorzeigen zu können.
Der Listenhund darf nicht frei außerhalb des gesicherten Besitztums herumlaufen. Eingänge müssen deutlich sichtbar mit Warnschildern markiert werden. Außerdem ist der Hund mit einer nicht veränderbaren Kennzeichnung zu versehen , z. B. mit einem Mikrochip. An seinem Halsband sind neben der Steuermarke auch Kontaktdaten des Halters anzubringen.
Der Halter darf in der Öffentlichkeit maximal einen Listenhund führen. Auf Spielplätze, Badestellen und Liegeplätze dürfen sie nicht. Mit dem Bestehen eines Wesenstests kann eine Befreiung der bestehenden Maulkorb- und Leinenpflicht erreicht werden. Diese erlischt sofort, wenn der Besitzer wechselt und ist maximal fünf Jahre gültig.
Die Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern kann weit über der regulären Hundesteuer liegen, bis zu 500 Euro pro Jahr. Die Höhe variiert, denn jede Kommune kann diese selbst bestimmen.
Rasselisten der Bundesländer
- Baden-Württemberg: Listenhunde
- Bayern: Listenhunde
- Berlin: Listenhunde
- Brandenburg: Listenhunde
- Bremen: Listenhunde
- Hamburg: Listenhunde
- Hessen: Listenhunde
- Niedersachsen: Listenhunde
- Nordrhein-Westfalen: Listenhunde
- Rheinland-Pfalz: Listenhunde
- Saarland: Listenhunde
- Sachsen-Anhalt: Listenhunde
- Sachsen: Listenhunde
- Schleswig-Holstein: Listenhunde
- Thüringen: Listenhunde