Auch in der Hansestadt an der Elbe gelten strenge Regeln für bestimmte Hunderassen. Dabei werden Hunde entsprechend ihrer Rasse sowie ihrer generellen Gefährlichkeit klassifiziert und ihre Herrchen und Frauchen bekommen Auflagen auferlegt.
Listenhunde in Hamburg 2024
In Hamburg regeln das Hundegesetz und die Durchführungsverordnung zum Hundegesetz den Umgang mit Bello & Co. Dieses Gesetz teilt Hunde in drei Kategorien ein – ähnlich handhaben es auch andere Bundesländer wie NRW oder Rheinland-Pfalz. Demnach gelten einige Rassen als grundsätzlich, andere als potenziell gefährlich. Des Weiteren kann die Einstufung als gefährlich auch aufgrund des Wesens statt der Rasse erfolgen. In diesem Fall ist ein sogenannter Wesenstest im Rahmen einer Einzelfallprüfung nötig.
Kategorie 1: Grundsätzlich gefährliche Hunde
Zur ersten Kategorie gehören Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als grundsätzlich gefährlich gelten. Das betrifft folgende Rassen:
Kategorie 2: Verhaltensauffällige Hunde
Bei Hunden der zweiten Kategorie kann eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegen. Sie gelten ebenfalls als gefährlich. Dafür müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte, also Vorfälle mit Menschen oder Tieren vorliegen. Um ein Tier als Kategorie-Zwei-Hund einzustufen, ist eine Wesensprüfung notwendig. Folgende Verhaltensweisen gelten als auffällig:
- Bissigkeit
- bedrohliches Anspringen von Menschen oder anderen Tieren
- unkontrolliertes Jagen und Hetzen von Vieh
- scharfe oder gesteigert aggressive Reaktionen des Tieres
Kategorie 3: Hunde mit vermutet gesteigerter Aggressivität
Einige Rassen gelten zwar nicht als grundsätzlich aggressiv. Ihnen wird jedoch eine potenzielle Gefährlichkeit unterstellt. Menschen, die diese Hunde halten, haben aber die Möglichkeit, die potenzielle Gefährlichkeit durch einen Wesenstest zu widerlegen. Um folgende Rassen handelt es sich:
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Bordeauxdogge
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
Außerdem gelten alle Kreuzungen der genannten Rassen ebenfalls als potenziell gefährlich.
Haltungsbedingungen für Listenhunde in Hamburg
Für Listenhunde gelten in Hamburg besondere Haltungsbedingungen. Hunde der dritten Kategorie haben die Möglichkeit, einen Wesenstest abzulegen. Dann hat das Tier dieselben Rechte und Pflichten wie nicht gelistete Vierbeiner.
Erlaubnispflicht
Die Haltung von Listenhunden ist in Hamburg nur mit behördlicher Erlaubnis möglich. Um diese zu erhalten, sind seitens des Hundehalters folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Nachweis des besonderen Interesses (beispielsweise zum Schutz von Haus und Hof)
- Volljährigkeit des Halters
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Der Hund muss eine von der Behörde anerkannte Hundeschule besucht haben
Maulkorb- und Leinenpflicht
Außerhalb des privaten Grundstücks gilt für o.g. Rassen in Hamburg die Anleinpflicht für Hunde. Auch Maulkorbpflicht besteht für alle drei Kategorien.
Operative Kastration
Halter von gelisteten Hunden sind dazu verpflichtet, den Hund durch eine Operation vollständig kastrieren zu lassen.
Erhöhte Hundesteuer
Halter o.g. Rassen zahlen i.d.R. eine erhöhte Hundesteuer in Hamburg. Halter solcher Rassen müssen sich beim Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz vorstellen. Hier fallen die Kosten in der Regel erheblich höher aus: 600 Euro im Jahr sind üblich.
Listenhunde Bremen: Unsere Empfehlung
Ob gefährlicher Kampfhund oder lammfrommer Kampfschmuser: Ein paar Regeln gelten für alle Hunderassen und -halter. So sind alle Hundehalter in der Hansestadt dazu verpflichtet, den Hund in der gesamten Stadt an der Leine zu führen. Wer mit seinem Vierbeiner eine Gehorsamsprüfung ablegt, ist von der Leinenpflicht befreit.
Des Weiteren sind die Kennzeichnung mit einem fälschungssicheren Mikrochip und die Anmeldung im Hunderegister obligatorisch. Halter sind außerdem angewiesen, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen. Hier alle Auflagen im Überblick:
- Kennzeichnung mit fälschungssicherem Mikrochip
- Anmeldung im Hunderegister des Landes Hamburg
- Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 Million Euro
- Leinenpflicht in ganz Hamburg
- Befreiung von Leinenpflicht durch Gehorsamsprüfung möglich
Rasselisten der Bundesländer
- Baden-Württemberg: Listenhunde
- Bayern: Listenhunde
- Berlin: Listenhunde
- Brandenburg: Listenhunde
- Bremen: Listenhunde
- Hessen: Listenhunde
- Mecklenburg-Vorpommern: Listenhunde
- Niedersachsen: Listenhunde
- Nordrhein-Westfalen: Listenhunde
- Rheinland-Pfalz: Listenhunde
- Saarland: Listenhunde
- Sachsen-Anhalt: Listenhunde
- Sachsen: Listenhunde
- Schleswig-Holstein: Listenhunde
- Thüringen: Listenhunde