Die Haltung von "Kampfhunden" unterliegt in Deutschland bestimmten Bedingungen. Welche Rassen als gefährlich gelten, regelt jedes Bundesland selbst. Auch in Baden-Württemberg haben Halter solcher Rassen einige Besonderheiten zu beachten. Wamiz verrät, welche Hunde in Baden-Württemberg als Listenhunde geführt werden.
Die Rasseliste für Hunde in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg regelt die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum das Halten gefährlicher Hunde sowie den Umgang mit selbigen. Die Verordnung stuft entsprechende Rassen in zwei Kategorien ein:
Bei Hunden der ersten Kategorie – Kampfhunden – ist grundsätzlich ein gefährliches Wesen zu vermuten. Anders als in anderen Bundesländern jedoch wird keine Rasse von vornherein als definitiv gefährlich erachtet. Außerdem können Hunde der ersten Kategorie durch einen Wesenstest entlastet werden.
Tiere der zweiten Kategorie – sogenannte gefährliche Hunde – gelten als zur Aggressivität neigend.
Ba-Wü Kategorie Eins: Kampfhunde
Bei Hunden der ersten Kategorie der baden-württembergischen Rasselisten wird eine generell gesteigerte Aggressivität und potentielle Gefährlichkeit vermutet. Ausschlaggebend dafür sind entweder rassespezifische Merkmale sowie Zucht oder Haltung. Das gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander. Die Tiere gelten so lange als gefährlich, bis durch einen Wesenstest das Gegenteil erwiesen ist. Zu den betreffenden Rassen gehören:
Haltungsbedingungen für Hunde der Kategorie Eins
Hunde dieser Kategorie sind erlaubnispflichtig, sobald sie älter als sechs Monate sind. Die Erlaubnis erteilt die örtliche Polizeibehörde. Dafür sind folgende Auflagen zu erfüllen:
- Der Halter weist ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfundes nach
- Der Halter verfügt über ein einwandfreies Führungszeugnis
- Der Hund ist gechippt und haftpflichtversichert
Außerdem sind Hunde der Kategorie Eins außerhalb des eigenen Grundstücks stets an der Leine zu führen. Auch Maulkorbpflicht besteht. Zudem hat der Halter in Begleitung des Tieres eine Kopie der Erlaubnis bei sich zu tragen.
Ba-Wü Kategorie Zwei: Hunde mit vermuteter Aggressivität und Gefährlichkeit
Bei Hunden der zweiten Kategorie kann eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegen. Dafür müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte gegenüber Menschen oder Tieren vorliegen. Um folgende Rassen handelt es sich:
- Bullmastiff und Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino und Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro und Mastin Espanol
- Mastino Napoletano und Mastiff
- Tosa Inu
Auch Kreuzungen der genannten Rassen fallen in die Kategorie Zwei.
Haltungsbedingungen für Hunde der Kategorie Zwei
Auch für Hunde mit vermuteter Aggressivität gilt die Leinen- und Maulkorbpflicht. Zunächst einmal jedenfalls. Denn Tiere der Kategorie Zwei haben die Möglichkeit, durch einen Wesenstest ihre Ungefährlichkeit nachzuweisen. Dieser Test kann bei einem Amtstierarzt oder einem Polizeihundeführer absolviert werden. Danach ist die Haltung problemlos möglich.
Kampfhundeverordnung Ba-Wü: Gefährliche Hunde
Gemäß der Polizeiverordnung können nach Einzelfallprüfung alle Hunde bei entsprechendem Verhalten als aggressiv eingestuft werden. Gründe dafür sind folgende:
- Der Hund ist bissig
- Der Hund springt in aggressiver oder bedrohlicher Art Menschen und/oder Tiere an
- Der Hund hetzt und reißt Wild und Vieh auf unkontrollierte Weise
Unsere Empfehlung: Die Rahmenbedingungen im Blick behalten
Seitdem die Kampfhundeverordnungen bundesweit in Kraft getreten sind, quellen die Tierheime buchstäblich über. Wer sich einen Hund der betreffenden Rassen anschaffen möchte, der tut mit einem Tierheimtier etwas Gutes. Bedenken Sie dabei aber stets die Rahmenbedingungen!
Kampfhunde und gefährliche Hunde sind meist teurer in der Haltung als andere Rassen. Allein Steuer und Haftpflichtversicherung kosten ein Vielfaches mehr. Auch sollte die Urlaubsbetreuung des Tieres im Vorfeld geklärt sein. Für viele Kampfhunde ist eine Einreise in bestimmte EU-Länder gar nicht erlaubt. Auch diese Details gilt es vor der Anschaffung zu beachten.
Rasselisten der Bundesländer
- Bayern: Listenhunde
- Berlin: Listenhunde
- Brandenburg: Listenhunde
- Bremen: Listenhunde
- Hamburg: Listenhunde
- Hessen: Listenhunde
- Mecklenburg-Vorpommern: Listenhunde
- Niedersachsen: Listenhunde
- Nordrhein-Westfalen: Listenhunde
- Rheinland-Pfalz: Listenhunde
- Saarland: Listenhunde
- Sachsen-Anhalt: Listenhunde
- Sachsen: Listenhunde
- Schleswig-Holstein: Listenhunde
- Thüringen: Listenhunde