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Hundesteuer: Wer zahlt wo wieviel und warum?

von Philipp Hornung

am aktualisiert

Zieht ein neuer Hund in Ihren Haushalt ein, ist das mit Freude verbunden. Allerdings ist der Neuzugang schnellstmöglich bei der Stadt anzumelden, um die Hundesteuer zu bezahlen. Bei einigen Rassen ist zudem eine Anmeldung beim Ordnungsamt nötig. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, verrät Ihnen dieser Beitrag alles Wichtige zur Hundesteuer.

Das Wichtigste in Kürze

Die Anmeldung eines neuen Hundes erfolgt innerhalb eines Monats nach Geburt, Kauf oder Umzug.

Eine Hundesteuermarke vom Finanzamt bestätigt die offizielle Anmeldung.

Es gibt Ausnahmen, die von der steuerlichen Belastung befreit sind.

Die Steuer für Kampfhunde ist kostenintensiver als bei anderen Rassen.

Hundesteuer – was ist das eigentlich?

Für jeden Haustierbesitzer gibt es bestimmte Themen, die im Zusammenhang mit dem Haustier das Gemüt erhitzen. Im Gegensatz zu Katzenhaltern, die keine Steuer bezahlen, gehört bei den meisten Hundehalter das Thema Hundesteuer dazu. Die Geschichte dieser Abgabepflicht reicht weit bis ins 15. Jahrhundert zurück. Damals war es üblich, dass Bauern eine sogenannte „Hundekorn“-Abgabe an den Lehnsherrn leisteten. Allerdings wurde diese Abgabepflicht schnell wieder abgeschafft. Erst im 19. Jahrhundert war die Hundesteuer in Deutschland wieder ein Thema. Geschuldet war dies der Einführung einer Abgabepflicht in Großbritannien 1796 und Dänemark 1807. Im selben Jahr mussten Hundehalter in Offenbach am Main einen Reichstaler pro Jahr zahlen. Relativ zügig entschlossen sich immer mehr Gemeinden dazu, eine Steuer auf die Haltung von Hunden zu erheben. Ausnahmen waren in der damaligen Zeit alle, die den Vierbeiner beruflich brauchten. Schäfer, Jäger und Nachtwächter hatten das Recht auf steuerfreie Tierhaltung.

Mit der Zeit haben sich die Gründe erheblich verändert. Während die Abgaben 1807 zur Tilgung von Kriegsschulden dienten, sieht das heutzutage anders aus. Einerseits nutzen die Gemeinden die Hundesteuer, um die Anzahl an vierbeinigen Haustieren unter Kontrolle zu halten. Andererseits geht es darum, Angriffe durch Hunde sowie eine Ausbreitung von Tollwut zu verhindern. Zudem gewährleistet diese Abgabepflicht, dass nicht jeder Bürger imstande ist, ein Tier zu halten. So ist es möglich, dass wirklich nur der einen Hund anmeldet, der diesen auch versorgen kann.

Wie funktioniert die Hundesteuer?

Die festgesetzte Summe ist jährlich oder pro Quartal zu entrichten und erfolgt nach Anmeldung des Hundes in einer Gemeinde. Für die Anmeldung haben Besitzer in der Regel einen Monat Zeit. Es gibt jedoch auch Städte, die eine Anmeldefriste von zwei Wochen festlegen. Weitere Hinweise zur An- und Abmeldung eines Vierbeiners sind:

Normalerweise erfolgt die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich.

Online finden sich mittlerweile bei fast allen Gemeinden die wichtigen Formulare zum Ausfüllen.

Innerhalb eines Monats muss ein Hund abgemeldet werden. Gegebenenfalls ist ein neuer Besitzer einzutragen. Immer geben Sie die Steuermarke zurück.

Das Abmelden der Hundesteuer ist schriftlich oder persönlich zu erledigen.

Befreiungen oder Ermäßigungen von der Hundesteuer sind häufig individuell geregelt. Oft sind Tiere, die Teil einer Zucht sind, beispielsweise befreit.

Wer zahlt die Hundesteuer?

Jeder, der einen Hund hält, ist dazu verpflichtet, den Betrag zu entrichten. Eine Ermäßigung ist bei benötigter Unterstützung zum Lebensunterhalt, Minderung des Erwerbs oder Grundsicherung im Alter möglich. Wer die Steuer nicht bezahlt, zählt zu den wenigen Ausnahmen. Diese bedürfen zwar einer Anmeldung, sind aber von der Abgabe befreit. Dazu gehören Blinden- und Rettungshunde.

Um zu zeigen, wie unterschiedlich die Kosten in deutschen Städten ausfallen, schauen Sie sich die folgende Übersicht an:

StadtJährliche Hundesteuer
Herrsching (Ammersee)60 Euro
Augsburg84 Euro
Hamburg90 Euro
München100 Euro
Stuttgart108 Euro
Berlin120 Euro
Köln156 Euro
Wuppertal160 Euro

Wenn es um die Steuern für Hunde geht, die nicht auf einer besonderen Liste stehen, hält sich die jährliche Belastung in einigermaßen überschaubaren Grenzen. Aber bei Kampfhunden bzw. Listenhunden kann es richtig teuer werden. In Herrsching am Ammersee werden dafür 1.200 Euro fällig.

Verhält sich die Steuerabgabe anders bei Kampfhunden?

Die Hundesteuer für Kampfhunde ist deutlich höher als die reguläre Hundesteuer. In Essen ist ein jährlicher Betrag von bis zu 852 Euro fällig, während andere Gemeinde bis zu 1.500 Euro pro Kampfhund von Halter oder Halterin verlangen. Wichtig zu wissen ist, ob der Vierbeiner zu den gefährlichen Hunden gehört. Die Gefährlichkeit wird bei bestimmten Rassen grundsätzlich angenommen. Dazu zählen:

Pitbull Terrier

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Bullterrier

Die Gefährlichkeit eines Hundes lässt sich bei auffälligem Verhalten auch feststellen. Neben der Anmeldung bei der Stadt ist häufig auch eine beim Ordnungsamt nötig. Zudem müssen Kampfhund-Halter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen sowie einen Sachkundenachweis besitzen. Der Hund ist stets an der Leine zu führen und trägt einen Maulkorb.

Wie hoch ist die Belastung durch die Hundesteuer in einem Haushalt mit mehreren Tieren?

Je mehr Tiere, desto höher ist die Steuer. In Dresden kostet ein nicht gelisteter Hund 108 Euro, beim zweiten müssen Halter bereits 144 Euro hinblättern. Für Mehrhundehalter kommt in manchen Städten eine recht hohe finanzielle Belastung zustande, so dass die Anschaffung mehrerer Hunde gut überlegt sein sollte.

Unsere Empfehlung: Vor Umzug oder Kauf die geltende Hundesteuer checken

Bevor Sie Ihr neues Leben mit der Fellnase beginnen, lohnt es sich, die Abgaben für den Vierbeiner gründlich zu prüfen. Das funktioniert so:

Am einfachsten ist es, sich bei der eigenen Gemeinde oder der Stadt zu informieren. Dies funktioniert auch problemlos online. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf den offiziellen Internetpräsenzen.

Wer keine Auskünfte findet, nutzt den sogenannten Hundesteuer Rechner. Dieser berechnet kostenlos die anfallende Abgabe, sodass Sie ohne viel Aufwand schnell ein Ergebnis erhalten.

Prüfen Sie, ob eventuell Möglichkeiten zur Ermäßigung oder Befreiung vorliegen.

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