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Listenhunde Brandenburg 2024: Infos für Hundehalter bestimmter Hunderassen

von Carina Petermann

am aktualisiert

Welche Regelungen gelten in Brandenburg für die sogenannten Listenhunde? Zum 1. Juli 2024 gibt es in diesem Bundesland eine einschneidende Änderung.

Lange Zeit orientierte sich das Land Brandenburg in Bezug auf die Regelungen für gefährliche Hunde an der Mehrzahl der anderen deutschen Bundesländer. Doch zum 1. Juli 2024 tritt eine wichtige Änderung in Kraft.

Während es in Brandenburg bislang eine Aufteilung von Kampfhunden und Listenhunden in zwei Kategorien gab, wird die Rasseliste zum Stichtag 1. Juli abgeschafft, im Zuge einer Neuregelung der Hundehalterverordnung. Das kommt dann auf Halter der bisherigen Listenhunde zu. 

Rasseliste in Brandenburg 2024: Bisherige Regelung

In Brandenburg regelte die bisherige Brandenburger Hundehalterverordnung den Umgang mit als gefährlich eingestuften Hunden. Die Verordnung stufte die sogenannten Kampfhunde in zwei Kategorien ein. Hunde der ersten Kategorie galten als unwiderlegbar gefährlich.

sowie alle Kreuzungen mit diesen Rassen.

Die Zucht und Haltung dieser Tiere ist generell untersagt.

Des Weiteren waren 14 Hunderassen in der zweiten Kategorie gelistet. 

Auch Kreuzungen der genannten Rassen fielen in die Kategorie Zwei.

Das Halten eines gefährlichen Hundes war gestattet, jedoch erlaubnispflichtig und an diverse Bedingungen geknüpft. Bei Hunden dieser Kategorie war die Gefährlichkeit außerdem widerlegbar. Dafür war ein Wesenstest nötig. 

AmStaff Kopf mit Maulkorb
In Brandenburg sind 5 Rassen direkt verboten (Galaxy love design / Shutterstock)
 

Die 20/40-Regel: Besondere Bestimmungen für große Hunde

Die 20/40-Verordnung bezog sich auf Hunde, die folgende Parameter erfüllen: Sie haben ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern. Damit gelten sie vor dem Gesetz als große Hunde und sind anzeigepflichtig. 

Der Halter hat das Tier also unverzüglich bei den Behörden zu melden. Dabei ist auch ein Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen, also ein polizeiliches Führungszeugnis. Des Weiteren ist der Hund mit einem Mikrochiptransponder zu kennzeichnen.

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Brandenburg: Abschaffung der Rasseliste

Ende Mai wurde vom Land Brandenburg bekannt gegeben, dass eine Abschaffung der Rasseliste geplant ist. Im Zuge der Änderung der Hundehalterverordnung findet auch hier eine grundlegende Überarbeitung statt, die zum 1. Juli 2024 in Kraft tritt.

Ab diesem Termin gibt es, ähnlich wie in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. auch in Brandenburg keine generelle Negativ-Liste von Rassen mehr. Stattdessen soll mehr auf den Einzelfall geachtet werden. 

Statt Rasseliste: Brandenburg setzt auf Einzelfall-Beurteilung

Anstelle einer Rasseliste sollen nun die Ordnungsbehörden in Brandenburg mehr Entscheidungsspielraum bekommen. Sie schätzen künftig ein, wann ein Hund gefährlich ist. Ein Kriterium hierfür kann beispielsweise ein Beißvorfall sein. Dann werden Auflagen verhängt.

Des Weiteren soll ab dem Stichtag auch die Kennzeichnungspflicht von Hunden in Brandenburg deutlich ausgeweitet werden. Die Zucht von Hunden aus aggressiven Linien bleibt weiterhin verboten.

Rasselisten der Bundesländer

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