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Ist der Staffordshire Bullterrier ein Listenhund in Rheinland-Pfalz?

Listenhunde RLP 2024: Gefährliche Rassen in Rheinland-Pfalz

von Tim Brinkhaus

am aktualisiert

Sich in Rheinland-Pfalz einen Listenhund anzuschaffen, will gut überlegt sein. Deshalb sollte man unbedingt wissen, welche Hunde auf der Rasseliste stehen.

Im April 2001 verabschiedete der Deutsche Bundestag die bundesweit geltende Hundeverordnung. Laut dieser gelten bestimmte Hunderassen als gefährlich oder potenziell gefährlich. Jedes Bundesland entscheidet einzeln, wie es mit diesen sogenannten Kampfhunden umgeht. In Rheinland-Pfalz müssen sich Halter von American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern oder American Pit Bull Terriern an einige Bedingungen halten.

Listenhunde Rheinland-Pfalz 2024: Die Rasseliste 

Das Landesgesetz über gefährliche Hunde regelt in Rheinland-Pfalz, wie mit Kampfhunden umzugehen ist. Gemäß dieses Gesetzes gehören Hunde bestimmter Rassen zur Kategorie der Kampfhunde. Doch auch Hunde, die nicht rassebedingt als Kampfhunde gelten, sind unter Umständen als gefährlich einzustufen. In Rheinland-Pfalz ist ein Hund also aufgrund seines Verhaltens oder aufgrund seiner Rasse als Gefährdung eingestuft.

Listenhund Rheinland-Pfalz: Kategorie Eins

Bestimmte Hunde gelten aufgrund ihrer Rasse als gefährlich und aggressiv. Zu diesen sogenannten Listenhunden gehören in Rheinland-Pfalz seit 2018:

Kreuzungen und Mischlinge der oder mit einer der oben genannten Rassen sind ebenfalls als Kampfhunde einzustufen.

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Listenhunde Rheinland-Pfalz: Kategorie Zwei

Bei Hunden der zweiten Kategorie, den sogenannten gefährlichen Hunden aufgrund ihres Wesens, handelt es sich nicht um bestimmte Rassen. Wenn ein Hund gewisse Verhaltensauffälligkeiten zeigt, urteilt ein Wesenstest über seine Gefährlichkeit. Folgende Verhaltensweisen gelten als auffällig und ziehen einen Wesenstest nach sich:

  • Bissigkeit
  • unkontrolliertes Hetzen und Jagen von Wild
  • Anspringen von Menschen in bedrohlicher Weise
  • gesteigerte Angriffslust, Kampfbereitschaft und Schärfe

Zwei Listenhunde in Rheinland-Pfalz auf Wiese

Zuckersüß, aber dennoch Listenhunde in Rheinland-Pfalz© Rita_Kochmarjova / Shutterstock

Rheinland-Pfalz: Auflagen für Listenhunde und gefährliche Hunde 

Für die Haltung eines Listenhundes nach Kategorie Eins oder Zwei gilt es bestimmte Auflagen zu erfüllen.

  • Ein Nachweis des berechtigten Interesses an der Haltung des Hundes muss vorliegen.
  • Der Antragsteller muss volljährig sein.
  • Ein Sachkundenachweis (Hundeführerschein) ist erforderlich.
  • Ein einwandfreies Führungszeugnis ist vorzulegen.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.

Hundesteuer

Die Hundesteuer ist bei Listenhunden höher als bei nicht gelisteten. Der genaue Betrag variiert jedoch von Kommune zu Kommune. Die Bezirksverwaltung gibt Auskunft.

Maulkorb- und Leinenpflicht

Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde sind außerhalb des Privatgrundstückes an der Leine zu führen. Auch die Beißhemmung durch einen Maulkorb ist verpflichtend. Bei der Haltung in Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern gilt dies auch auf Zuwegungen, in Treppenhäusern und Gemeinschaftsbereichen.

Listenhunde Rheinland-Pfalz: Unsere Empfehlung

Bei dem Gedanken an einen Kampfhund drängt sich meist das Bild eines großen, kräftigen Tieres auf. Kleine Hunde sind jedoch ebenfalls nicht zu unterschätzen! Auch kleine Rassen sind clever, sportlich und brauchen ausreichend Auslastung. Ist dies nicht der Fall, führen Frustrationen und aufgestaute Energie manchmal zu Verhaltensauffälligkeiten und Problemhunden. Auch kleine Rassen sind nicht davor gefeit, als gefährlicher Hund eingestuft zu werden.

Rasselisten der Bundesländer

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