Listenhunde RLP in Kürze:
- In Rheinland-Pfalz regelt das Landesgesetz über gefährliche Hunde den Umgang mit Kampfhunden und gefährlichen Hunden.
- Die Gefährlichkeit eines Hundes wird primär anhand der Rasse beurteilt.
- Nach Verhaltensauffälligkeiten können auch nicht gelistete Rassen als gefährlich gelten.
- Die Haltung von Hunden beider Kategorien unterliegt bestimmten Restriktionen.
Die Rasseliste in Rheinland-Pfalz
Das Landesgesetz über gefährliche Hunde regelt in Rheinland-Pfalz, wie mit Kampfhunden umzugehen ist. Gemäß dieses Gesetzes gehören Hunde bestimmter Rassen zur Kategorie der Kampfhunde. Doch auch Hunde, die nicht rassebedingt als Kampfhunde gelten, sind unter Umständen als gefährlich einzustufen. In Rheinland-Pfalz ist ein Hund also aufgrund seines Verhaltens oder aufgrund seiner Rasse als Gefährdung eingestuft.
Kategorie Eins: Gefährliche Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit
Bestimmte Hunde gelten aufgrund ihrer Rasse als gefährlich und aggressiv. Zu diesen sogenannten Listenhunden gehören in Rheinland-Pfalz seit 2018:
Kreuzungen und Mischlinge der oder mit einer der oben genannten Rassen sind ebenfalls als Kampfhunde einzustufen.
Kategorie Zwei: Gefährliche Hunde aufgrund ihres Wesens
Bei Hunden der zweiten Kategorie handelt es sich nicht um bestimmte Rassen. Wenn ein Hund gewisse Verhaltensauffälligkeiten zeigt, urteilt ein Wesenstest über seine Gefährlichkeit. Folgende Verhaltensweisen gelten als auffällig und ziehen einen Wesenstest nach sich:
- Bissigkeit
- unkontrolliertes Hetzen und Jagen von Wild
- Anspringen von Menschen in bedrohlicher Weise
- gesteigerte Angriffslust, Kampfbereitschaft und Schärfe
Haltungsbedingungen für Listenhunde und gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz
Für die Haltung eines Listenhundes nach Kategorie Eins oder Zwei gilt es bestimmte Auflagen zu erfüllen.
- Ein Nachweis des berechtigten Interesses an der Haltung des Hundes muss vorliegen.
- Der Antragsteller muss volljährig sein.
- Ein Sachkundenachweis (Hundeführerschein) ist erforderlich.
- Ein einwandfreies Führungszeugnis ist vorzulegen.
- Eine Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist bei Listenhunden höher als bei nicht gelisteten. Der genaue Betrag variiert jedoch von Kommune zu Kommune. Die Bezirksverwaltung gibt Auskunft.
Maulkorb- und Leinenpflicht
Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde sind außerhalb des Privatgrundstückes an der Leine zu führen. Auch die Beißhemmung durch einen Maulkorb ist verpflichtend. Bei der Haltung in Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern gilt dies auch auf Zuwegungen, in Treppenhäusern und Gemeinschaftsbereichen.
Unsere Empfehlung: Nicht nur große Hunde sind gefährlich!
Bei dem Gedanken an einen Kampfhund drängt sich meist das Bild eines großen, kräftigen Tieres auf. Kleine Hunde sind jedoch ebenfalls nicht zu unterschätzen! Auch kleine Rassen sind clever, sportlich und brauchen ausreichend Auslastung. Ist dies nicht der Fall, führen Frustrationen und aufgestaute Energie manchmal zu Verhaltensauffälligkeiten und Problemhunden. Auch kleine Rassen sind nicht davor gefeit, als gefährlicher Hund eingestuft zu werden.
Rasselisten der Bundesländer
- Baden-Württemberg: Listenhunde
- Bayern: Listenhunde
- Berlin: Listenhunde
- Brandenburg: Listenhunde
- Bremen: Listenhunde
- Hamburg: Listenhunde
- Hessen: Listenhunde
- Mecklenburg-Vorpommern: Listenhunde
- Niedersachsen: Listenhunde
- Nordrhein-Westfalen: Listenhunde
- Saarland: Listenhunde
- Sachsen-Anhalt: Listenhunde
- Sachsen: Listenhunde
- Schleswig-Holstein: Listenhunde
- Thüringen: Listenhunde