Listenhunde Berlin in Kürze:
In Berlin regelt das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin den Umgang mit Hunden und solchen, die im Volksmund unter dem Begriff Kampfhunde zusammengefasst werden
Nur noch drei Rassen gelten als generell gefährlich. Die Haltung dieser sogenannten Listenhunde ist an bestimmte Auflagen geknüpft
Listenhunde Berlin: Hunde, die als gefährlich gelten
Laut Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin gibt es drei Hunderassen, die als gefährlich gelten:
Auch Kreuzungen der genannten Rassen gelten als sogenannte Kampfhunde.
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Listenhundes
Hunde der oben genannten Rassen sind bei Erwerb unverzüglich der örtlichen Behörde zu melden. Wer einen Listenhund in Berlin kaufen und halten möchte, hat bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören:
Haltungsort
Bei Anmeldung bei der Behörde hat der Halter nachzuweisen, dass das Tier dauerhaft an einem Ort lebt. Dieser Haltungsort muss in der Kommune der zuständigen Behörde liegen.
Herkunft des Tieres
Die legale Herkunft des Hundes ist zweifelsfrei nachzuweisen. Das Tier darf nicht illegal nach Deutschland importiert worden sein.
Sachkundenachweis
Der Halter hat nachzuweisen, dass er für das Führen gefährlicher Hunde befähigt ist. Hierfür ist ein Sachkundenachweis vorzulegen. Für diesen legt der Halter eine theoretische und eine praktische Prüfung ab.
Führungszeugnis
Die Zuverlässigkeit des Halters ist eindeutig nachzuweisen. Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ist deshalb unabdingbar.
Wesenstest
Das Tier hat im Rahmen eines Wesenstestes seine Gefährlichkeit zu widerlegen.
Haftpflichtversicherung
Jeder Halter eines Listenhundes ist dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Maulkorb- und Leinenpflicht
Auch bei bestandenem Wesenstest bleibt der Maulkorbzwang für Listenhunde bestehen. Eine Befreiung von der Leinenpflicht ist hingegen auf Antrag möglich.
Vorstellung
Wenn der Halter das Tier bei der zuständigen Behörde anmeldet, ist das Tier mitzuführen.
Wenn Sie mit einem Listenhund liebäugeln, informieren Sie sich bestenfalls bereits im Vorfeld über die Auflagen. Die Haltungserlaubnis muss beispielsweise schon vor Haltungsbeginn erteilt sein. Und auch die Antragstellung mit allen Details kostet Zeit. Wer sich frühzeitig informiert, geht also definitiv auf Nummer sicher.
Rasselisten der Bundesländer
- Baden-Württemberg: Listenhunde
- Bayern: Listenhunde
- Brandenburg: Listenhunde
- Bremen: Listenhunde
- Hamburg: Listenhunde
- Hessen: Listenhunde
- Mecklenburg-Vorpommern: Listenhunde
- Niedersachsen: Listenhunde
- Nordrhein-Westfalen: Listenhunde
- Rheinland-Pfalz: Listenhunde
- Saarland: Listenhunde
- Sachsen-Anhalt: Listenhunde
- Sachsen: Listenhunde
- Schleswig-Holstein: Listenhunde
- Thüringen: Listenhunde