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Der Pitbull: ein Listenhund Schleswig-Holstein

Listenhunde Schleswig-Holstein 2024: Hunderassen auf Rasseliste

von Tim Brinkhaus

am aktualisiert

In Schleswig-Holstein gibt es keine expliziten Listenhunde mehr. Stattdessen gelten hier nun für alle Hundehalter unabhängig von der Rasse Auflagen.

Ob eine Hunderasse als gefährlich einzustufen ist, entscheidet jedes Bundesland für sich. Nur drei von 16 Bundesländern entscheiden sich gegen die Vorverurteilung durch sogenannte Rasselisten. Neben Niedersachsen und Thüringen gibt es auch in Schleswig-Holstein keine erklärten Kampfhunderassen mehr. Dafür gelten strengere Regeln für alle Hundehalter.

Die Pflichten für Hund und Halter regelt die Verwaltungsvorschrift zum Gefahrhundegesetz des Landes Schleswig-Holstein. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird rasseunabhängig im Einzelfall beurteilt.

Listenhund Schleswig-Holstein 2024: Rasseliste abgeschafft

Mit dem 01.01.2016 wurde die Rasseliste in Schleswig-Holstein abgeschafft. Damit vermutet das Land bei keiner Rasse mehr grundsätzlich eine besondere Gefährlichkeit. Zuständig für diese Regelung ist das Innenministerium mit der Verwaltungsvorschrift zum Gefahrhundegesetz des Landes Schleswig-Holstein.

Demnach ist nicht mehr die Rasse entscheidend für die Gefährlichkeit eines Hundes, sondern die Haltung. Auch die bislang erhöhte Hundesteuer für bestimmte Rassen gibt es nicht mehr. Erst nachdem ein Hund verhaltensauffällig wurde, wird er als offiziell gefährlich eingestuft.

Keine Listenhunde in Schleswig-Holstein

Glück gehabt, keine Listenhunde mehr in Schleswig-Holstein © CoreRock / Shutterstock

Listenhunde Schleswig-Holstein: Gefährlich erst durch Verhaltensauffälligkeit

Ein Hund ist in Schleswig-Holstein erst dann als gefährlich einzustufen, wenn er verhaltensauffällig wird. Solche Verhaltensauffälligkeiten sind:

  • Beißattacke gegen einen Menschen
  • wiederholtes Anspringen eines Menschen oder Tieres in aggressiver oder bedrohlicher Weise
  • Beißattacke gegen ein anderes Tier
  • unkontrolliertes Hetzen und Jagen von Wild

Ist ein Tier einmal als gefährlich eingestuft, unterliegt der Hund außerhalb des Grundstücks uneingeschränkt dem Leinen- und Maulkorbzwang. In dieser Zeit ist der Hund auch nicht zur Zucht zugelassen. Nach zwei Jahren kann das Tier jedoch einen Wesenstest absolvieren. Wenn es diesen Test besteht, unterliegt es keinen Einschränkungen mehr.

Listenhunde SH: Sachkundenachweis verpflichtend

In Schleswig-Holstein müssen alle Hundehalter - ähnlich wie in Niedersachen - ihre Sachkunde im Umgang mit Hunden belegen. Der Hundeführerschein ist Pflicht, egal welchen Vierbeiner man hält. Der Hundeführerschein beinhaltet eine theoretische und eine praktische Prüfung. 

Rasselisten der Bundesländer

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