Listenhunde in Schleswig-Holstein in Kürze
In Schleswig-Holstein gibt es keine expliziten Listenhunde. Hundehalter sind unabhängig von der Rasse zum Nachweis der Sachkunde verpflichtet.
Die Pflichten für Hund und Halter regelt die Verwaltungsvorschrift zum Gefahrhundegesetz des Landes Schleswig-Holstein. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird rasseunabhängig im Einzelfall beurteilt.
Rasseliste in Schleswig-Holstein abgeschafft
Mit dem 01.01.2016 wurde die Rasseliste in Schleswig-Holstein abgeschafft. Damit vermutet das Land bei keiner Rasse mehr grundsätzlich eine besondere Gefährlichkeit. Zuständig für diese Regelung ist das Innenministerium mit der Verwaltungsvorschrift zum Gefahrhundegesetz des Landes Schleswig-Holstein.
Demnach ist nicht mehr die Rasse entscheidend für die Gefährlichkeit eines Hundes, sondern die Haltung. Auch die bislang erhöhte Hundesteuer für bestimmte Rassen gibt es nicht mehr. Erst nachdem ein Hund verhaltensauffällig wurde, ist er als offiziell gefährlich einzustufen.
Hund erst durch Verhaltensauffälligkeit gefährlich
Ein Hund ist in Schleswig-Holstein erst dann als gefährlich einzustufen, wenn er verhaltensauffällig wird. Solche Verhaltensauffälligkeiten sind:
- Beißattacke gegen einen Menschen
- wiederholtes Anspringen eines Menschen oder Tieres in aggressiver oder bedrohlicher Weise
- Beißattacke gegen ein anderes Tier
- unkontrolliertes Hetzen und Jagen von Wild
Ist ein Tier einmal als gefährlich eingestuft, ist der Halter verpflichtet, einen Hundeführerschein zu machen. Dieser beinhaltet eine theoretische und eine praktische Prüfung. Außerdem unterliegt der Hund außerhalb des Grundstücks uneingeschränkt dem Leinen- und Maulkorbzwang. In dieser Zeit ist der Hund auch nicht zur Zucht zugelassen. Nach zwei Jahren kann das Tier jedoch einen Wesenstest absolvieren. Wenn es diesen Test besteht, unterliegt es keinen Einschränkungen mehr.
Weniger Steuern dank Sachkundenachweis in SH
In Schleswig-Holstein entscheiden die einzelnen Kommunen über die Höhe der Hundesteuer. Wer einen Sachkundenachweis ablegt – also den Hundeführerschein macht – hat gute Chancen auf ermäßigte Gebühren.
Rasselisten der Bundesländer
- Baden-Württemberg: Listenhunde
- Bayern: Listenhunde
- Berlin: Listenhunde
- Brandenburg: Listenhunde
- Bremen: Listenhunde
- Hamburg: Listenhunde
- Hessen: Listenhunde
- Mecklenburg-Vorpommern: Listenhunde
- Niedersachsen: Listenhunde
- Nordrhein-Westfalen: Listenhunde
- Rheinland-Pfalz: Listenhunde
- Saarland: Listenhunde
- Sachsen-Anhalt: Listenhunde
- Sachsen: Listenhunde
- Thüringen: Listenhunde