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Listenhunde Thüringen 2021: Gibt es eine Rasseliste?

Bissiger Hund

Schon lange gelten Rasselisten als umstritten. Dass bestimmte Hunde grundsätzlich als gefährlich gelten, gleicht in den Augen vieler Tierfreunde einer Vorverurteilung. Das Bundesland Thüringen zog nun die Konsequenz und schaffte das Prädikat Listenhunde im Jahre 2018 ab.

von Tim Brinkhaus

am aktualisiert

Listehunde in Thüringen in Kürze:

  • Zwischen 2011 und 2018 gab es in Thüringen eine Rasseliste
  • Hunde werden jetzt erst nach Verhaltensauffälligkeiten als gefährlich eingestuft
  • Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Wesenstests
  • Die Rassezugehörigkeit spielt keine Rolle mehr

Rasselisten sind Ländersache

Nach mehreren Beißattacken Anfang der 2000er Jahre verabschiedete der Bundestag eine neue Hundeverordnung. Laut dieser unterliegt die Haltung bestimmter Rassen Beschränkungen. Dazu gehört beispielsweise das Einfuhrverbot in die Bundesrepublik oder ein generelles Zuchtverbot. Jedes Bundesland entscheidet außerdem selbst darüber, wie mit örtlichen Hunden umgegangen wird. Es ist also Ländersache, welche Hunderassen von Restriktionen betroffen sind und welche nicht. Die betreffenden Rassen gelten als Listenhunde. 13 von 16 Bundesländern führen deshalb sogenannte Rasselisten. Neben Thüringen gibt es lediglich in Schleswig-Holstein und Niedersachen keine solchen Listen mehr.

Rasselisten in Thüringen abgeschafft

Zwischen 2011 und 2018 führte auch Thüringen eine solche Rasseliste. Die üblichen Verdächtigen fanden sich ganz oben auf dieser Liste: Staffordshire Terrier, Pit Bull und Bullterrier und viele andere. Wer einen solchen Listenhund in Thüringen bis 2018 halten wollte, musste Auflagen erfüllen. Die Tiere unterlagen dem Leinen- und Maulkorbzwang. Der Hundehalter musste außerdem Sachkunde nachweisen und ein sauberes Führungszeugnis haben.

Seit Februar 2018 ist diese Regelung nicht mehr wirksam. Hunde sind jetzt nicht nach ihrer Rasse zu beurteilen, sondern ausschließlich nach ihrem Wesen. Erst wenn ein Hund durch Angriffe oder andere Verhaltensauffälligkeiten in Erscheinung tritt, ist ein Wesenstest erforderlich. So ist sichergestellt, dass jeder einzelne Hund nach seinem Wesen beurteilt wird und nicht anhand seiner Rassezugehörigkeit. Solche Attacken sind beispielsweise:

  • Beißangriffe auf Menschen oder andere Tiere
  • bedrohliches Anspringen und andere Drohgebärden
  • unkontrolliertes Hetzen und Jagen von Wild

Unsere Empfehlung: Sachkunde wird belohnt

Thüringen ist eines der tolerantesten Bundesländer in ganz Deutschland. Sachkunde ist hier bares Geld wert: Viele Kommunen bieten eine Ermäßigung der Hundesteuer an, wenn ein Sachkundenachweis erbracht wird.

Rasselisten der Bundesländer

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