Die Hundesteuer in Hamburg ist eine kommunale Abgabe, die von allen Hundehaltern im Stadtgebiet entrichtet werden muss. Sie dient dazu, die Anzahl der Hunde in der Stadt zu kontrollieren und die Kosten für die Pflege öffentlicher Bereiche und die Entsorgung von Hundekot zu decken.
In Hamburg gibt es zudem bestimmte Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Hunde von Menschen mit einer Schwerbehinderung. Die Hundesteuer unterstützt die Bemühungen der Stadt, ein sauberes und freundliches Umfeld für Menschen und Tiere zu schaffen.
Hundsteuer in Hamburg 2024: Wie hoch ist sie?
Die Höhe der Hundesteuer wird von der jeweiligen Stadt entsprechend dem Kommunalabgabengesetz festgelegt. Vor dem Gesetz gilt das Halten von Hunden als Luxus. Somit wird auch die Hundesteuer als Luxussteuer entrichtet.
Die Hundesteuer für normale Hunde wie Französische Bulldoggen, Dalmatiner oder Australian Shepherds beträgt in Hamburg derzeit 90 Euro. Damit ist die Hansestadt die günstigste Großstadt für Hundehalter bundesweit. Zweimal im Jahr – im Februar und im August – werden 45 Euro eingezogen.
Hamburg: Hundesteuer bei Mehrhundehaltung
Gute Nachricht für Rudelbosse: Wer mehr als einen Hund hält, muss in Hamburg keine zusätzlichen Steuern für den Zweit- oder Dritthund zahlen. Auch hierin liegt eine Besonderheit: In fast allen deutschen Großstädten, wie z.B. in Berlin, kostet jede weitere Fellnase zusätzlich.
Hamburg: Hundesteuer für Listenhunde 2024
In Hamburg wird zwischen ungefährlichen Hunden und den sogenannten Listenhunden wie beispielsweise Staffordshire Bullterriern oder Pitbulls unterschieden.
Listenhunde oder gefährliche Hunde werden in Hamburg überwiegend pauschal besteuert. Dazu gehören sogenannte scharfe Rassen wie Rottweiler, Bullterrier, Pitbulls, Dobermänner und ähnliche. Halter solcher Rassen müssen sich individuell beim Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz vorstellen. Hier fallen die Kosten in der Regel erheblich höher aus: 600 Euro im Jahr werden fällig.
An- und Abmeldung des Hundes in Hamburg
Die An- und Abmeldung des Tieres erfolgt bei den zuständigen Bezirksämtern durch den Halter persönlich. Diese finden sich in jedem Bezirk in Hamburg in Form von Einwohner-Kundencentern. Außerdem ist es möglich, die Anmeldung mit entsprechenden Formularen elektronisch oder postalisch vorzunehmen. Diese Formulare sind auf der Website des Finanzamtes für Verkehrssteuern und Grundbesitz verfügbar.
Hamburg: Hundesteuer-Ermäßigung und -Befreiung
Unter bestimmten Umständen ist eine Ermäßigung oder gar eine Befreiung von der Steuer möglich. Empfänger von Bürgergeld oder Halter von Assistenzhunden, beispielsweise Blindenhunden, die zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert sind, können eine Befreiung anstreben. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim entsprechenden Finanzamt notwendig.
Hamburg: Nicht ohne eine Haftpflichtversicherung!
Hundehalter freuen sich in der sympathischen Hansestadt über eine moderate Steuerlast. Zu beachten ist hier jedoch ebenfalls: Die notwendige Bedingung für die Anmeldung zur Steuer ist eine gültige Hundehaftpflichtversicherung. Solche Versicherungen kosten, abhängig von der Rasse, ab rund 50 Euro im Jahr. Die Police muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen.
Hundesteuer in Deutschlands größten Städten
- Hundesteuer Berlin
- Hundesteuer Bremen
- Hundesteuer Dortmund
- Hundesteuer Dresden
- Hundesteuer Düsseldorf
- Hundesteuer Duisburg
- Hundesteuer Essen
- Hundesteuer Frankfurt am Main
- Hundesteuer Hannover
- Hundesteuer Köln
- Hundesteuer Leipzig
- Hundesteuer München
- Hundesteuer Nürnberg
- Hundesteuer Oberhausen
- Hundesteuer Stuttgart