Das Wichtigste in Kürze:
- Das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz ist die zuständige Stelle für die Hundesteuer.
- Die Steuerlast für Hundehalter beträgt in Hamburg derzeit 90 Euro im Jahr.
- Für gefährliche Hunde fallen 600 Euro an.
- Eine Ermäßigung oder Befreiung ist in Ausnahmefällen möglich.
Wie hoch ist die Hundsteuer in der Stadt Hamburg?
Die Höhe der Hundesteuer wird von der jeweiligen Stadt entsprechend dem Kommunalabgabengesetz festgelegt. Vor dem Gesetz gilt das Halten von Hunden als Luxus. Somit wird auch die Hundesteuer als Luxussteuer entrichtet. Dabei wird zwischen ungefährlichen Hunden und den sogenannten Listenhunden wie beispielsweise Staffordshire Bullterriern oder Pitbulls unterschieden.
Kosten für ungefährliche Hunde
Die Hundesteuer für normale Hunde wie Französische Bulldoggen, Dalmatiner oder Australian Shepherds beträgt in Hamburg derzeit 90 Euro. Damit ist die Hansestadt die günstigste Großstadt für Hundehalter bundesweit. Zweimal im Jahr – im Februar und im August – werden 45 Euro eingezogen.
Keine Zusatzkosten bei Mehrhundehaltung
Gute Nachricht für Rudelbosse: Wer mehr als einen Hund hält, muss in Hamburg keine zusätzlichen Steuern für den Zweit- oder Dritthund zahlen. Auch hierin liegt eine Besonderheit: In fast allen deutschen Großstädten, wie z.B. in Berlin, kostet jede weitere Fellnase zusätzlich.
Listenhunde zahlen drauf
Listenhunde oder gefährliche Hunde werden in Hamburg überwiegend pauschal besteuert. Dazu gehören sogenannte scharfe Rassen wie Rottweiler, Bullterrier, Pitbulls, Dobermänner und ähnliche. Halter solcher Rassen müssen sich individuell beim Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz vorstellen. Hier fallen die Kosten in der Regel erheblich höher aus: 600 Euro im Jahr sind üblich.
An- und Abmeldung des Hundes
Die An- und Abmeldung des Tieres erfolgt bei den zuständigen Bezirksämtern durch den Halter persönlich. Diese finden sich in jedem Bezirk in Hamburg in Form von Einwohner-Kundencentern. Außerdem ist es möglich, die Anmeldung mit entsprechenden Formularen elektronisch oder postalisch vorzunehmen. Diese Formulare sind auf der Website des Finanzamtes für Verkehrssteuern und Grundbesitz verfügbar.
Ermäßigung und Befreiung
Unter bestimmten Umständen ist eine Ermäßigung oder gar eine Befreiung von der Steuer möglich. Hartz IV-Empfänger mit Hund oder Halter von Assistenzhunden, beispielsweise Blindenhunden, können eine Befreiung anstreben. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim entsprechenden Finanzamt notwendig.
Unsere Empfehlung: Die Haftpflichtversicherung nicht vergessen!
Hundehalter freuen sich in der sympathischen Hansestadt über eine moderate Steuerlast. Zu beachten ist hier jedoch ebenfalls: Die notwendige Bedingung für die Anmeldung zur Steuer ist eine gültige Hundehaftpflichtversicherung. Solche Versicherungen kosten, abhängig von der Rasse, ab rund 50 Euro im Jahr. Die Police muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen.