Die in der Region Franken gelegene Metropole Nürnberg ist die zweitgrößte Stadt des Freistaats Bayern, in Bezug auf die zahlreichen Highlights, die die Stadt zu bieten hat, steht sie München aber in nichts nach. Insbesondere die malerische mittelalterliche Altstadt ist weithin berühmt.
Auch in Sachen Lebensqualität kann Nürnberg punkten, zumal hier die Lebenshaltungskosten insgesamt deutlich niedriger sind als etwa in München oder Berlin. Hundehalter allerdings dürften den Punkt ein wenig kritischer sehen. Denn hinsichtlich der Hundesteuer ist Nürnberg ein teueres Pflaster.
Hundesteuer Nürnberg: Kosten 2024
Nürnberg gilt als die grüne Hauptstadt Bayerns und sollte somit auch ein Mekka für Hundehalter sein. Hunde in Nürnberg sind zwar willkommen, die Besteuerung für Bello und Fiffi ist allerdings nicht gerade moderat. Die Hundesteuer in München ist verglichen mit Nürnberg knapp 30 Prozent geringer.
Vor allem die Rasse macht einen entscheidenden Unterschied – nämlich bei den sogenannten Listen- beziehungsweise Kampfhunden. Halter der betreffenden Rassen müssen besonders tief in den Geldbeutel greifen.
- Pro Hund: 132 Euro im Jahr
- Pro Listenhund der Kategorie Zwei: 264 Euro pro Jahr
- Pro Listenhund der Kategorie Eins: 1.056 Euro pro Jahr
Hundesteuer Nürnberg: Listenhunde zahlen mehr
Welche Rassen als Listenhunde gelten, entscheidet nicht die Stadt, sondern die Landesregierung des Freistaates Bayern. Diese stuft Hunde ihrer Gefährlichkeit entsprechend in zwei Kategorien ein: Kategorie Eins umfasst Rassen, deren Gefährlichkeit als grundsätzlich gilt. Bei Hunderassen der zweiten Kategorie lässt sich die vermutete Gefährlichkeit widerlegen. Hierfür ist ein Wesenstest notwendig, den ein offizieller Gutachter durchführt.
Besteht der Hund diesen, erhält er ein Negativzeugnis. Mit diesem lässt sich beim Amt eine erhebliche Steuerermäßigung erwirken. Listenhunde mit Negativzeugnis zahlen nicht mehr den erhöhten Steuersatz für Kampfhunde, sondern den ermäßigten Satz für Listenhunde der Kategorie Zwei.
Listenhunde der Kategorie Eins
Folgende Rassen fallen unter Kategorie Eins. Eine Ermäßigung durch Wesenstest und Negativzeugnis ist nicht möglich:
Auch Kreuzungen dieser Rassen gelten als Listenhunde und werden entsprechend hoch besteuert.
Listenhunde der Kategorie Zwei
Folgende Rassen fallen unter Kategorie Zwei. Bei bestandenem Wesenstest und Vorlage des Negativzeugnisses sinkt die Steuerlast signifikant.
- Alano und American Bulldog
- Bordeauxdogge
- Bullterrier und Bullmastiff
- Cane Corso und Ca de Bou
- Dogo Argentino und Dogo Canario
- Fila Brasileiro
- Mastiff, Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
Auch hier gelten für Kreuzungen der genannten Rassen dieselben Auflagen.
Hundesteuer Nürnberg: Befreiung und Ermäßigungen
Nicht für alle im schönen Nürnberg lebenden Vierbeiner gelten diese Steuersatzungen. Unter bestimmten Umständen lässt sich eine Steuerermäßigung oder eine Befreiung beantragen. Sämtliche offiziellen Gebrauchs-, Begleit- und Assistenzhunde sind von der Steuer befreit. Dazu gehören beispielsweise Polizei-, Blinden-, Herdenschutz- oder Rettungshunde.
Auch für Hunde, die aus dem Nürnberger Tierheim adoptiert wurden, wird die Hundesteuer für die ersten 12 Monate zurückerstattet.
Hunden, die zur Begleitung von Jägern und Förstern dienen, steht bei entsprechender Ausbildung eine Steuerermäßigung um die Hälfte zu. Das gleiche gilt für Therapiehunde, Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden, und für Vierbeiner von Inhabern eines „Nürnberg-Passes”.
Eine Besonderheit hat sich die Stadt Nürnberg für besonders pflichtbewusste Hundehalter überlegt. Wer mit seinem Hund freiwillig und erfolgreich einen Hundeführerschein absolviert, erhält eine einmalige Ermäßigung von 50 Euro. Die Regel gilt allerdings nicht für Listenhunde.
Hundesteuer in Nürnberg anmelden
Hundesteuer zahlen Menschen, die auf Nürnberger Land und im Stadtgebiet wohnen, für das Halten eines Hundes. Hunde unter vier Monaten sind von der Steuer ausgenommen. Das Tier müssen Sie innerhalb von vier Wochen nachdem Sie nach Nürnberg gezogen sind oder sich das Tier angeschafft haben, anmelden. Die Anmeldung können Sie wahlweise persönlich, schriftlich oder online tätigen:
Nach der Anmeldung erhält der Halter einen Steuerbescheid und der Hund seine Steuermarke.
Nürnberg: Hund von der Hundesteuer abmelden
Verstirbt Ihr Hund, verlieren Sie ihn, geben Sie ihn ab oder ziehen Sie weg, müssen Sie die Hundesteuer wieder abmelden.
Hundesteuer in Deutschlands größten Städten
- Hundesteuer Berlin
- Hundesteuer Bochum
- Hundesteuer Bremen
- Hundesteuer Dortmund
- Hundesteuer Dresden
- Hundesteuer Düsseldorf
- Hundesteuer Duisburg
- Hundesteuer Essen
- Hundesteuer Frankfurt am Main
- Hundesteuer Hamburg
- Hundesteuer Hannover
- Hundesteuer Köln
- Hundesteuer Leipzig
- Hundesteuer München
- Hundesteuer Oberhausen
- Hundesteuer Stuttgart