Die Schwaben sind deutschlandweit dafür bekannt, gerne den ein oder anderen Euro sparen zu wollen. Doch um die jährliche Hundesteuer kommen auch Hundehalter in Stuttgart nicht herum. Dabei gilt die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg durch ihre zahlreichen Parks und Grünanlagen als besonders lebenswert - nicht nur für Menschen, sondern auch für Vierbeiner.
Allerdings verursachen solche Naherholungsgebiete auch Kosten, um sie regelmäßig zu pflegen und attraktiv zu halten. Kosten, die auf die Gemeinschaft umgelegt werden. Wamiz verrät, wieviel Euro pro Jahr und pro Hund in Stuttgart bezahlt werden muss.
Hundesteuer Stuttgart 2024: Kosten
Die Hundesteuersatzung legt nicht das Bundesland fest, sondern die einzelnen Kommunen. In Stuttgart ist zwar der Ersthund noch vergleichsweise günstig, allerdings schlagen die Zweit- und Dritthunde umso mehr zu Buche.
Die Stadt Stuttgart erhofft sich davon - wie viele andere Kommunen auch, die Anzahl der Hunde einzudämmen. Grund hierfür sei einerseits das hohe Kotaufkommen, andererseits Rücksicht auf Mitbürger mit Angst vor Hunden. Im Einzelnen gestalten sich die Staffelungen wie folgt:
- Erster Hund: 108 Euro pro Jahr
- Zweithund und jeder weitere Hund: 216 Euro pro Jahr
- für Zwinger bis 5 Hunde: 216 Euro pro Jahr
- pro Zwinger bis zu 5 weitere Hunde: 216 Euro pro Jahr
- Gefährlicher Hund/Kampfhund: 612 Euro pro Jahr
Erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde: 612 Euro
2001 kam es zur Einführung einer erhöhten Abgabe für bestimmte Hunderassen und für sonstige gefährliche Hunde. Dies gilt für Vierbeiner mit erhöhter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber anderen Hunden oder Menschen.
Hinzu kommen folgenden Rasse bzw. eine Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration: American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.
Die Haltung von sogenannten Kampfhunden ist in Stuttgart erlaubnispflichtig, solche Vierbeiner müssen auch zwingend beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet werden.
Befreiung von der Stuttgarter Hundesteuer
Stuttgarter Hundehalter können einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen bei:
- Blinden- und Assistenzhunden (Schwerbehindertenausweis B, BL, aG oder H)
- Geprüften Rettungshunden
- Betriebshunde
Tierheimhund Stuttgart: Halber Steuersatz
Das Tierheim in Stuttgart ist mehr als voll. Doch seit 2020 könnten mehr Hunde ein neues Zuhause finden, eben die Stadt auf Steuereinnahmen verzichtet. Es wird nur noch der halbe Steuersatz, sprich 54 Euro für Ersthund und 108 Euro für jeden weiteren Hund verlangt. Die Regelung gilt auch rückwirkend für Hundehalter, die in der Vergangenheit adoptiert haben.
Hundesteuer Stuttgart: Anmeldung und Fälligkeit
Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Im Regelfall unterliegen alle Hundehalter im Stuttgarter Stadtgebiet der Steuerpflicht. Meldungen sind innerhalb eines Monats nach Beginn oder Ende der Hundehaltung zu erstatten. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, online oder durch persönliche Vorsprache beim zuständigen Amt. Zuständig ist die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ist der Hund angemeldet, erhält er eine Steuermarke. Bei Verlust kostet eine Ersatzmarke 5 Euro. Diese ist außerhalb des Privatgrundstücks gut sichtbar am Halsband des Tieres zu befestigen. Bei Abmeldung des Vierbeiners ist die Marke wieder abzugeben. Im Fall des Verlustes fällt eine Entschädigung an.
Hundesteuer in Deutschlands größten Städten
- Hundesteuer Berlin
- Hundesteuer Bochum
- Hundesteuer Bremen
- Hundesteuer Dortmund
- Hundesteuer Dresden
- Hundesteuer Düsseldorf
- Hundesteuer Duisburg
- Hundesteuer Essen
- Hundesteuer Frankfurt am Main
- Hundesteuer Hamburg
- Hundesteuer Hannover
- Hundesteuer Köln
- Hundesteuer Leipzig
- Hundesteuer München
- Hundesteuer Oberhausen
- Hundesteuer Nürnberg