Laut den Zahlen von Mitte 2023 in NRW viele Listenhunde: knapp 16.000. Im Vergleich zu anderen Großstädten in NRW leben auffällig viele in Duisburg. 814 gefährliche Hunde sind hier registriert.
Das hat diverse Gründe. Warum ein Listenhund besonders gern hier gehalten wird und was die Hundesteuer für einen Listenhund in Duisburg damit zu tun hat, haben wir uns in diesem Artikel genau angesehen.
Listenhund in Duisburg: Welche Rassen zählen darunter
Das Landeshundegesetz NRW (LHundG), welches seit 1. Januar 2003 gilt, legt klar fest, welche Hunde in Duisburg als Listenhunde gelten. Während zuerst die Rassen in zwei Kategorien eingeteilt wurden, legen jetzt § 3 und § 10 fest, welche Rassen gefährlich sind.
Rassen nach § 3 (Gefährliche Hunde) sind:
Rassen nach § 10 (Hunde bestimmter Rassen) sind:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Neapoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu.
Hundesteuer für Listenhund in Duisburg: Anders als im Rest von NRW
Im Gegensatz zu vielen anderen Städten in Nordrhein-Westfalen erhebt Duisburg keine erhöhte Hundesteuer für Listenhunde. Beispielsweise müssen Halter in Städten wie Schwelm oder Monheim bis zu 1.000 Euro jährlich für einen Kampfhund zahlen. Duisburg verzichtet bewusst auf eine höhere Besteuerung, um zu verhindern, dass diese Hunde ausgesetzt oder vermehrt in Tierheimen abgegeben werden.
Die jährliche Steuer beträgt:
- 132 Euro für einen Hund
- 168 Euro pro Hund bei Haltung von zwei Hunden
- 192 Euro pro Hund ab dem dritten Hund.
Trotz der einheitlichen Besteuerung unterliegen Halter von Listenhunden in Duisburg bestimmten Auflagen. Diese können unter anderem die Anmeldung beim Ordnungsamt, das Bestehen eines Wesenstests sowie die Einhaltung von Leinen- und Maulkorbpflichten umfassen. Es ist empfehlenswert, sich direkt bei der Stadt Duisburg oder dem zuständigen Ordnungsamt über die spezifischen Anforderungen und Verpflichtungen für die Haltung von Listenhunden zu informieren.
Hundesteuer für Listenhunde in Duisburg 2024
Im vergangenen Jahr wird fast überall in NRW die Hundesteuer erhöht. Da die Entscheidung in welcher Höhe und ob überhaupt eine Erhöhung stattfindet, entscheidet sich Duisburg wieder pro Hundehaltende. Herrchen und Frauchen werden nicht mehr als vorher zur Kasse gebeten.
Auch oder gerade, weil Duisburg so freundlich bei der Haltung von Listenhunden ist, was den Steuersatz angeht, führt das Ordnungsamt regelmäßig Kontrollen durch. Dabei wird geprüft, ob der Hund gemeldet ist und ob eine Steuermarke vorhanden ist.
Hundesteuer: Listenhund in Duisburg anmelden
Die Steuerpflicht für den Hund beginnt am 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Herrchen und Frauchen haben Zeit, den Hund innerhalb von 4 Wochen ab Haltungsbeginn beim „Amt für Rechnungswesen und Steuern“ in Duisburg anzumelden. Diese Anmeldung ersetzt allerdings nicht die Anmeldung beim Ordnungsamt für den Listenhund oder einen Hund nach der 20/40-Regelung.
Der Steuerbescheid und eine Hundemarke werden zugesandt und sind so lange gültig, bis ein neuer Bescheid erstellt wird.
Steuerbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen
Auf Antrag kann eine Hundesteuerbefreiung gewährt werden:
- Rettungshunde
- Blindenführhunde
- Assistenzhunde
- Hunde, die auf Binnenschiffen gehalten werden
- Hunde, die aus dem Tierheim Duisburg aufgenommen wird (begrenzt auf 24 Monate).
Für die Steuerbefreiung reicht manchmal nicht nur der alleinige Antrag. Nachweise wie amtsärztliche Zeugnisse oder Bescheinigungen des Tierheims sind ebenfalls verpflichtend, um einen Antrag bewilligt zu bekommen.