Dobermann ein Listenhund in Kürze
- Früher erfüllte der Dobermann meist die Funktion eines Wachhundes und Schutzhundes
- Heute gilt er als intelligenter, gehorsamer und treuer Freund
- Als Kampfhund gilt er in Deutschland nur in Brandenburg
- Durch einen Wesenstest lässt sich seine Gefährlichkeit widerlegen
Der Dobermann: Ein sanfter Riese
Stattlich und elegant zugleich: Mit seiner schlanken Statur, dem schmalen Fang und dem breiten Brustkorb ist der Dobermann ein Blickfang. Auch die schwarzrote Farbe wirkt edel. Dobermänner erreichen eine Widerristhöhe von 61 bis 72 Zentimetern und ein Gewicht von maximal 45 Kilogramm. Sie sind groß, aber nicht bullig, sondern athletisch. Charakterlich überzeugen sie mit Intelligenz, einer hohen Konzentrationsfähigkeit und Gehorsam. In der Erziehung sind Dobermänner also dankbare Hunde.
Dobermann Listenhund in Brandenburg
Nur Brandenburg führt den Dobermann als Listenhund. Er wird als Kampfhund der zweiten Kategorie geführt. Die Brandenburger Kampfhundeverordnung ist vergleichsweise streng. Hunde der ersten Kategorie unterliegen einem generellen Haltungs- und Zuchtverbot. Hunde der zweiten Kategorie sind erlaubnispflichtig. Das heißt, der Halter hat seine Sachkunde und ein polizeiliches Führungszeugnis vorzuweisen. Auch ein Mindestalter von 18 Jahren ist notwendig.
Befreiung durch Wesenstest möglich
Durch einen Wesenstest lässt sich die Gefährlichkeit des Hundes widerlegen. Bei diesem Test prüft ein behördlicher Gutachter unter anderem die vorhandene Aggressivität. Besteht der Hund den Test, erhält er ein sogenanntes Negativzeugnis. Durch Vorlage desselben beim Amt entfallen alle Restriktionen für den Hund. Er gilt dann nicht mehr als Kampfhund.
Listenhunde und Hundesteuer
In den meisten Kommunen zahlen Halter von Listenhunden höhere Steuern. Der Steuersatz variiert jedoch von Stadt zu Stadt. Informieren Sie sich am besten schon vor der Anschaffung über die Höhe der Steuer. In Brandenburg sind bis zu rund 650 Euro jährlich möglich.