Ist der Dobermann ein Listenhund?
- Früher erfüllte der Dobermann meist die Funktion eines Wachhundes und Schutzhundes
- Heute gilt er als intelligenter, gehorsamer und treuer Freund
- Als Kampfhund galt er in Deutschland nur in Brandenburg
- Durch einen Wesenstest lässt sich seine Gefährlichkeit widerlegen
Der Dobermann: Ein sanfter Riese
Stattlich und elegant zugleich: Mit seiner schlanken Statur, dem schmalen Fang und dem breiten Brustkorb ist der Dobermann ein Blickfang. Auch die schwarzrote Farbe wirkt edel. Dobermänner erreichen eine Widerristhöhe von 61 bis 72 Zentimetern und ein Gewicht von maximal 45 Kilogramm. Sie sind groß, aber nicht bullig, sondern athletisch. Charakterlich überzeugen sie mit Intelligenz, einer hohen Konzentrationsfähigkeit und Gehorsam. In der Erziehung sind Dobermänner also dankbare Hunde.
Dobermann kein Listenhund mehr in Brandenburg
Zum 1. Juli 2024 hat Brandenburg die Rasseliste abgeschafft. Der Dobermann ist kein Listenhund mehr.
In der Vergangenheit führte Brandenburg den Dobermann als Listenhund. Er war als Kampfhund der zweiten Kategorie geführt. Die Brandenburger Kampfhundeverordnung war vergleichsweise streng. Hunde der ersten Kategorie unterlagen einem generellen Haltungs- und Zuchtverbot. Hunde der zweiten Kategorie waren erlaubnispflichtig. Das heißt, der Halter musste seine Sachkunde und ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Auch ein Mindestalter von 18 Jahren war notwendig.
Befreiung durch Wesenstest möglich
Durch einen Wesenstest lässt sich die Gefährlichkeit des Hundes widerlegen. Bei diesem Test prüft ein behördlicher Gutachter unter anderem die vorhandene Aggressivität. Besteht der Hund den Test, erhält er ein sogenanntes Negativzeugnis. Durch Vorlage desselben beim Amt entfallen alle Restriktionen für den Hund. Er gilt dann nicht mehr als Kampfhund.
Listenhunde und Hundesteuer
In den meisten Kommunen zahlen Halter von Listenhunden höhere Steuern. Der Steuersatz variiert jedoch von Stadt zu Stadt. Informieren Sie sich am besten schon vor der Anschaffung über die Höhe der Steuer. In Brandenburg sind bis zu rund 650 Euro jährlich möglich.
Listenhunde der Bundesländer
- Baden-Württemberg: Listenhunde
- Bayern: Listenhunde
- Berlin: Listenhunde
- Brandenburg: Listenhunde
- Bremen: Listenhunde
- Hamburg: Listenhunde
- Hessen: Listenhunde
- Mecklenburg-Vorpommern: Listenhunde
- Niedersachsen: Listenhunde
- Nordrhein-Westfalen: Listenhunde
- Rheinland-Pfalz: Listenhunde
- Saarland: Listenhunde
- Sachsen-Anhalt: Listenhunde
- Sachsen: Listenhunde
- Schleswig-Holstein: Listenhunde
- Thüringen: Listenhunde