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Rottweiler als Listenhund

Ist der Rottweiler ein Listenhund?

von Carina Petermann

am aktualisiert

Der Rottweiler ist ein stattlicher Wachhund, der Eindruck macht. Doch gilt er auch als Kampfhund? Welche Bundesländer führen den Rottweiler als Listenhund? Und was genau haben Hundehalter zu beachten? Wo Rottweiler als Listenhunde gelten und zum Schutz der Bevölkerung als gefährlich eingestuft werden, verrät Wamiz.

 

Rottweiler als Listenhund in Kürze

  • Der Rottweiler gilt in fünf Bundesländern als Listenhund
  • Meist lässt sich die Gefährlichkeit durch einen Wesenstest widerlegen
  • Bei bestandenem Wesenstest ist die Haltung ohne weitere Auflagen möglich
  • Einzig in Hessen unterliegt die Haltung eines Rottweilers immer Einschränkungen

Rottweiler: Vom Wach- und Metzgershund zum Familienfreund

Mit ihrem dunklen Fell und der kräftigen Statur machen Rottweiler definitiv Eindruck. Die ehemaligen Metzgerhunde sind in Städten heute besonders als Wachhunde bekannt und können vielerorts als gefährlich gelten. Trotz seines Rufes ist der Rottweiler in den richtigen Händen ein wunderbarer Familienhund. Er ist sehr zuverlässig, nimmt seine Aufgaben ernst und ist stets freundlich. Seinen Menschen steht er treu zur Seite. In den falschen Händen kann er gefährlich werden. Deshalb gilt er in manchen Bundesländern als Listenhund und zählt damit zu den sogenannten Kampfhunden.

Rasse-Steckbrief: Der Rottweiler
Rottweiler werden in vielen Bundesländern als gefährlich eingestuft© Rita_Kochmarjova / Shutterstock

Listenhund in fünf Bundesländern

Fünf der 16 deutschen Bundesländer führen den Rottweiler als Kampfhund auf der Rasseliste gefährlicher Hunde. In vier der fünf Länder rangiert er in Kategorie Zwei – also als Hund, der als potenziell gefährlich gilt. Zum Vergleich: Rassen der Kategorie Eins gelten als grundsätzlich gefährlich. Welche bestimmten Hunderassen auf der Liste landen, liegt in der Entscheidungen des jeweiligen Bundeslandes. Sie wohnen in Baden-Württemberg, Sachsen Anhalt, der Rheinland Pfalz, in Mecklenburg Vorpommern, in Schleswig Holstein etc.? Dann müssen Sie sich keine Gedanken machen! Nur die folgenden Länder führen den Rottweiler als Listenhund:

Rottweiler: Listenhunde in Bayern

Der Rottweiler gilt in Bayern als Listenhund der Kategorie Zwei. Halter haben die Möglichkeit, seine Gefährlichkeit zu widerlegen. Hierfür ist ein Wesenstest nötig, den ein behördlicher Gutachter durchführt. Besteht der Hund diesen ohne aggressives Verhalten zu zeigen, ist die Haltung ohne Einschränkungen möglich.

Besteht der Rottweiler den Test nicht, ist die Haltung erlaubnispflichtig. Auch ein berechtigtes Interesse an der Haltung ist nachzuweisen.

Rottweiler: Listenhunde in Brandenburg

In Brandenburg ist die Haltung (und das Züchten) von Kategorie Eins-Hunden verboten. Für Hunde der Kategorie Zwei gelten entsprechend strengere Auflagen – inklusive Erlaubnispflicht. Zu ihnen gehört der Rottweiler. Hierfür haben Hundehalter ein lupenreines Führungszeugnis vorzulegen und die Sachkunde nachzuweisen. Außerdem ist ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig. Der Halter hat jedoch auch in Brandenburg die Möglichkeit, einen Wesenstest durchführen zu lassen. Mit einem Negativzeugnis ist die Haltung ohne Einschränkungen möglich.

Rottweiler: Listenhunde in Hamburg

Auch in der Hansestadt gilt der Rottweiler als Kampfhund der Kategorie Zwei. Durch einen Wesenstest lässt sich seine Gefährlichkeit widerlegen. In diesem Fall haben Hund und Halter keine weiteren Auflagen zu beachten.

Besteht er den Wesenstest nicht, unterliegt er der Erlaubnispflicht sowie dem Leinen- und Maulkorbzwang.

Rottweiler: Listenhunde in Hessen

Das Bundesland Hessen unterscheidet bei Kampfhunden nicht zwischen verschiedenen Kategorien. Listenhunde sind als generell gefährlich einzustufen. Die Haltung ist erlaubnispflichtig. Um die Erlaubnis zu erhalten, ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorzuweisen. Außerdem ist ein Grund für die Haltung zu benennen. Der Hundebesitzer muss zudem seine Befähigung zur Haltung durch einen offiziellen Sachkundenachweis belegen. Der Hund hat derweil einen Wesenstest zu bestehen. Des Weiteren gelten Leinen- und Maulkorbzwang. Der Halter darf nicht jünger als 18 Jahre alt sein. Im Überblick:

  • Erlaubnispflicht: polizeiliches Führungszeugnis, Grund für die Haltung, Mindestalter von 18 Jahren
  • Sachkundenachweis
  • Wesenstest
  • Maulkorb- und Leinenzwang

Rottweiler: Listenhunde in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen zählen Rottweiler zu den Rassen der zweiten Listenkategorie. Für die Haltung ist ein Sachkundenachweis mit Erlaubnis der örtlichen Behörden notwendig.

 

Unsere Empfehlung: Steuerlast prüfen!

Über die Höhe der Hundesteuer entscheidet in Deutschland nicht das Bundesland, sondern die Kommune. So variieren die Steuersätze für Hundehalter stark – teilweise sogar von Stadt zu Stadt. In beinahe allen Kommunen zahlen Halter von Listenhunden jedoch drauf. Über die genaue Steuerlast informieren Sie sich am besten schon vor der Anschaffung. Hier können einige Euros zusammenkommen.

Listenhunde der Bundesländer

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