Wuppertal ist mit rund 359.000 Einwohnern das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum des Bergischen Landes. Die idyllische Stadt an der Wupper greift Hundehaltern besonders tief in die Tasche. Die hohe Hundesteuer macht Tierliebe hier zu einem teuren Hobby.
Mit welchen Abgaben Hundehalter in Wuppertal zu rechnen haben und welche Ermäßigungen gegebenenfalls möglich sind, erfahren Sie hier.
Hundesteuer in Wuppertal 2024: Kosten?
Hundehalter entrichten die Steuer an das Steueramt Wuppertal als öffentlich rechtliche Abgabe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Als Steuerschuldner gilt immer der offizielle Halter, also der Besitzer des Tieres. Pauschal belaufen sich die Abgaben auf 160 Euro pro Hund und Kalenderjahr.
Wie viele andere Kommunen und Städte (etwa wie Berlin, aber anders als Hamburg) richtet sich die tatsächliche Höhe der Steuer jedoch nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde.
Auch die Rasse ist unter Umständen ausschlaggebend. In NRW gelistete Kampf- und gefährliche Hunde fallen zusätzliche Beträge an. Grundsätzlich kommt die Hundehaltung in Wuppertal durchaus teuer. Hier ein Überblick:
- Ersthund: 160 Euro pro Jahr
- Zweiter und jeder weitere Hund: 288 Euro pro Jahr
- Kampfhund: 1.000 Euro pro Jahr
Das Halten von Hunden in Wuppertal ist also durchaus eine teure Angelegenheit, Besonders die Hundesteuer für Kampfhunde schlägt ordentlich zu Buche.
Wuppertal: Gefährliche Hunde und Listenhunde
In ganz Nordrhein-Westfalen gelten Hunde bestimmter Rassen als grundsätzlich gefährlich. Dabei handelt es sich um folgende Rassen:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Kreuzungen der genannten Rassen untereinander
Außerdem können auch Hunde, die nicht zu diesen bestimmten Rassen gehören, als gefährlich eingestuft werden. Hierfür muss es jedoch zu auffälligem Verhalten oder entsprechenden Vorfällen gekommen sein. Erst nach einer ausführlichen Einzelfallprüfung ist ein Hund als gefährlich einzustufen.
Halter dieser Rassen haben jedoch die Möglichkeit, durch einen Wesenstest die Gefährlichkeit des Tieres zu widerlegen. Hierfür stellt ein Gutachter ein sogenanntes Negativzeugnis aus. In diesem Fall ist nur der normale Steuersatz zu entrichten.
Hundesteuer Wuppertal: Anmeldung und Fälligkeit
Der Hundehalter hat das Tier in Wuppertal spätestens 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug anzumelden. Die Anmeldung erfolgt entweder persönlich, schriftlich oder online auf der Homepage des Rathauses. Nach der Anmeldung erhält der Halter seinen Steuerbescheid inklusive Marke.
Diese Steuermarke ist am Halsband des Hundes sichtbar zu befestigen. Hunde dürfen auf dem Stadtgebiet nur mit Marke ausgeführt werden. Die Steuer wird anteilig pro Quartal fällig, also am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jedes Jahres.
Befreiung und Ermäßigung: Hundesteuer Wuppertal 2024
Eine Steuerbefreiung ist für Hunde vorgesehen, die als Rettungs- oder Polizeihunde im Einsatz sind. Auch Blinden- und andere Assistenzhunde sind nicht steuerpflichtig.
Wuppertal rangiert schon weit oben in den Top Ten der teuersten Hundestädte in NRW. Da wird Tierliebe glatt zum Luxus.
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