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Hundesteuer in Wuppertal

Hundehalter in Wuppertal: Zur Kasse bitte!

von Nina Brandtner

am aktualisiert

Die idyllische Stadt an der Wupper greift Hundehaltern besonders tief in die Tasche. Die hohe Hundersteuer in Wuppertal machen Tierliebe zu einem teuren Hobby. Mit welchen Abgaben Hundehalter zu rechnen haben und welche Ermäßigungen möglich sind, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Steuer richtet sich in Wuppertal nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde
  • Die Rasse ist nur bei sogenannten Kampfhunden ausschlaggebend
  • Befreiungen und Ermäßigungen sind unter Umständen möglich

Wie hoch ist die Hundesteuer in Wuppertal 2019?

Hundehalter entrichten die Steuer an das Steueramt Wuppertal als öffentlich rechtliche Abgabe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Als Steuerschuldner gilt immer der offizielle Halter, also der Besitzer des Tieres. Pauschal belaufen sich die Abgaben auf 160 Euro pro Hund und Kalenderjahr. Wie viele andere Kommunen und Städte (etwa wie Berlin, aber anders als Hamburg) richtet sich die tatsächliche Höhe der Steuer jedoch nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde.

Auch die Rasse ist unter Umständen ausschlaggebend. In NRW gelistete Kampf- und gefährliche Hunde fallen zusätzliche Beträge an. Grundsätzlich kommt die Hundehaltung in Wuppertal durchaus teuer. Hier ein Überblick:

  • Ersthund: 160 Euro pro Jahr
  • Zweithund: 288 Euro pro Jahr
  • Dritter und jeder weitere Hund: 252 Euro pro Jahr
  • Kampfhund: 1.000 Euro pro Jahr

Das Halten von Hunden in Wuppertal ist also durchaus eine teure Angelegenheit, Besonders die Hundesteuer für Kampfhunde schlägt ordentlich zu Buche.

Welche Hunde gelten in Wuppertal als gefährliche Hunde und Listenhunde?

In ganz Nordrhein-Westfalen gelten Hunde bestimmter Rassen als grundsätzlich gefährlich. Dabei handelt es sich um folgende Rassen:

Außerdem können auch Hunde, die nicht zu diesen bestimmten Rassen gehören, als gefährlich eingestuft werden. Hierfür muss es jedoch zu auffälligem Verhalten oder entsprechenden Vorfällen gekommen sein. Erst nach einer ausführlichen Einzelfallprüfung ist ein Hund als gefährlich einzustufen.

Halter dieser Rassen haben jedoch die Möglichkeit, durch einen Wesenstest die Gefährlichkeit des Tieres zu widerlegen. Hierfür stellt ein Gutachter ein sogenanntes Negativzeugnis aus. In diesem Fall ist nur der normale Steuersatz zu entrichten.

Anmeldung und Fälligkeit

Der Hundehalter hat das Tier spätestens 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug anzumelden. Die Anmeldung erfolgt entweder persönlich, schriftlich oder online auf der Homepage des Rathauses. Nach der Anmeldung erhält der Halter seinen Steuerbescheid inklusive Marke. Diese Steuermarke ist am Halsband des Hundes sichtbar zu befestigen. Hunde dürfen auf dem Stadtgebiet nur mit Marke ausgeführt werden. Die Steuer wird anteilig pro Quartal fällig, also am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jedes Jahres.

Befreiung und Ermäßigung

Eine Steuerbefreiung ist für Hunde vorgesehen, die als Rettungs- oder Polizeihunde im Einsatz sind. Auch Blinden- und andere Assistenzhunde sind nicht steuerpflichtig.

Hundehalter, die sozial benachteiligt sind und beispielsweise ALG II erhalten, können eine Ermäßigung beantragen.

Fazit: Da wird der Hund zum Luxusgut!

Wuppertal rangiert schon weit oben in den Top Ten der teuersten Hundestädte in NRW. Doch Hagen am Rande des Ruhrgebietes setzt noch einen drauf: Schon für den ersten Hund zahlt der Halter satte 180 Euro Steuern. Da wird Tierliebe glatt zum Luxus.

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