Hundesteuer: Ermäßigungen beim Wachhund
- In Deutschland legen die Gemeinden die Höhe der Hundesteuer fest.
- Keine Hundesteuer zahlen Halter von Blindenführ- und Rettungshunden sowie Assistenzhunden, Förster und Führer von Polizeihunden.
- Tierheimhunde sind in vielen Gemeinden für ein oder zwei Jahre von der Hundesteuer befreit.
- Ermäßigungen der Hundesteuer gibt es zum Beispiel für Halter von Hunden mit Begleithundeprüfung sowie Halter von Wachhunden.
- Die Regelungen zu einer reduzierten Hundesteuer sind nicht einheitlich. Sicherheit gibt ein Gespräch mit der zuständigen Gemeinde.
- Ansprechpartner für die Anmeldung und Ermäßigung ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
- Verantwortlich für das Einziehen ist das Steuer- oder Stadtkassenamt des Wohnortes.
Wann ist ein Hund ein Wachhund?
Wer einen Dobermann mitten in der Stadt hält, kann sich keine Hoffnung auf eine ermäßigte Hundesteuer machen. Denn ein Wachhund braucht hierfür ein entsprechendes Grundstück. Dies bedeutet in den meisten Gemeinden:
Wer also beispielsweise auf einem Bauernhof ohne direkte Nachbarn lebt, kann eine ermäßigte Hundesteuer beantragen. Dies kann je nach Gemeinde eine Ersparnis von 30 bis 75 Prozent der Steuer bedeuten. In manchen Gemeinden steigt die Ermäßigung mit dem Abstand zum nächsten bewohnten Haus. Die Ermäßigung gilt für maximal zwei Hunde.
Tipp: Auch wenn Sie keine Hundesteuer sparen können, lohnt es sich, sich über Steuer-Sparen mit Hund zu informieren. So können zum Beispiel eine Hundehaftpflichtversicherung oder ein Dogsitter als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar sein. So können Sie die Steuerlast mindern.
Hundesteuer bei gewerblichen Wachhunden
Für gewerblich gehaltene Hunde ist in der Regel keine Hundesteuer zu zahlen. Denn Tiere, die dem Einkommen des Hundehalters dienen, sind nicht zu besteuern. Dies gilt beispielsweise für die bereits erwähnten Jagdhunde von Berufs-Förstern. Aber auch für Polizeihunde im Dienst oder Hunde von Berufsschäfern. Wie sieht es also mit Wachhunden aus?
Arbeitet ein Wachdienst oder Security Service mit eigenen Wachhunden, sind diese steuerbefreit. In manchen Fällen kann sogar ein Hofhund ein Wachhund sein. Dann wäre für den Bauernhof-Wächter nicht nur eine ermäßigte, sondern gar keine Hundesteuer zu zahlen. Aber nicht nur das: Bei einer gewerblichen Hundehaltung sind sämtliche Kosten der Hundehaltung absetzbar. Hierzu zählen Futter, Ausbildung, Tierarztkosten oder Versicherung. All diese Kosten sind Betriebsausgaben.
Auf Nummer sicher gehen – ab zum Steuerberater
Das Beispiel Hofhund zeigt, dass eine genaue Einteilung nicht immer einfach ist. Ein Hausmeister, der seinen privaten Hund mit zum Dienst nehmen darf, kann diesen nicht als Wachhund deklarieren. Ist ein Hund auf dem Bauernhof „Hofhund im Dienst“ oder „Familien- und Begleithund“? Hundefreunde wissen, dass er beides sein kann. Die Ämter sehen das teilweise anders. Einige Ämter verlangen vor dem Erlass der Hundesteuer einen Nachweis über die Ausbildung zum Schutzhund. Im Zweifel ist ein Gang zum Steuerberater sinnvoll. Prinzipiell kann jeder Hund ein Wachhund sein. Doch zu den gewerblich genutzten Rassen zählen vor allem Dobermänner, Deutscher Schäferhund, Rottweiler und Hovawart.
Hund als Wachhund – eine gute Idee?
Die meisten Hundefreunde mit Wachhund schätzen zwar dessen beschützende Eigenschaften. Aber sie beziehen den Vierbeiner gleichzeitig in die Familie ein. Gewerblich genutzte Wachhunde bleiben oft Tag und Nacht auf dem zu bewachenden Gelände. Ein Hund, der tagsüber eingesperrt und nachts allein auf dem zu bewachenden Gelände unterwegs ist, führt kein artgerechtes Hundeleben. Natürlich ist die Alarmanlage auf vier Beinen praktisch: In abgelegenen Gegenden bietet ein Wachhund mehr Sicherheit.
Wer nur an den Wachhund-Eigenschaften interessiert ist, investiert besser in eine „echte" Alarmanlage. Diese kostet über die Jahre gesehen weniger und stellt keine Ansprüche. Eine gute tierische Alternative zum Wachhund sind Gänse: Mit lautem Geschnatter machen sie auf Eindringlinge aufmerksam.