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Hund mit Brille vor Blatt Papier mit Stift

Was muss im Kaufvertrag für einen Hund stehen?

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Was muss im Kaufvertrag für einen Hund stehen?

von Philipp Hornung

am aktualisiert

Ob Einzug eines Welpen, Abgabe des eigenen Hundes oder Übernahme aus dem Tierschutz: Ein Kaufvertrag für Hunde macht’s sicherer!

Brauche ich einen Kaufvertrag für den Hund?

Ein Kaufvertrag für den Hund ist keine Pflicht, aber empfehlenswert. Im Klartext: Kein seriöser Züchter wird einen Hund ohne Kaufvertrag abgeben. Auch Tierheime lassen ihre Schützlinge nicht ohne entsprechenden Vertrag in ihr neues Heim ziehen. Wer einen Hund privat verkauft, sollte ebenfalls unbedingt einen Vertrag aufsetzen. Das Dokument muss nicht immer „Kaufvertrag“ heißen. Andere Bezeichnungen sind:

  • Schutzvertrag für Hunde
  • Übergabevertrag für Hunde
  • Abgabevertrag für Hunde
  • Überlassungsvertrag für Hunde
  • Vermittlungsvertrag für Hunde

Schutzvertrag vom Tierheim

„Schutzverträge“ oder „Vermittlungsverträge“ spielen vor allem im Tierschutz eine große Rolle. Oft schreiben Tierschutzvereine sogar in den Vertrag, dass es sich nicht um einen „Kaufvertrag“ handelt. Das tun sie, um im Zweifel teure „Gewährleistungsansprüchen“ zu vermeiden oder den Hund im Notfall wieder aufnehmen zu können. In der Praxis spielt die Bezeichnung des Vertrags aber keine so große Rolle.

Was steht im Kaufvertrag für Hund oder Welpe?

Ein Kaufvertrag für Hunde enthält Namen und Adressen von Käufer- und Verkäufer sowie deren Personalausweisnummer. Pflichtangaben sind außerdem das Datum sowie der „Kaufgegenstand“, in diesem Fall also der Hund, samt zugehörigem Preis. Kaufverträge für Hunde können darüber hinaus zahlreiche weitere Angaben enthalten. Zum Beispiel:

  • Angaben zum Hund wie Name, Geburtsdatum, Farbe, Zuchtbuchnummer
  • Angaben zu den Elterntieren
  • Angaben zum Gesundheitszustand
  • Bestimmungen zur Nutzung des Hundes als Zuchthund
  • bisherige Untersuchungen wie Schutzimpfungen, Entwurmungen
  • Hinweis auf Mikrochip-Nummer, EU-Heimtierausweis und Ahnentafel
  • Hinweis auf mögliche „Mängel“ wie zum Beispiel einen Vorbiss
  • Vereinbarungen zur Anzahlung bei Reservierung
  • Klauseln zu Pflichten des neuen Halters inklusive Vertragsstrafen

Viele Züchter lassen sich schriftlich geben, dass die Käufer den Hund artgerecht halten und sie über relevante Krankheiten oder den Tod des Hundes informieren müssen. Im Kaufvertrag können weitere Details geregelt sein. Zum Beispiel, dass der Verkäufer dem Käufer des Hundes einen Teil des Kaufpreises erstattet, wenn er den Hund auf Erbkrankheiten wie Hüftdysplasie oder Patellaluxation untersuchen lässt. Denn manche Züchter sammeln auf diese Weise möglichst viel Feedback zu ihrem Nachwuchs. So können sie Erkenntnisse daraus für die künftige Zucht berücksichtigen. Pflichten wie Vorkaufsrechte oder Kastrationsklauseln haben nicht immer vor Gericht Bestand.

Was passiert bei Vertragsbruch nach Hundekauf?

Einen Kaufvertrag für Hunde sollten Sie erst unterschreiben, wenn Sie mit allem einverstanden sind. Meist stecken gute Absichten hinter den Klauseln.

Ein Züchter, der ein Vorkaufsrecht vereinbart, möchte zum Beispiel sichergehen, dass sein Schützling in guten Händen ist. Bekommt der Züchter einen Weiterverkauf im Nachhinein mit, sind aus gutem Grund Vertragsstrafen in Form von Zahlungen fällig. Häufig sind diese bereits im Kaufvertrag genannt. Auch wer eine nicht zur Zucht zugelassene Hündin decken lässt, wird zur Kasse gebeten. Am besten ist es also, wenn beide Seiten sich an den Kaufvertrag halten.

Doch es gibt immer wieder Kontroversen rund um Kaufverträge für Hunde. Im ersten Schritt sollten die Beteiligten das Gespräch miteinander suchen. Kommt es zu keiner Einigung, ist es sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Sind Vertragsstrafen in Kaufverträgen für Hunde zulässig?

Einige deutsche Gerichte haben entschieden, dass Vertragsstrafen grundsätzlich zulässig sind. Allerdings sollten diese den Kaufpreis oder die Schutzgebühr für das Tier nicht übersteigen. Sie sind außerdem nur dann fällig, wenn der Käufer den Vertragsbruch zu verschulden hat.

„Mängel“ nach dem Hundekauf

Aus rechtlicher Sicht können Hunde nach einem Kauf Mängel aufweisen. Ein Kaufvertrag kann hierzu einiges regeln, aber auch eine Haftung bei Mängeln ausschließen. Dies spielt vor allem bei zur Zucht vorgesehenen Hunden oder kranken Tieren eine Rolle. So kann beispielsweise bei Rüden ein nicht absteigender Hoden (Kryptorchismus) dazu führen, dass der Hund zuchtuntauglich ist.

Auch auf den ersten Blick nicht sichtbare Parasiten wie Giardien oder schwere Erbkrankheiten führen zu Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer. Ein unmittelbar vor Übergabe ausgestelltes Gesundheitszeugnis kann helfen zu klären, ob das Tier vor oder nach dem Kauf erkrankt ist.

Weiterveräußerungsverbote in Kaufverträgen

Darf ein Käufer einen Hund weiterverkaufen, ohne den Züchter oder Tierschutz zu informieren? Ein umstrittenes Thema! Grundsätzlich gilt: Ja, ein Dritter kann trotz Weiterveräußerungsverbot rechtmäßiger Eigentümer am Hund werden. Sinnvoller als Verbote sind meist Vorkaufsrechte für Züchter oder Tierschutz, die an Vertragsstrafen gekoppelt sind.

Vorkaufsrechte für den Verkäufer

Räumt ein Züchter sich vertraglich ein Vorkaufsrecht ein, bedeutet das: Er ist als erster darüber zu informieren, wenn der aktuelle Käufer den Hund nicht mehr halten möchte. Der Züchter darf seinen ehemaligen Hund dann zu einem in der Regel reduzierten Preis „zurückkaufen". Vorkaufsrechte für den Verkäufer haben vor Gericht Bestand, allerdings sind vertraglich festgeschriebene Rückkaufspreise oft ein Problem. Im Zweifel sollten Züchter sich hierzu rechtlich beraten lassen.

Besuchsrechte in Schutzverträgen

Dürfen Tierschutzmitarbeiter ihren ehemaligen Schützling besuchen, um festzustellen, ob es ihm gut geht? Besuchsrechte in Kaufverträgen für Hunde sind zulässig. Allerdings gelten hier sehr enge Grenzen, um die Rechte des neuen Halters nicht zu sehr einzuschränken. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, erkundigt sich im Vorfeld bei einem Anwalt, der auf Tierrecht spezialisiert ist.

Kastrationsklauseln in Schutzverträgen

Bei Hunden kann eine Kastrationspflicht im Schutzvertrag stehen. Allerdings gilt hierbei offiziell: Kastrationen ohne medizinischen Grund verstoßen gegen Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes. Darum kann eine Kastrationspflicht in einem Vertrag meist nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Ärgern Sie sich über eine Kastrationspflicht im Schutzvertrag für Ihren Hund? Suchen Sie das Gespräch mit dem Verkäufer. Schließlich möchten diese meist vor allem eins: Tierleid vermeiden.

Anleinpflicht in Schutzverträgen

Leinenpflicht in bestimmten Gebieten oder für sogenannte „Kampfhunde“ kennen wir. Aber auch manche Tierschutzvereine machen eine Leinenpflicht zum Bestandteil eines Kaufvertrags. Damit wollen sie verhindern, dass ihre Schützlinge ausbüxen, zum Beispiel bei der Vermittlung von sehr eigenständigen Windhunden. Muss man sich daran halten? Zumindest in den ersten Wochen. Doch eine Anleinpflicht über Monate hinaus würde den Käufer zu sehr benachteiligen und ist darum unwirksam.

 

Muster-Kaufvertrag-Vorlage für Hund aufsetzen

Sie müssen sich von Ihrem Vierbeiner trennen oder suchen ein Zuhause für Welpen? Dann sollten Sie einen Kaufvertrag für den Hund aufsetzen. Wenn Sie eingetragener Züchter sind, wenden Sie sich hierzu am besten an Ihren Verein. Erfahrene Züchter-Kollegen stellen Ihnen eine Vorlage zur Verfügung. Diese ist im Idealfall bereits auf Ihre Rasse zugeschnitten. Für alle anderen gilt: Sprechen Sie den örtlichen Tierschutzverein an – dieser kann Ihnen auch bei der Vermittlung helfen. Auch im Internet sind Vordrucke für Kaufverträge für Hunde zu finden. Prüfen Sie sorgfältig, ob der Vertrag zu Ihrer Situation passt.

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