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Hundegebell von Labrador

Hundegebell wird schnell zur Lärmbelästigung.

© Jaromir Chalabala / Shutterstock

Wann wird Hundegebell zur Ruhestörung?

von Kim Mackowiak Redakteurin

Am veröffentlicht

Was für den Menschen das Reden ist, ist für die Fellnase sein Bellen. Aber wie viel Hundegebell ist in Ordnung und wann können sich die Nachbarn belästigt fühlen?

Hunde bellen aus den unterschiedlichsten Gründen. Manche Rassen, wie Beagle oder Jack Russell Terrier, bellen von Natur aus sogar mehr als andere. Für die Fellnase ist die Lautäußerung ein ganz normales Kommunikationsmittel.

Während Hundehalter gelegentlich über das Hundegebell hinweghören oder vergeblich versuchen dem Hund das Bellen abzugewöhnen, schaffen das die Mitmenschen, auch aus verständlichen Gründen, nicht immer. Dieser Ratgeber klärt auf, wann Hundegebell als Ruhestörung zählt und wann der Hund lieber leise Töne von sich geben sollte.

Hundegebell: Warum die Fellnase laut wird

Hundegebell ist die Sprache der Vierbeiner. So bellen Hunde aus Freude, Aufregung oder auch aus Angst. Der Hunde bellt aber auch aus anderen Gründen:

  • Langeweile
  • Warnung vor Gefahr
  • Einsamkeit
  • Auf sich aufmerksam machen
  • Frustration
  • Territorialverhalten.

Manchmal entsteht aus diesen Gründen ein immer wieder auftretendes Bellen, das lange anhält. Besonders, wenn Herrchen und Frauchen nicht da sind. 

Hundegebell: Ruhestörung oder normale Kommunikation?

Natürlich ist ein einmaliges oder gelegentliches Bellen des Hundes nicht gleich eine Ruhestörung. Das Bellen gehört zum Hund dazu wie das Wedeln mit der Rute. Aber die Fellnase bellen häufig dann, wenn Herrchen und Frauchen den Liebling allein zu lassen müssen - Arbeit und Arzttermine erfordern dies. Die Nachbarschaft, besonders in Mehrfamilienhäusern, fühlt sich gerade dann, wenn das Hundegebell häufiger auftritt, gestört. Und laut Rechtsprechung auch zurecht.

Wenn das Hundegebell laut und über mehr als 10 Minuten am Stück und bis maximal 30 Minuten am Tag andauert, gilt dies als Ruhestörung. Dazu gibt es bereits aus dem Jahr 1993 ein Urteil von dem Oberlandesgericht Köln mit dem Aktenzeichen 12 U 40/43.

Die Nachbarn stehen übrigens in der Beweispflicht. Fühlen sie sich gestört, müssen sie ein Tagebuch führen, wann und wie lange der Hund gebellt hat.

Hundegebell nach 22 Uhr

Das Urteil vom Oberlandesgericht in Köln legte zudem auch fest, dass Hundegebell auch während der Ruhezeiten nicht zu hören sein sollte. Das bedeutet zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 6 Uhr dürfen Hunde nicht übermäßig bellen. Natürlich kann man Hunden nicht klarmachen, zu welchen Zeiten sie bellen dürfen und wann nicht, daher ist ein einmaliges „Wuff“ auch keine Schandtat.

Lärmbelästigung durch Hundegebell: Ordnungsamt ernst nehmen

Für Lärmbelästigung durch Hundegebell ist das Ordnungsamt zuständig. Bekommen Hundehalter ein Schreiben oder möglicherweise auch schon ein Bußgeld auferlegt, sollte dies ernst genommen werden.

Hund im Wasser
Hundegebell: Die Lösung kann manchmal schon mehr Auslastung des Hundes sein ©Wolfgang Horvath / Pixabay

Auch, wenn Herrchen oder Frauchen sich nicht bewusst sind, dass der Liebling bellt, wenn sie nicht da sind und die Nachbarn nicht das klärende Gespräch gesucht haben: Das Ordnungsamt wird dann tätig, wenn mehrere Beschwerden eingegangen sind. Es wird für den Hundehalter also Zeit zu handeln.

Nehmen Hundehalter die Schreiben des Ordnungsamtes nicht ernst, kann das Hundegebell auch schnell vor Gericht landen.

Hundegebell: Nachbar droht mit Mietminderung

Neben den rechtlichen Folgen, die übermäßiges Hundegebell mit sich bringen kann, kann noch mehr auf Hundehalter zukommen. Durch regelmäßiges, langes und lautes Bellen dürfen Mieter nach Ankündigung und Bitte beim Vermieter, diese Lärmbelästigung abzustellen, die Miete um 5 bis 10 Prozent senken.

Der Vermieter wird entsprechend reagieren und darf dem Hundehalter die Erlaubnis der Tierhaltung entziehen.

Hundegebell auf dem Land

Auch wenn der Hundehalter mit seinem Liebling nicht in einem Mehrfamilienhaus lebt, sondern auf dem Land in einem eigenen Haus mit großem Garten, gelten für ihn die selben Regeln wie für den Hundehalter in der Stadt:

  • Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr und 13 und 15 Uhr einhalten
  • Nicht mehr als 10 Minuten Hundegebell am Stück
  • Nicht mehr als 30 Minuten Hundegebell am Tag.

Der Halter kann sogar vom Ordnungsamt aufgefordert werden, seinen Hund an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden zu halten. Auch hierzu gibt es bereits ein Gerichtsurteil der Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus dem Jahr 2013, Aktenzeichen 11 ME 148/13.

Lösungen für Hundegebell finden

Ärger und Stress möchte niemand, schon gar nicht mit dem Vermieter, dem Ordnungsamt oder sogar dem Gericht. Wenn vielleicht auch der Ärger über die Nachbarn, die nicht das Gespräch mit dem Hundehalter gesucht haben, vorhanden ist, stehen Herrchen und Frauchen in der Pflicht, etwas zu ändern.

Je nachdem aus welchem Grund der Hund bellt, können

  • Ein Antibell-Training mit einem ausgebildeten Trainer
  • Ein Antibell-Halsband
  • Vermehrte Auslastung des Hundes
  • Oder eine Unterbringung beim Hundesitter oder in einer Hundetagesstätte

hilfreich sein. Da der Hund mit deinem übermäßigen Bellen kommuniziert, dass für ihn etwas nicht stimmt, sollten Herrchen und Frauchen der Fellnase helfen, dass er sich wieder wohlfühlt.

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