Das Wichtigste in Kürze
- Laut Informationen des Auswärtigen Amts hat der Halter bei der Ankunft in Kroatien gemäß den Einreisebestimmungen einen gültigen EU-Heimtierausweis für den Hund mitzuführen
- Ein Musterausweis steht auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft kostenfrei zur Verfügung
- Neben dem genannten EU-Heimtierausweis müssen beim Hund eine frische Tollwutimpfung sowie ein Gesundheitszeugnis vorliegen
- Der Hund muss gemäß der aktuellen kroatischen Einreisebestimmungen mit einem implantierten Mikrochip ausgestattet sein, der ihn zweifelsfrei identifiziert
- Die Bestimmungen für die nichtkommerzielle Einfuhr gilt für maximal fünf Hunde
Hund in Kroatien: Was im Heimtierausweis steht
Seit 2004 sind die Hundehalter bei der Einreise in andere europäische Länder verpflichtet, einen Heimtierausweis mitzuführen. Beim Urlaub mit Hund muss er als immer dabei sein. Gemäß den geänderten Einreisebestimmungen für Reisen mit Hund nach Kroatien, gibt es seit 2015 einen aktualisierten Heimtierausweis. Alte Ausweise sind im Urlaub wiederum weiterhin gültig. Die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde in Kroatien unterscheiden sich jedoch 2019 nicht von den Einreisebestimmungen der Vorjahre 2018, 2017 und 2016. Der Ausweis enthält folgende Informationen:
- die wichtigsten Angaben zum Halter des Hundes
- die wichtigsten Angaben zum Tier selbst
- alle wesentlichen tierärztlichen Behandlungen und Untersuchungen
- Vermerk der aktuellen Tollwutimpfung inklusive Impfdatum
Einreisebestimmungen für den Hund: Maulkorb und Leine in vielen Ortschaften verpflichtend
Außerdem besteht die Pflicht, dem Hund in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Straßenbahnen, Bussen oder auf Fähren einen Maulkorb anzulegen. Für einige Hunderassen gilt in Kroatien eine strenge Maulkorbpflicht. Dies betrifft die sogenannten Listenhunde. Hierzu gehören beispielsweise der American Staffordshire Terrier, der Bernhardiner, Bullterrier, der Deutsche und Belgische Schäferhund und der Rottweiler.
Welche Einreisebestimmungen nach Kroatien gelten für Welpen?
Gemäß den aktuellen Einreisebestimmungen in Kroatien ist es Haltern mit Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, nicht erlaubt, einzureisen. Der Grund dafür ist die Tollwutimpfung. Diese Impfung entfaltet ihre volle Wirkung erst ab einem bestimmten Hundealter. Ein Welpe sollte mindestens 12 Wochen alt sein, ehe er die Tollwutimpfung erhält. Da die Impfung erst nach weiteren drei Wochen vollumfänglich gegen Tollwut schützt, gilt das Zeitfenster von 15 Lebenswochen. Ferner bestehen bestimmte Ausnahmeregelungen für Welpen, die nicht geimpft sind. Hierbei können Sie die Regel mit einem entsprechenden Zertifikat umgehen. In diesem Zertifikat ist anzugeben, dass der Welpe von der Geburt bis zum jetzigen Zeitpunkt stets am selben Ort blieb. Aus dem Zertifikat muss eindeutig hervorgehen, dass der Welpe nicht in Kontakt mit Wildtieren kam.
Besondere Einreise- und Impfbestimmungen für nicht-gelistete Drittländer
Als Hundehalter haben Sie besondere Voraussetzungen zu erfüllen, wenn Sie mit dem Tier aus einem Nicht-EU-Staat nach Kroatien anreisen. In diesen Fällen reicht eine bloße Bestätigung der Tollwutimpfung im Heimtierausweis für die Einreise nicht aus. Der Hund muss rund drei Monate vor dem Urlaub einen Antikörperneutralisierungstest ablegen. Der Test kann frühestens einen Monat nach der Tollwutimpfung stattfinden. Nur ein amtlich befugter Tierarzt darf diesen Test in einem befugten Laboratorium durchführen. Jedoch besteht eine Ausnahmeregelung: wenn Sie mit dem Hund erneut nach Kroatien einreisen und zuvor bereits ein positives Antikörper-Resultat vorgelegt haben. In diesem Fall ist kein erneuter Test notwendig.
Wenn Sie mit dem Hund nach Kroatien unterwegs sind, ist es ratsam, die allgemeinen Einreisebestimmungen der europäischen Länder zu beachten. Denn auch in den Durchreiseländern gibt es Vorschriften. So müssen Halter beispielsweise ebenfalls die Einreisebestimmungen von Slowenien beachten. Die Normen, die für den Hund in Slowenien gelten, unterscheiden sich nur in wenigen Punkten von den aktuellen Regelungen in Kroatien. Im Zweifelsfall informiert der Internetauftritt der slowenischen Botschaft Halter über die Einreisebestimmungen.
- Es ist nicht notwendig, den Hund für den Kroatienurlaub jedes Jahr erneut impfen zu lassen. Gemäß der EU-Verordnung 998/2003 erkennen viele europäische Länder Mehrjahrestollwutimpfungen an
- Der Bluttest ist für Ihren Vierbeiner nur einmal im Leben notwendig, sofern Sie die wichtigen Impfungen in regelmäßigen Abständen auffrischen
- Erfüllt der Hund die Einreisebestimmungen nach Kroatien nicht vollumfänglich, dürfen Sie ihn nicht mit ins Land nehmen. Schlimmstenfalls schicken die Kontrolleure das Tier zurück nach Deutschland oder stellen es unter Quarantäne. Alle entstehenden Kosten sind vom Besitzer zu tragen
Deshalb sollten Sie vor der Einreise nach Kroatien detailgenau prüfen, ob Ihr Hund die notwendigen gesundheitlichen und formalen Voraussetzungen erfüllt.