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Hund mit Geld im Maul: Hundesteuer

Hundesteuer: Alle Infos rund um Befreiung und Ermäßigung

von Nina Brandtner

am aktualisiert

Hunde sind ein teures Hobby. Neben Futter, Tierarztbesuchen und Zubehör wie Leinen und Körbchen fällt die Hundesteuer an. Doch lässt sich die lästige Abgabe auch umgehen? Und unter welchen Umständen sind Ermäßigungen möglich?

Das Wichtigste in Kürze

  • Befreiung und Vergünstigung von der Hundesteuer sind weitestgehend einheitlich geregelt
  • Beides ist formlos unter Vorlage entsprechender Belege zu beantragen
  • Für eine Befreiung kommen beispielsweise Assistenz- oder Rettungshunde infrage
  • Eine Ermäßigung steht unter anderem Polizeihunden und sozial schwachen Hundehaltern zu

Gut zu wissen: Hundesteuer ist Sache der Kommunen

Anders als meist vermutet ist die Hundesteuer keine Ländersache. Stattdessen obliegt die Regelung der Hundesteuersatzung – inklusive der Höhe der Abgaben – den Städten und Kommunen. So kann es passieren, dass Städte, die im gleichen Bundesland liegen, ganz unterschiedliche Hundesteuersätze erheben. Beispiel Hessen: Zwei Dalmatiner kosten in Frankfurt am Main so viel wie ein Dackel in Wiesbaden. Auch in Berlin, Hamburg und München ist die Hundesteuer anders geregelt. Die Höhe der Abgaben richtet sich meist nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde. Auch die Rasse beziehungsweise die vermutete Gefährlichkeit der Rasse ist ausschlaggebend: Kampfhunde zahlen fast überall drauf. Unter Umständen sind jedoch Vergünstigungen und Befreiungen möglich. Die Regelungen sind fast in ganz Deutschland einheitlich.

Informationen zum Thema Katzensteuer in Deutschland

Hundesteuerbefreiung: Wann entfällt die Hundesteuer?

Sie können generell von der Hundesteuer befreit werden, wenn das Tier nicht ausschließlich privaten Zwecken dient. Mit anderen Worten: Wenn sich die Fellnase mit einer besonderen Fähigkeit nützlich macht, ist eine Steuerbefreiung drin. Wichtig: Die Tiere müssen in dem Tätigkeitsbereich tatsächlich eingesetzt werden. Häufig sind auch spezielle Prüfungen erforderlich. Für folgende Hunde lässt sich eine komplette Befreiung beantragen:

Assistenzhunde

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Vierbeiner, die Menschen mit Behinderung unterstützen. Dabei kann es sich um ganz unterschiedliche Hilfsbedürfnisse handeln. Der Begriff umfasst beispielsweise Blindenführhunde, Signalhunde für Gehörlose oder Schwerhörige sowie Assistenzhunde für körperlich eingeschränkte Menschen.

Rettungshunde

Rettungs- und Polizeihunde sind gewissermaßen im öffentlichen Dienst tätig. Sie haben erfolgreich eine Rettungshundeprüfung abgelegt. Mit ihren speziellen Fähigkeiten leisten sie einen wertvollen Dienst für die Allgemeinheit. Zu den infrage kommenden Tieren gehören beispielsweise Lawinenspürhunde, Wasserrettungshunde und Mantrailing-Hunde.

Hirten-, Herdenschutz- und Hütehunde

Hierbei handelt es sich um Hunde, die Hirten bei der Arbeit helfen. Sie schützen beispielsweise die Herde vor Raubtieren oder treiben die Tiere zusammen.

Jagdhunde

Berufsjäger befinden sich meist in Begleitung ausgebildeter Jagdhunde. Haben die Tiere eine erfolgreiche Jagdhundeprüfung abgelegt, steht ihnen eine Befreiung von der Steuer zu. Allerdings nur, wenn sie von einem Berufsjäger, einem Forstangestellten oder Feld- und Forstaufsehern gehalten werden.

Weitere Ausnahmen

In vielen Kommunen ist ein Erlass der Hundesteuer möglich, wenn der Hund zu gewerblichen Zwecken gehalten wird. Das gilt etwa für Hundezüchter und -händler. Einige Städte gewähren außerdem eine befristete Steuerbefreiung für aus dem Tierheim adoptierte Hunde. Die Frist liegt meist bei drei bis sechs Monaten. Allerdings gibt es keine generelle Befreiung von der Hundesteuer für Rentner, landwirtschaftliche Betriebe oder Schwerbehinderte.

Die Hundesteuer entfällt ab 80 Prozent Schwerbehinderung. Für den Antrag ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

Ermäßigung der Hundesteuer: Wann ist eine Vergünstigung möglich?

Eine Ermäßigung der Hundesteuer ist ebenfalls unter Umständen möglich. In diesem Fall ist zwar eine Abgabe zu leisten, sie fällt jedoch geringer aus als üblich. Zu den begünstigten Vierbeinern gehören:

  • Hunde, die zur Gebäudebewachung dienen (ermäßigte Hundesteuer für Wachhunde)
  • Hunde für bestimmte Berufsgruppen: z.B. Polizei- oder Therapiehunde
  • Hunde, deren Halter Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder ähnliches erhalten
  • Hunde, die im Tierheim leben

Wie sieht die Vergünstigung aus?

Die genauen Satzungen sind der aktuellen Hundesteuersatzung der Kommune zu entnehmen. Diese findet sich meist auf der Homepage des Stadtamtes oder Rathauses. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält meist eine Vergünstigung von 30 bis 50 Prozent.

Antrag auf Ermäßigung und Befreiung

Dem Steueramt reicht ein formloser Antrag, in dem die Gründe für die Hundesteuerbefreiung aufgeführt sind. Entsprechende Belege sind dem Schreiben beizufügen. Je nach Grund für die Antragstellung kommen folgende Belege in Betracht:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Kopie des Sozialhilfebescheids
  • Renten- oder Arbeitslosengeldbescheid
  • Prüfungszeugnisse und amtliche Bescheinigungen bei Polizei- und Therapiehunden

Wie lange gilt die Befreiung und/oder Ermäßigung?

Die Befreiung oder Ermäßigung ist stets ein Jahr lang gültig. Wer im Anschluss nicht den vollen Satz zahlen möchte, kommt um einen weiteren Antrag nicht herum.

Tipp: Nach dem Umzug neuen Antrag stellen!

Da die Hundesteuer den einzelnen Kommunen obliegt, ist bei jedem Umzug ein neuer Antrag einzureichen – jedenfalls sofern die Stadtgrenze überschritten wird. Ein bereits bewilligter Antrag verliert in einer anderen Kommune seine Gültigkeit. Allerdings stehen die Chancen auf erneute Bewilligung hoch. Schließlich sind die Befreiung und Ermäßigung von der Hundesteuer bundesweit recht einheitlich geregelt.

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