Wie sagte die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner: „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden”. In diesem Sinne tritt am 1. Januar 2022 die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft. Vor allem für Hundehalter und Züchter gelten seitdem deutlich strengere Regeln, an die man sich halten muss.
Warum Polizeihunde nicht mehr arbeiten dürfen und Hundehalter beim Gassigehen auf die Uhr schauen müssen sowie alles andere Wichtige aus der neuen Hundeverordnung erfahren Sie von uns.
Alle Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung im Überblick
- Gassi-Pflicht: Genügend Auslauf für Hunde muss gewährleistet sein
- Gewerbsmäßige Hundezucht: Eine Betreuungsperson darf maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen
- Verbot von Stachelhalsbändern: Stachelhalsbänder und andere schmerzhafte Erziehungsmittel sind verboten
- Qualzucht: Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen
- Blick ins Freie: Bei Haltung in Räumen muss Hunden der Blick ins Freie gewährt sein
- Umgang mit Welpen: Täglich sind 4 Stunden Umgang mit Welpen vorgeschrieben
Gassi-Pflicht
Das sogenannte Gassi-Gesetz beschließt die gröbste Neuerung für Hundehalter und -züchter, denn in vielen Haushalten kommen Hunde und deren Bedürfnisse noch immer viel zu kurz.
Um das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen, schreibt die neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022 nun vor, dass Hunde nicht zu lange allein gelassen werden dürfen und genug Auslauf im Freien (außerhalb eines Zwingers) bekommen müssen.
„Genügend Auslauf“ ist in dem Gesetz mit „mindestens zweimal täglich für insgesamt eine Stunde“ definiert. Sprich, jeder Hund hat von nun an rechtlich Anspruch auf zwei Stunden Spaziergang pro Tag.
Wie die Einhaltung dieses Gassi-Gesetzt jedoch kontrolliert werden soll, ist bislang noch unklar.
Änderungen für Hundezüchter
Auch Hundezüchter sehen sich seit Anfang dieses Jahres mit neuen Anforderungen konfrontiert. Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass Welpen gegenüber Menschen und anderen Hunden ausreichend sozialisiert werden.
Des Weiteren ist festgelegt, dass sich Züchter täglich mindestens vier Stunden mit den Welpen beschäftigen müssen. Allerdings darf eine Betreuungsperson von jetzt an nur noch maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
Ausstellungsverbot von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen
Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, dürfen nicht länger ausgestellt werden. Dieses Verbot beschränkt sich nicht nur auf Zuchtausstellungen, sondern auf alle Veranstaltungen, bei denen Hunde beurteilt, geprüft oder verglichen werden, dazu zählen auch Hundesportveranstaltungen.
Änderung für Erziehungsmaßnahmen
Eine weitere Maßnahme betrifft den Einsatz schmerzhafter Mittel zur Erziehung von Hunden, dazu zählen auch Stachelhalsbänder.
Besonders betroffen sind von dieser neuen Änderung die Polizeihunde, bei deren Ausbildung eben diese Mittel zum Einsatz kommen und die nun nicht länger wie gewohnt ausgebildet werden können.
Änderungen für die Hundehaltung
Hunde dürfen nicht angebunden gehalten werden und bei einer Haltung in Räumen (Scheunen und nicht dauerhaft bewohnte Flächen) muss den Hunden ein Blick ins Freie gewährleistet werden.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass der Transport von Tieren bei über 30 °C nicht länger als viereinhalb Stunden dauern darf.