Vögel und Wild dĂŒrfen nicht in ihrem natĂŒrlichen Lebensraum gestört werden. Freilaufende Hunde mĂŒssen im Wald und in der freien Landschaft an der Leine gefĂŒhrt werden. Ansonsten drohen Strafen. Warum das wichtig ist, welche gesetzlichen Regeln die BundeslĂ€nder haben und wann die Brut- und Setzzeit beginnt und endet, erfahren Sie hier.
Brut- und Setzzeit in KĂŒrze
- Der Begriff beschreibt die Zeit, in der Tiere brĂŒten und Nachwuchs bekommen
- In der Regel ist das vom 1. April bis 15. Juli der Fall, in manchen BundeslÀndern gibt es abweichende ZeitrÀume
- Leinenpflicht: Hunde gehören in dieser Zeit an die Leine, das betrifft vor allem die freie Landschaft.
- Ausnahmen sind Jagd-, HĂŒte-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunde, die im Einsatz von der Leine dĂŒrfen.
- Gemeinden und StÀdte haben das Recht, eigene Bestimmungen zur Anleinpflicht zu treffen.
Was ist die Brut- und Setzzeit?
Laut Kalender beginnt der FrĂŒhling am 20. MĂ€rz. Rund um diesen Termin sprieĂen Pflanzen aus dem Boden, zeigen sich Knospen an den BĂ€umen und die winterliche Tristheit ist zu Ende. Dass die warme Jahreszeit in den Startlöchern steht, ist optisch hĂ€ufig schneller sichtbar als tatsĂ€chlich fĂŒhlbar. SpĂ€testens aber, wenn die Brut- und Setzzeit beginnt, wissen viele, dass eine VerĂ€nderung ins Haus steht. Bei dieser Begrifflichkeit handelt es sich um einen jĂ€hrlich wiederkehrenden Zeitraum.
- Vögel brĂŒten und ziehen ihren Nachwuchs in dieser Zeit auf.
- Wildtiere bekommen Junge und sind mit ihrer Aufzucht beschÀftigt.
Wann ist die Brut- und Setzzeit?
Die Brut- und Setzzeit beginnt in der Regel am 1. April und endet am 15. Juli. Letzteres Datum ist somit auch die Antwort auf die Frage âBis wann ist Leinenzwang?â Das gilt jedenfalls, wenn es um diese besondere Zeit im Jahr geht. Die Leinenpflicht ist in vielen BundeslĂ€ndern ein oft diskutiertes und immer wiederkehrendes Thema.
Ein gutes Beispiel ist Bayern. Auch, wenn fĂŒr die Brut- und Setzzeit gesetzliche Anleinpflicht besteht, gibt es keine generelle Leinenpflicht in Bayern. In manchen Gemeinden existieren zwar Sonderregelungen, aber das macht die Thematik nur noch verzwickter. So ist es fĂŒr Hundehalter, die nach Bayern in den Urlaub fahren, wichtig, sich vorher diesbezĂŒglich zu erkundigen. In anderen BundeslĂ€ndern ist es Ă€hnlich.
Anleinpflicht besteht in folgenden BundeslÀndern:
Brut- und Setzzeit 2023 Niedersachen
1. April bis 15. Juli 2023
Brut- und Setzzeit 2023 NRW
1. MĂ€rz bis 15. Juli 2023
Brut- und Setzzeit 2023Â Hessen
1. MĂ€rz bis 15. Juli 2023
Brut- und Setzzeit 2023 Bremen
15. MĂ€rz bis 15. Juli 2023
Brut- und Setzzeit 2023 Saarland
1. MĂ€rz bis 30. Juni 2023
Die Antwort auf die Frage âWann und wo mĂŒssen Hunde an die Leine?â variiert demnach in einigen BundeslĂ€ndern. Informieren Sie sich daher vor einem Urlaub oder einem Wochenendtrip genaustens ĂŒber die individuellen Bestimmungen.
Bundesnaturschutzgesetz: Gesetz ĂŒber den Wald
Rechtlich ist die Brut- und Setzzeit laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Dabei geht es um Paragraph 39 im BNatSchG. Dieser besagt folgendes:
- es ist verboten Wildtiere und Vögel absichtlich aufzuscheuchen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten
- es ist nicht erlaubt wilde Pflanzen von ihrem Standort zu entfernen, zu nutzen oder ihren Lebensraum zu verwĂŒsten
- es ist untersagt ist die LebensstÀtten von Wildtieren, Vögeln und Pflanzen zu beschÀdigen oder zu zerlegen
Freie Landschaft: Wo mĂŒssen Hunde an die Leine?
Per Definition ist die freie Landschaft der Raum auĂerhalb bebauter Gebiete. Wald, Wege und GewĂ€sser zĂ€hlen in diese Kategorie, der innerörtliche Bereich nicht. Ebenso dĂŒnn besiedelte FlĂ€chen werden zur freien Landschaft hinzugerechnet. Es ist quasi das Gegenteil vom stĂ€dtischen Siedlungsraum.
In diesem Gebiet sind Hundehalter dazu verpflichtet darauf zu achten, dass der Vierbeiner weder streunt noch wildert. Insbesondere gilt dies in der freien Landschaft fĂŒr die Brut- und Setzzeit. Jede Gemeinde und jede Region ist auĂerdem dazu in der Lage, die Anleinpflicht fĂŒr die freie Landschaft nach Belieben auszuweiten.
FĂŒr Hundehalter ist es sehr wichtig, die Fellnase in der Brut- und Setzzeit an der Leine zu fĂŒhren. Viele Vögel und Wildtiere brĂŒten direkt am Boden. Durch das Streunen, SchnĂŒffeln und im schlimmsten Fall Wildern werden die Tiere aufgescheucht. So manches Elterntier verlĂ€sst das Nest oder den Bau und kehrt nicht mehr zurĂŒck.
Dadurch werden die Eier oder Jungtiere zu kalt und sterben. Es ist sehr wichtig, dass die Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit weder gestört noch ihre Bauten beschĂ€digt werden. Schon die kleinste BerĂŒhrung, ein fremder Geruch oder ein fehlender Teil des Nests reichen aus, um tödliche Konsequenzen fĂŒr die Tiere zu erzeugen.
Unsere Empfehlung ist, den Hund vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft anzuleinen. Dies gilt auch fĂŒr GewĂ€sser. FreilaufflĂ€chen fĂŒr Hunde sind in den Gemeinden und Regionen explizit ausgewiesen.