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Labrador ohne Leine im Wald

Jetzt gilt Leinenpflicht!

© Andrii Kvasov / Shutterstock

Alles Wissenswerte zur Brut- und Setzzeit 2023 in Deutschland

von Philipp Hornung

am aktualisiert

Der Frühling lässt nicht nur die Natur zum Leben erwachen, sondern auch die Instinkte der Tiere. Stichwort: Brut- und Setzzeit. Welche Regeln gibt es für Hunde?

Vögel und Wild dürfen nicht in ihrem natürlichen Lebensraum gestört werden. Freilaufende Hunde müssen im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Ansonsten drohen Strafen. Warum das wichtig ist, welche gesetzlichen Regeln die Bundesländer haben und wann die Brut- und Setzzeit beginnt und endet, erfahren Sie hier.

 

Brut- und Setzzeit in Kürze

  • Der Begriff beschreibt die Zeit, in der Tiere brüten und Nachwuchs bekommen
  • In der Regel ist das vom 1. April bis 15. Juli der Fall, in manchen Bundesländern gibt es abweichende Zeiträume
  • Leinenpflicht: Hunde gehören in dieser Zeit an die Leine, das betrifft vor allem die freie Landschaft.
  • Ausnahmen sind Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunde, die im Einsatz von der Leine dürfen.
  • Gemeinden und Städte haben das Recht, eigene Bestimmungen zur Anleinpflicht zu treffen.

Was ist die Brut- und Setzzeit?

Laut Kalender beginnt der Frühling am 20. März. Rund um diesen Termin sprießen Pflanzen aus dem Boden, zeigen sich Knospen an den Bäumen und die winterliche Tristheit ist zu Ende. Dass die warme Jahreszeit in den Startlöchern steht, ist optisch häufig schneller sichtbar als tatsächlich fühlbar. Spätestens aber, wenn die Brut- und Setzzeit beginnt, wissen viele, dass eine Veränderung ins Haus steht. Bei dieser Begrifflichkeit handelt es sich um einen jährlich wiederkehrenden Zeitraum.

  • Vögel brüten und ziehen ihren Nachwuchs in dieser Zeit auf.
  • Wildtiere bekommen Junge und sind mit ihrer Aufzucht beschäftigt.

Wann ist die Brut- und Setzzeit?

Die Brut- und Setzzeit beginnt in der Regel am 1. April und endet am 15. Juli. Letzteres Datum ist somit auch die Antwort auf die Frage „Bis wann ist Leinenzwang?“ Das gilt jedenfalls, wenn es um diese besondere Zeit im Jahr geht. Die Leinenpflicht ist in vielen Bundesländern ein oft diskutiertes und immer wiederkehrendes Thema.

Ein gutes Beispiel ist Bayern. Auch, wenn für die Brut- und Setzzeit gesetzliche Anleinpflicht besteht, gibt es keine generelle Leinenpflicht in Bayern. In manchen Gemeinden existieren zwar Sonderregelungen, aber das macht die Thematik nur noch verzwickter. So ist es für Hundehalter, die nach Bayern in den Urlaub fahren, wichtig, sich vorher diesbezüglich zu erkundigen. In anderen Bundesländern ist es ähnlich.

Anleinpflicht besteht in folgenden Bundesländern:

Brut- und Setzzeit 2023 Niedersachen

1. April bis 15. Juli 2023

Brut- und Setzzeit 2023 NRW

1. März bis 15. Juli 2023

Brut- und Setzzeit 2023 Hessen

1. März bis 15. Juli 2023

Brut- und Setzzeit 2023 Bremen

15. März bis 15. Juli 2023

Brut- und Setzzeit 2023 Saarland

1. März bis 30. Juni 2023

Die Antwort auf die Frage „Wann und wo müssen Hunde an die Leine?“ variiert demnach in einigen Bundesländern. Informieren Sie sich daher vor einem Urlaub oder einem Wochenendtrip genaustens über die individuellen Bestimmungen.

Bundesnaturschutzgesetz: Gesetz über den Wald

Rechtlich ist die Brut- und Setzzeit laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Dabei geht es um Paragraph 39 im BNatSchG. Dieser besagt folgendes:

  • es ist verboten Wildtiere und Vögel absichtlich aufzuscheuchen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten
  • es ist nicht erlaubt wilde Pflanzen von ihrem Standort zu entfernen, zu nutzen oder ihren Lebensraum zu verwüsten
  • es ist untersagt ist die Lebensstätten von Wildtieren, Vögeln und Pflanzen zu beschädigen oder zu zerlegen

Freie Landschaft: Wo müssen Hunde an die Leine?

Per Definition ist die freie Landschaft der Raum außerhalb bebauter Gebiete. Wald, Wege und Gewässer zählen in diese Kategorie, der innerörtliche Bereich nicht. Ebenso dünn besiedelte Flächen werden zur freien Landschaft hinzugerechnet. Es ist quasi das Gegenteil vom städtischen Siedlungsraum.

In diesem Gebiet sind Hundehalter dazu verpflichtet darauf zu achten, dass der Vierbeiner weder streunt noch wildert. Insbesondere gilt dies in der freien Landschaft für die Brut- und Setzzeit. Jede Gemeinde und jede Region ist außerdem dazu in der Lage, die Anleinpflicht für die freie Landschaft nach Belieben auszuweiten.

Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere und Vögel beachten

Für Hundehalter ist es sehr wichtig, die Fellnase in der Brut- und Setzzeit an der Leine zu führen. Viele Vögel und Wildtiere brüten direkt am Boden. Durch das Streunen, Schnüffeln und im schlimmsten Fall Wildern werden die Tiere aufgescheucht. So manches Elterntier verlässt das Nest oder den Bau und kehrt nicht mehr zurück.

Dadurch werden die Eier oder Jungtiere zu kalt und sterben. Es ist sehr wichtig, dass die Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit weder gestört noch ihre Bauten beschädigt werden. Schon die kleinste Berührung, ein fremder Geruch oder ein fehlender Teil des Nests reichen aus, um tödliche Konsequenzen für die Tiere zu erzeugen.

Unsere Empfehlung ist, den Hund vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft anzuleinen. Dies gilt auch für Gewässer. Freilaufflächen für Hunde sind in den Gemeinden und Regionen explizit ausgewiesen.

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