Am Mittwoch, den 29. Juni haben sich die die EU-Staaten auf einen Gesetzesentwurf in Sachen Wohlergehen von Hunden und Katzen geeinigt. Ziel ist es, europaweit erstmals Mindeststandards festzuschreiben, die von Züchtern, Verkaufsstellen und Tierheimen einzuhalten sind.
Im Fokus stehen dabei insbesondere Zucht und Verkauf von Hunden und Katzen. Allerdings soll auch ein Recht auf angemessenen Auslauf (Spaziergang, Freilauf) von Hunden festgeschrieben werden. Außerdem ist ein EU-weites Verbot für Züchter und Händler angedacht, Hunde oder Katzen auszusetzen.
Einigung auf EU-weites Tierwohlgesetz
Nach der Einigung der EU-Botschafter ist nun das Parlament an der Reihe, Stellung zu dem Entwurf zu beziehen. In der nächsten Runde wird dann nach einer Kompromisslösung gesucht. Ziel ist es allerdings, dass die Beratungen über das neue EU-weite Tierwohl-Gesetz bis Ende 2024 abgeschlossen sind. Mit einer Blockade wird nicht gerechnet.
„Sehr viele Europäer haben ein großes Herz für Tiere und dieses Verhandlungsmandat zeigt das deutlich“, betonte der flämische Minister für Bildung, Sport und Tierschutz, Ben Weyts, in einer Pressemitteilung. „Wir legen jetzt eine gute Grundlage, um in den kommenden Jahren eine Tierschutzpolitik auf europäischer Ebene weiterzuentwickeln“, fügte er hinzu.
Mindeststandards für Züchter, Händler und Tierheime
Die Einhaltung der in dem Gesetz festgelegten Mindeststandards sollen von Amtstierärzten in regelmäßigen Vor-Ort-Inspektionen überprüft werden. Für Privatpersonen entstehe kein zusätzlicher Aufwand, so die EU-Kommission.
Verbindlich soll dann auch eine Chip-Pflicht für Hunde und Katzen werden, die verkauft oder verschenkt werden. Die Angaben des Mikrochips sind in einer Datenbank zu hinterlegen, die mit Datenbanken anderer EU-Länder verknüpft ist. Dies gilt auch für Tiere, die in EU-Staaten importiert werden sollen. Ein Schritt, um den illegalen Welpenhandel einzudämmen.
Qualzucht-Verbot soll kommen
Außerdem soll es ein Verbot der Kreuzung von Hunden und Katzen mit wilden Arten (etwa Wolfshybride) geben. Weitere Vorschläge sind ein generelles Verbot der Zucht von Tieren mit „extremen Merkmalen“ oder schmerzhafte Zuchtmethoden. Ebenso sollen weibliche Tiere, die bereits zwei Kaiserschnitte hatten, von der Zucht ausgeschlossen werden.
Des Weiteren soll künftig beim Verkauf eines Tieres ein Beratungsgespräch Pflicht werden, bei dem die Käufer für eine tierschutzgerechte Haltung sensibilisiert werden sollen.
Tierschützer fordern Nachbesserungen
Insbesondere Tierschützern gehen die Maßnahmen noch nicht weit genug. So fordert beispielsweise die Organisation Vier Pfoten e.V., eine generelle Chip-Pflicht für alle Hunde und Katzen, auch für privat gehaltene Tiere, wie euractiv.de berichtet.
Grünen-Politikerin Tilly Metz hält es laut RND ebenfalls für wichtig, die Registrierungspflicht auch auf Streuner und private Haustiere ausweiten – und zwar generell. Von einer Beschränkung auf den Moment, in dem die Tiere verkauft werden, würden illegale Händler profitieren. Denn dann seien sie nicht zurückverfolgbar.