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Hund mit drei fröhlichen Menschen im Büro
© Shutterstock

Darf der Hund mit zur Arbeit ins Büro?

von Tim Brinkhaus

am aktualisiert

Hunde am Arbeitsplatz haben eine positive Wirkung auf das Betriebsklima – oder sorgen für Ärger mit den Kollegen. Der Bundesverband Bürohund und sein Gründer Markus Beyer setzen sich für die Integration von Hunden in den Büroalltag ein. Doch nicht jeder Chef erlaubt es seinen Mitarbeitern, einen vierbeinigen Begleiter mit zur Arbeit zu bringen. Dieser Beitrag erklärt, was beim Thema “Tiere im Büro” gesetzlich erlaubt ist und zeigt auf, was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Hund mit ins Büro nehmen wollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Untersuchungen haben ergeben, dass Hunde den Stress und die Gefahr vor Burn Out im Büroalltag senken.
  • Der Arbeitgeber hat die alleinige Entscheidungsbefugnis, ob ein Hund mitkommen darf oder nicht.
  • Hunde dürfen die Leistungsfähigkeit der Angestellten nicht mindern, deshalb sind bellende und unruhige Hunde tabu.

Die rechtlichen Vorgaben zu Hunden im Büro

Das Gesetz sagt, dass der Chef allein darüber entscheidet, ob ein Hund mit ins Büro kommen darf. Eine gesetzliche Verankerung findet sich im Paragraf 106 der Gewerbeordnung. Dieser besagt sinngemäß, dass der Arbeitgeber die Ordnung im Betrieb bestimmt und das Verhalten seiner Mitarbeiter in gewissen Rahmen vorgeben kann. Kurzum: Sie dürfen ohne seine Erlaubnis ihren Hund nicht mit ins Büro bringen. 

Bei Zuwiderhandlung drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen

Sollten sie ohne Einwilligung des Arbeitgebers Ihre Fellnase mitbringen, droht die Abmahnung. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken und bringen den Hund entgegen der ausdrücklichen Anweisung des Arbeitgebers trotzdem mit zur Arbeit, kann sich an die erste Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung anschließen.

Was haben Arbeitgeber gegen Hunde einzuwenden?

Die begründete Sorge von Arbeitgebern liegt darin, dass Hunde die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter negativ beeinflussen können. Außerdem könnten Hunde durch ihr Verhalten Firmeneigentum beschädigen. Ein weiterer Faktor, der viele Chefs von der Erlaubnis abhält, einen Hund ins Büro mitzubringen, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz: Wenn ein Mitarbeiter einen Hund mitbringen darf, dann können andere Kollegen diese Erlaubnis ebenfalls einfordern.

Wie kann ich den Chef überzeugen, einen Hund im Büro zuzulassen?

Wenn Sie planen, Ihren Chef um Erlaubnis zu fragen, ob Sie Ihren Hund mit zur Arbeit bringen dürfen, sollten Sie sich auf das Gespräch gut vorbereiten. Zuerst sind folgende Aspekte zu bedenken:

  • Gibt es in der Firma jemanden, der große Angst vor Hunden hat? Dann wird es schwierig, einen Hund mitzubringen.
  • Hat ein Kollege eine Hundehaarallergie? Falls keine Möglichkeit besteht, eine spezielle Hundezone einzurichten, dürfte Ihr Plan zum Scheitern verurteilt sein.
  • Manche Hunde riechen nach Wald, Wiese und dem letzten Acker, auf dem sie sich gewälzt haben. Wenn Sie einen Hund mitbringen wollen, sollte dieser gut gepflegt sein. Das gilt für Fell, Pfoten und Schnauze.
  • Bellende und ungezogene Hunde lenken von der Arbeit ab. Das heißt, dass der Hund sehr gut erzogen sein muss, um niemanden zu stören. Außerdem darf er keine Angst vor fremden Menschen haben und sollte daran gewöhnt sein, dass Fremde ihn anfassen wollen.

Ist Ihr Hund gut erzogen, bellt selten und ist menschenfreundlich? Und gibt es niemanden mit Angst vor Hunden und auch keinen Allergiker im Kollegium? Dann sind die Voraussetzungen günstig. Im Gespräch mit dem Chef sollten Sie auf die zu erwartenden Bedenken eine gute Antwort parat haben. Die folgende Liste zeigt die möglichen Bedenken und die dazu passenden Optionen.

Bedenken

Das können Sie tun

Der Hund lenkt von der Arbeit ab, weil er bellt, zum Spielen auffordert oder sich anderweitig Aufmerksamkeit verschaffen will.

Ist Ihr Hund gut erzogen, folgt er Ihrem Befehl, auf seinem Platz zu bleiben. Er ist es gewöhnt, sich selbst zu beschäftigen und nur auf Aufforderung aktiv zu werden.

Abgesehen davon zeigt eine Studie des Banfield Pet Hospitals, eine Tierklinik in Portland, USA, dass Hunde gut für das Betriebsklima sind. Das führt zu verbesserter Produktivität.

Der Hund könnte das Mobiliar anknabbern, ins Büro pinkeln oder die Pflanzen beschädigen.

Ein gut erzogener Hund bleibt an seinem Platz und meldet sich, wenn er sich lösen muss. Ausreichend Bewegung, Beschäftigungsarbeit und Spielstunden in den Pausen oder außerhalb der Arbeitszeit lasten den Hund aus. Anknabbern von Mobiliar oder Pflanzen ist deshalb nicht zu erwarten.

Wenn ein Mitarbeiter die Erlaubnis erhält, wollen andere Mitarbeiter ebenfalls einen Hund mitbringen.

Sie sollten dieses Thema im Vorfeld mit Hundehaltern im Kollegium besprechen. Nicht jeder will seinen Hund mitbringen. Falls doch, könnten Sie sich darauf einigen, sich monats-, wochen- oder tageweise abzuwechseln. Außerdem sollten die Mindestanforderungen bezüglich Gehorsam, Erziehung und Sauberkeit erfüllt sein, damit ein Hund mit ins Büro darf.

Testphase vorschlagen: Hund zur Probe mit zur Arbeit bringen

Gelingt es im Gespräch mit dem Chef, ihn für die Idee des Bürohunds zu interessieren, schlagen Sie ihm eine Testwoche vor. So kann er am eigenen Leib erfahren, ob ein Hund im Büro funktioniert oder nicht. Ist er generell aufgeschlossen, können Sie ihm weiter entgegenkommen, indem Sie den Hund nur an bestimmten Tagen mitbringen, zum Beispiel zwei Mal in der Woche.

So sieht eine Vereinbarung aus, die einen Hund im Büro zulässt

Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass eine einmal erteilte Erlaubnis jederzeit zurückgenommen werden darf. Dennoch ist es sinnvoll, eine konkrete Vereinbarung mit dem Chef zu treffen, wenn er einen Hund im Büro duldet. In dieser Vereinbarung können Sie die Rechte und Pflichten festhalten, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Falls in der Firma ein Betriebsrat existiert, muss dieser der Vereinbarung zustimmen. Folgende Aspekte sollten in der Übereinkunft Niederschlag finden:

  1. Wo darf sich der Hund aufhalten? Welche Räume sind tabu?
  2. Wer haftet, wenn der Hund Schäden verursacht? Muss der Halter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung vorlegen?
  3. Wann und wie oft muss der Hund täglich ausgeführt werden? Beeinflusst das die Arbeitszeit? Wenn ja, wie? Wie wird das ausgeglichen?
  4. Was geschieht, wenn es zu Problemen mit den Kollegen kommt (Stichwort Angst vor Hunden, Allergie)?

Sind diese grundlegenden Fragen geklärt, steht einer glücklichen Bürohund-Karriere nicht mehr viel im Weg.

Gut vorbereitet um Erlaubnis fragen hat die besten Chancen auf Erfolg

Ob sie Ihren Hund mit zur Arbeit nehmen dürfen, liegt einzig und allein im Ermessen des Arbeitgebers. Allerdings können Sie sich gut vorbereiten, um die Chance auf seine Zustimmung zu erhöhen. Klären Sie zuerst die Rahmenbedingungen im Kollegium und überprüfen Sie, dass es keine K. o.-Kriterien gibt, die gegen die Mitnahme des Hundes ins Büro sprechen.  Sind grundlegende Bedenken ausgeräumt, gilt es freundliche Überzeugungsarbeit beim Chef zu leisten. Gesetzlich betrachtet haben sie kein Anrecht darauf, Ihren Hund mit zur Arbeit zu bringen. Doch mit etwas Geschick kann es gelingen, das Wohlwollen des Chefs zu gewinnen und die Erlaubnis zu bekommen.

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