American Bully in Kürze
- Der American Bully ist nicht mit der American Bulldog zu verwechseln
- Die Rasse ist in Großbritannien, aber nicht in Deutschland offiziell anerkannt
- Mit dieser „neuen“ Hunderasse lässt sich die Kampfhundeverordnung umgehen
- Der American Bully steht in keinem deutschen Bundesland auf einer Rasseliste
American Bully: Pitbull, Bulldogge oder beides?
Was die großen Kampfhunderassen angeht, kommt es leicht zu Verwirrung. American Pit Bull Terrier, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier – die genannten Rassen sind groß und somit auch unübersichtlich. Seit 2013 mischt noch ein weiterer „Bully“ mit, der seither als eigenständige Rasse gilt: der American Bully.
Erweiterung des Pitbull Terriers
Der American Bully wurde als Erweiterung des Pitbull Terriers gezüchtet. Im Jahr 2013 erfolgte die Anerkennung durch den United Kennel Club (UKC). Unter Fachleuten herrscht dennoch Uneinigkeit darüber, ob es sich um eine eigenständige Rasse handelt. Neben dem Pitbull wurden auch verschiedene Molosser-Arten eingekreuzt.
Der Bully zeichnet sich vor allem durch sein sehr stämmiges, kräftiges und eben „bulliges“ Erscheinungsbild aus. Die meisten Bullys bringen eine Masse von über 30 Kilogramm auf die Waage. Bezüglich seines Wesens unterscheidet er sich inzwischen deutlich vom Pitbull Terrier. Er ist träger, weniger aktiv und nicht ein so sportlicher Hund.
Verordnungen für Kampfhunde gilt nicht
Seit 2001 ist in Deutschland die sogenannte Kampfhundeverordnung in Kraft. Laut dieser Verordnung gelten Hunde bestimmter Rassen als grundsätzlich gefährlich. Andere zählen als Hunde mit wahrscheinlicher Gefährlichkeit. Wer seither einen sog. Kampfhund halten möchte, hat einiges zu beachten:
- Strenge Auflagen
- erhöhte Hundesteuer
- Maulkorb- und Leinenzwang
Dies sollen abschreckend auf Kampfhundehalter wirken.
Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob eine Kampfhund-Liste geführt wird und welche Hunde als Kampfhunde gelten.
Mit dem Bully die Verordnung umgehen
Der American Bully stammt genetisch vom Pitbull Terrier, Molossier und American Staffordshire Terrier ab. Dennoch rangiert er auf keiner Rasseliste. Züchter haben hier eine Lücke im System genutzt. Den Bully gibt es als Rasse erst seit 2013. So kann er gar nicht auf den Rasselisten von 2001 stehen. Die Kampfhundeverordnung greift also nicht.
Gefährlicher Hund? Behörden sind wachsam
Dennoch sind die Behörden nicht ganz hilflos. Alle Bundesländer haben die Möglichkeit, Hunde nach Einzelfallprüfungen unabhängig von ihrer Rasse als gefährlich einzustufen. Dafür muss es jedoch erst zu einem Vorfall kommen. In manchen Bundesländern lassen sich Hunde auch entsprechend ihrer optischen Merkmale als gefährlich einstufen.
Zu diesen Merkmalen gehören:
- ein großes Gebiss
- eine kräftige Statur
- charakteristischer Flachschädel
Definitiv sind die Behörden wachsam und halten die Entwicklung im Auge: Bereits 40 Prozent der registrierten Bullys haben sie nach entsprechenden Vorfällen bereits in Tierheime eingewiesen.
Unsere Empfehlung: Unbekannter Kampfhund-Mix meiden
Worauf die Gefährlichkeit bei Kampfhunden zurückzuführen ist, ist nicht geklärt. Liegt die gesteigerte Bereitschaft zu aggressivem Verhalten in den Genen? Sind maßgeblich Erziehung und Haltungsbedingungen ausschlaggebend? Selbst Experten sind sich in dieser Frage uneins. Einigkeit herrscht jedoch bezüglich der weitestgehend unbekannten „Modekampfhunde“: Lassen Sie lieber die Finger davon! Meist stammen sie aus undurchsichtigen Züchtungen und niemand weiß genau, was alles drinsteckt.