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Hundesteuer in Bayern

Hundesteuer in Bayern: Das kostet Sie ein Vierbeiner im Freistaat

von Carina Petermann

am aktualisiert

Wer mit seinem Vierbeiner im sonnigen Süden Deutschlands lebt, zahlt Hundesteuer. Obwohl Bayern grundsätzlich als eher teures Pflaster gilt, ist die Steuerlast für Fellnasen vergleichsweise moderat. Lediglich die Haltung von Kampfhunden drückt aufs Budget.

Hundesteuer in Bayern in Kürze:

  • In Bayern legen die einzelnen Kommunen den Steuersatz für die Haltung von Hunden fest
  • Für Kampf- und Listenhunde ist die Steuerlast besonders hoch

Was kostet Hundesteuer in Bayern?

Die Festlegung der Höhe der Hundesteuer erfolgt in Bayern durch die einzelnen Gemeinden. Ausschlaggebend ist in erster Linie die Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde. Teilweise wird die Hundesteuer allerdings auch nach Rasse festgelegt. Dies gilt vor allem für als gefährlich eingestufte Hunde. Zwar ist eine erhöhte Steuerlast für Kampfhunde nicht vom Bundesland vorgesehen. Die erhöhte Steuer ist jedoch gerichtlich für zulässig erklärt worden. Listenhunde in Bayern wurden zuletzt 2018 fast durchgehend höher besteuert als ungefährliche Rassen.

Hundesteuer Bayern: Gemeinden erheben ähnliche Sätze

Grundsätzlich variieren die Steuersätze für Hundehaltung von Gemeinde zu Gemeinde meist nur geringfügig. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Die kleine Ortschaft Windorf zählt zu den wenigen Kommunen in Deutschland, die überhaupt keine Hundesteuer erheben. Offiziell rangiert die Steuerlast in Bayern somit zwischen 0 und 1.056 Euro. Die folgende Hundesteuertabelle gibt einen exemplarischen Überblick:

Hundesteuer München

Die bayerische Landeshauptstadt besteuert alle angemeldeten Hunde gleich – abgesehen von Listenhunden. Folgende Staffelungen gelten für die Hundesteuer in München:

  • Ersthund: 100 Euro pro Jahr
  • Zweithund und jeder weitere gehaltene Hund: 100 Euro pro Jahr
  • Listenhunde/gefährliche Hunde: 800 Euro pro Jahr

Mehr Informationen zu der Hundesteuer in München finden Sie hier.

Hundesteuer Nürnberg

Das grüne Nürnberg staffelt die Hundesteuer entsprechend der im Haushalt lebenden Hunde. Vor allem Kampfhundehalter werden zur Kasse gebeten.

  • Ersthund: 132 Euro pro Jahr

  • Zweithund: 150 Euro pro Jahr
  • Alle weiteren Hunde: 180 Euro pro Jahr
  • Listenhunde/gefährliche Hunde: 1.056 Euro pro Jahr

Mehr Informationen zu der Hundesteuer in Nürnberg finden Sie hier.

Hundesteuer Augsburg

Augsburger Hundehalter freuen sich über eine moderate Steuerlast. Folgende Kosten fallen an:

  • Ersthund: 84 Euro jährlich
  • Zweithund und alle weiteren Hunde: 120 Euro pro Jahr
  • Listenhunde/gefährliche Hunde: 840 Euro pro Jahr

Hundesteuer in Bayern: Ermäßigung und Befreiung

Die genannten Steuersatzungen gelten nicht für alle im Freistaat Bayern gemeldeten Hunde. Steuerfreiheit gilt beispielsweise für Polizei-, Blinden- und Assistenzhunde, Herdenschutz- und Rettungshunde. Berufsjäger und Forstbedienstete haben derweil die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Steuerlast zu beantragen. Hierfür ist eine sogenannte Brauchbarkeitsprüfung notwendig. Der Hund muss also seine Fähigkeiten als Jagdbegleiter unter Beweis stellen.

Kampfhunde und Listenhunde Bayern

Die Einstufung über die Gefährlichkeit eines Hundes erfolgt meist nach Rassezugehörigkeit. Bei den als gefährlich geltenden Rassen handelt es sich dann um sogenannte Listenhunde. Diese Listenhunde unterteilen sich in zwei Kategorien. Die erste Gruppe gilt als unwiderlegbar gefährlich. Bei der zweiten Kategorie lässt sich die Gefährlichkeit des Tieres per Wesenstest widerlegen. Besteht der Hund diesen Wesenstest, stellt der Gutachter ein sogenanntes Negativzeugnis aus. Hiermit sinkt die Steuerlast um ein Vielfaches.

Welche Hunde in Bayern auf der Liste stehen, erfahren Sie hier.

Hundesteuer in Bayern anmelden

Hundehalter haben das Tier bei der jeweiligen Kommune unaufgefordert anzumelden. Die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung des Hundes oder Zuzug zur Gemeinde vorzunehmen. Der Vorgang selbst läuft ganz unbürokratisch ab: Wahlweise stellt sich der Halter nebst Hund beim zuständigen Amt persönlich vor. Andernfalls ist auch eine postalische oder Online-Erfassung möglich. Entsprechende Formulare finden sich auf den Infoportalen der jeweiligen Kommune.

Nach der Anmeldung erhält der Hundehalter den Steuerbescheid für das Tier. Diesem ist die Höhe der zu entrichtenden Hundesteuer zu entnehmen. Etwa einen Monat später ist die Steuer dann fällig. Dem Bescheid liegt außerdem die Hundemarke bei, die dauerhaft am Halsband zu befestigen ist.

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