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Ist der Cane Corso ein Listenhund?

Der Cane Corso: Hier gilt er als Listen- bzw. Kampfhund

von Nina Brandtner

am aktualisiert

Der Cane Corso ist ein beeindruckendes Exemplar der Gattung Hund. Er ist groß, schwer, stattlich und – zumindest auf den ersten Blick – recht furchteinflößend. Doch wird ihm der erste Eindruck gerecht? Und gilt er in Deutschland als Kampf- bzw. Listenhund?

Cane Corso in Kürze

  • Der Cane Corso ist ein italienischer Hirten-, Vorsteh- und Wachhund
  • In Deutschland gilt er in Bayern und Brandenburg als Kampfhund der zweiten Kategorie
  • Durch einen Wesenstest lässt sich die Gefährlichkeit widerlegen – in beiden Bundesländern
  • Alle Infos zur Hunderasse finden Sie im Cane Corso Rasseporträt von Wamiz

Cane Corso: Ein treuer Freund mit ruhigem Temperament

Bei dem Cane Corso handelt es sich um eine italienische Vorsteh- und Wachhundrasse. Die Rasse ist vom FCI anerkannt. Ein Cane Corso beeindruckt zunächst mit seinem Erscheinungsbild: Immerhin erreicht er im Schnitt eine Größe von 60 bis 70 Zentimetern und ein Gewicht von bis zu 50 Kilogramm. Hinzu kommen die muskulöse Statur und das ausgeprägte Gebiss.

Trotz dieser imposanten Optik besticht der Cane Corso mit seinem sanften Gemüt.

Er ist ausgeglichen, still und leicht erziehbar. Seinem Menschen ist er treu ergeben, anderen Personen gegenüber eher reserviert. Wer sich mit ihm anfreundet, hat einen Freund fürs Leben gefunden.

Regelung für Listenhunde in Deutschland

In Deutschland entscheidet jedes Bundesland selbst darüber, welche Rassen als sogenannte Kampfhunde gelten. Auch eventuelle Abstufungen bestimmt die jeweilige Landesregierung. Dennoch hat sich bundesweit ein Zwei-Kategorien-System für Kampfhunde durchgesetzt: In der ersten rangieren Hunde, die als definitiv gefährlich gelten. Die zweite Kategorie beinhaltet Rassen, bei denen eine gesteigerte Gefährlichkeit bzw. Aggressivität naheliegt. Einige Bundesländer führen gar keine Kampfhund-Rasselisten.

Cane Corso: In zwei Bundesländern wird er als Kampfhund geführt

Der sanftmütige Cane Corso gilt in Bayern und in Brandenburg als Kampfhund der zweiten Kategorie. Damit unterstellen beide Länder der Rasse generell eine Neigung zu gesteigerter Gefährlichkeit.

Was haben Hundehalter zu beachten?

Die Haltung von Kampfhunden unterliegt in Deutschland bestimmten Bedingungen. Wer in Bayern oder Brandenburg einen Cane Corso halten möchte, hat sich an Auflagen zu halten.

Cane Corso in Bayern halten

In Bayern haben Halter eines Hundes der Kategorie zwei die Möglichkeit, einen Wesenstest durchzuführen. Im Rahmen dieses Wesenstests prüft ein behördlicher Gutachter das Tier auf seine Bereitschaft zu aggressivem Verhalten. Besteht der Hund den Test, stellt der Gutachter ein sogenanntes Negativzeugnis aus. Nach Vorlage des Negativzeugnisses bei den Behörden gilt der Hund nicht mehr als Listenhund. Er ist nun ohne Einschränkungen wie eine ganz normale Rasse zu halten.

Cane Corso in Brandenburg halten

In Brandenburg sind die Auflagen etwas strenger. Für Hunde der ersten Kategorie gilt ein generelles Haltungs- und Zuchtverbot. Rassen der zweiten Kategorie – und damit auch der Cane Corso – sind erlaubnispflichtig.

Der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein und seine Sachkunde nachweisen. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Begründung der Haltung sind Voraussetzung.

Allerdings: Auch in Brandenburg lässt sich per Wesenstest die Gefährlichkeit des Hundes widerlegen.

Unsere Empfehlung: Steuerlast nicht vergessen!

Wichtig ist: Besteht der Hund den Wesenstest nicht, gilt er offiziell als Kampfhund. Halter von sogenannten Listenhunden zahlen in Bayern und Brandenburg eine höhere Hundesteuer. Die genauen Satzungen variieren von Stadt zu Stadt teils stark. So liegt der Steuersatz für Kampfhunde im brandenburgischen Cottbus beispielsweise bei 248 Euro. In Nürnberg zahlt der Halter für einen Kampfhund bereits 1.056 Euro.

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