Der Cane Corso ist ein beeindruckendes Exemplar der Gattung Hund. Er ist groß, schwer, stattlich und – zumindest auf den ersten Blick – recht furchteinflößend. Doch wird ihm der erste Eindruck gerecht? Und gilt er in Deutschland als Kampf- bzw. Listenhund?
Wir haben alle wichtigen Fakten über den italienischen Hirten-, Vorsteh- und Wachhund für Sie gesammelt. Erfahren SIe, wo der imposante Vierbeiner als "Kampfhund" gilt und ob ein Wesenstest die Lösung ist.
Cane Corso: Gefährlich oder nicht?
Bei dem Cane Corso handelt es sich um eine italienische Vorsteh- und Wachhundrasse. Die Rasse ist vom FCI anerkannt. Ein Cane Corso beeindruckt zunächst mit seinem Erscheinungsbild: Immerhin erreicht er im Schnitt eine Größe von 60 bis 70 Zentimetern und ein Gewicht von bis zu 50 Kilogramm. Hinzu kommen die muskulöse Statur und das ausgeprägte Gebiss.
Er ist ausgeglichen, still und leicht erziehbar. Seinem Menschen ist er treu ergeben, anderen Personen gegenüber eher reserviert. Wer sich mit ihm anfreundet, hat einen Freund fürs Leben gefunden.
Listenhunde in Deutschland: Regelung
In Deutschland entscheidet jedes Bundesland selbst darüber, welche Rassen als sogenannte Kampfhunde gelten. Auch eventuelle Abstufungen bestimmt die jeweilige Landesregierung. Dennoch hat sich bundesweit ein Zwei-Kategorien-System für Kampfhunde durchgesetzt: In der ersten rangieren Hunde, die als definitiv gefährlich gelten. Die zweite Kategorie beinhaltet Rassen, bei denen eine gesteigerte Gefährlichkeit bzw. Aggressivität naheliegt. Einige Bundesländer führen gar keine Kampfhund-Rasselisten.
Cane Corso: Kampfhund in zwei Bundesländern
Der sanftmütige Cane Corso gilt in Bayern und in Brandenburg als Kampfhund der zweiten Kategorie. Damit unterstellen beide Länder der Rasse generell eine Neigung zu gesteigerter Gefährlichkeit.
Cane Corso Haltung: Was ist zu beachten?
Die Haltung von Kampfhunden unterliegt in Deutschland bestimmten Bedingungen. Wer in Bayern oder Brandenburg einen Cane Corso halten möchte, hat sich an Auflagen zu halten.
Cane Corso in Bayern halten
In Bayern haben Halter eines Hundes der Kategorie zwei die Möglichkeit, einen Wesenstest durchzuführen. Im Rahmen dieses Wesenstests prüft ein behördlicher Gutachter das Tier auf seine Bereitschaft zu aggressivem Verhalten. Besteht der Hund den Test, stellt der Gutachter ein sogenanntes Negativzeugnis aus. Nach Vorlage des Negativzeugnisses bei den Behörden gilt der Hund nicht mehr als Listenhund. Er ist nun ohne Einschränkungen wie eine ganz normale Rasse zu halten.
Cane Corso in Brandenburg halten
In Brandenburg sind die Auflagen etwas strenger. Für Hunde der ersten Kategorie gilt ein generelles Haltungs- und Zuchtverbot. Rassen der zweiten Kategorie – und damit auch der Cane Corso – sind erlaubnispflichtig.
Allerdings: Auch in Brandenburg lässt sich per Wesenstest die Gefährlichkeit des Hundes widerlegen.
Cane Corso Listenhund: Steuerlast nicht vergessen!
Wichtig ist: Besteht der Hund den Wesenstest nicht, gilt er offiziell als Kampfhund. Halter von sogenannten Listenhunden zahlen in Bayern und Brandenburg eine höhere Hundesteuer. Die genauen Satzungen variieren von Stadt zu Stadt teils stark. So liegt der Steuersatz für Kampfhunde im brandenburgischen Cottbus beispielsweise bei 270 Euro. In Nürnberg zahlt der Halter für einen Kampfhund bereits 1.056 Euro.