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Straßenhund
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Liebe auf den ersten Blick: Einen Straßenhund aus dem Urlaub mitbringen

von Nina Brandtner

am aktualisiert

Tierliebhaber verlieren im Urlaub gerne ihr Herz an einen neuen Schützling. In Ländern wie Spanien, Rumänien oder Griechenland gibt es viele Straßenhunde, die ein Obdach nötig haben. Wer jedoch Hunde aus dem Ausland mit nach Deutschland nehmen will, muss einiges beachten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Einfach den Hund einpacken und mit nach Hause nehmen, geht leider nicht
  • Für Reisen in der/die EU muss das Tier geimpft und gechipt sein und über einen EU-Heimtierausweis verfügen
  • Tierschutzvereine vor Ort sind bei Organisation und Überführung behilflich

Hunde aus dem Ausland nicht unterschätzen

Wer gerne in südliche Länder reist, wird dort unausweichlich dem einen oder anderen Straßenhund begegnen. Weil die Hunde oftmals krank oder unterernährt sind und in manchen Ländern wie Rumänien selbst das Töten von Straßenhunden erlaubt ist, entschließen sich Urlauber manchmal dazu, den Hunden in ihrer Heimat ein neues Zuhause zu bieten. Doch eines ist dabei nicht zu unterschätzen:

Ein Hund, der im Ausland aufgewachsen und sozialisiert worden ist, hat eine andere Prägung.

Als Besitzer muss man sich darauf einstellen, dass der neue Mitbewohner vielleicht etwas anders tickt. Erst recht, wenn der letzte Hund aus Deutschland kam.

Läufer an der Leine

Galgos aus Spanien beispielsweise sind große Windhunde und sehr sensible Tiere. Wegen ihres ausgeprägten Jagdverhaltens können sie meist ihr ganzes Leben lang nicht abgeleint werden. Weil die großen Hunde leidenschaftliche Läufer sind, macht sie ein eingesperrtes Leben teilweise nicht unbedingt glücklicher als das Leben auf der Straße.

Streuner als Familienhunde

Auch Hunde, die von Geburt an auf der Straße aufgewachsen sind, bleiben im Herzen oft Streuner. Es fällt ihnen schwer, sich voll und ganz auf das traute Familienleben einzulassen. In ihrer wichtigsten Prägephase haben sie in Freiheit auf der Straße gelebt und kannten keine Regeln. Ein Teil davon wird immer in ihnen zurückbleiben. Mit einem Hund vom Züchter ist das nicht zu vergleichen.

Spanischer GalgosDer spanische Galgos braucht enorm viel Auslauf - ein beengtes Leben in Deutschland gefällt ihm womöglich gar nicht© Shutterstock

Formalitäten beachten

Natürlich dürfen Hunde nicht ohne Weiteres nach Deutschland einreisen – nicht einmal aus dem europäischen Ausland. Wer einen Hund im Ausland kaufen oder mitnehmen will, muss durch den Zoll. Für die Einführung von Hunden gilt die EU-Verordnung 998/2003. Abhängig vom Einreiseland variieren die Einreisebestimmungen für Tiere. Einige Voraussetzungen sind gemäß der Verordnung jedoch in jedem Fall zu erfüllen. Die Bestimmungen für gelistete Drittländer außerhalb der Europäischen Union bedeuten noch erheblich mehr Aufwand.

Heimtierausweis, Impfungen und Chip

Das eindeutig wichtigste Dokument für die Einführung eines Hundes nach Deutschland ist der EU-Heimtierausweis. Diesen stellt der Tierarzt aus, nachdem das Tier gegen Tollwut geimpft wurde. Die Erstimpfung gehört, gemäß der genannten EU-Verordnung, ebenfalls zu den Einreisebedingungen. Sie muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen. Außerdem muss der Hund einen Mikrochip tragen, dessen Nummer im Heimtierausweise hinterlegt ist.

Tierschutzvereine helfen

Wer die bürokratischen Hürden nicht allein nehmen will, kann sich vor Ort an Tierschutzvereine wenden. Diese bereiten Straßentiere und Fundtiere auf die Ausreise ins Ausland vor.

Sie übernehmen Behördengänge und Tierarztbesuche, nehmen gegebenenfalls Kastrationen vor und chippen die Tiere.

Auch den Transport nach Deutschland übernehmen die Vereine. Hierfür wird dann eine kleine Schutzgebühr fällig. Privatleuten, die ohne Tierschutzverein agieren, ist nur die Überführung von fünf Tieren insgesamt gestattet.

Behördliche Erlaubnis

Seit 2014 ist außerdem eine behördliche Erlaubnis vorzulegen, wenn ein Tier aus dem Ausland die Grenze überquert. Die entsprechenden Genehmigungen sind bei der Veterinärbehörde oder beim Amtstierarzt erhältlich. Im Zweifelsfall helfen auch hier Tierschutzvereine, wenn ein ehemaliger Straßenhund die Grenze überqueren soll.

Unsere Empfehlung: Auf gefährliche Hunderassen achten

Einige Hunde sind als sogenannte gefährliche Listenhunde eingestuft und nicht nach Deutschland einzuführen. Auch Kreuzungen der betroffenen Rassen dürfen nicht ins Land. Um folgende Hunderassen handelt es sich:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
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