Ein neues Gesetz, das Anfang August zum Schutz der Tierrechte in Spanien verabschiedet wurde, besagt, dass Haustiere nicht „dauerhaft“ auf Balkonen, Terrassen, in Kellern oder Höfen gehalten werden dürfen.
Der Beschluss schlägt noch immer hohe Wellen, denn in einigen Aspekten ist die neue Gesetzgebung nicht eindeutig. Insbesondere während der warmen Sommermonate halten sich Haustiere gerne auf dem kühlen Balkon oder der schattigen Terrasse auf, erklären Tierhalter.
„Gesetze müssen eindeutig sein“
Die spanische Tierschützerin und Anwältin Amparo Requena erklärt, dass vor allem der Begriff „dauerhaft“ irreführend sein kann und zu viel Interpretationsfreiraum lasse.
Aktuell kann jede Kommune noch selbst entscheiden, wie sie das neue Gesetz, das spätestens Anfang 2023 in Kraft treten soll, interpretiert. So variieren die Bußgelder, die angesetzt werden, wenn Tiere alleine auf einem Balkon gelassen werden zwischen 150 und 3.000 Euro.
Das Allerwichtigste ist jedoch der Schutz der Tiere. So sollte jederzeit gewährleistet sein, dass Hunde und Katzen ihren Aufenthalt auf Balkon, Terrasse etc. in vollen Zügen genießen können.
Sie brauchen Schutz vor Wettereinwirkungen (Sonne und Regen), stets Zugang zu frischem Wasser und sollten nicht zu lange allein gelassen werden.
Außenhaltung von Hunden in Deutschland
In Deutschland dürfen Kleintiere wie Kaninchen und Meerschweinchen in der Regel auf dem Balkon gehalten werden. Bei der permanenten Außenhaltung von Hunden sieht die Tierschutz-Hundeverordnung bestimmte Regeln vor.
So ist beispielsweise eine Kettenhaltung nicht erlaubt und den Tieren muss ausreichend Freilauf geboten werden. Außerdem muss für angenehme Lebensumstände gesorgt werden (sauberer Auslauf, sauberes Wasser etc.). Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.