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Nackthund am Strand
© art nick / Shutterstock

Neues Gesetz: Ab 1. Juni dürfen Nackthunde in Deutschland nur noch an den FKK-Strand

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Umstrittene Änderung im Tierschutzgesetz soll „Anstand und Würde“ haarloser Hunderassen wahren. Besitzer protestieren, Textilstrand-Betreiber atmen auf.

Die deutsche Bürokratie hat wieder zugeschlagen: Gestern hat der Bundestag einer überraschenden Ergänzung des Tierschutzgesetzes zugestimmt, die für die Halter sogenannter „Nackthunde“ wie Chinesischer Schopfhund, Mexikanischer Nackthund oder Peruanischer Nackthund weitreichende Konsequenzen hat.

Solche Vierbeiner dürfen ab dem 1. Juni dieses Jahres ausschließlich an FKK-Stränden und in speziellen „textilfreien Hundezonen“ ausgeführt werden dürfen.

Schutz vor „unerwünschten Blicken“

„Es geht hier vor allem um den Schutz der Würde dieser besonderen Tiere“, erklärt Bundesministerin für Tierwohl, Dr. Barbara Tietze. „Studien haben gezeigt, dass Nackthunde unter den neugierigen Blicken anderer Hundebesitzer und ihrer gut behaarten Vierbeiner leiden können. An FKK-Stränden ist die Atmosphäre hingegen von gegenseitiger Akzeptanz geprägt.

Schau dir das an:

Besonders in den Sommermonaten sollen die Strände den Nackthunden einen natürlichen Lebensraum bieten, in dem sie unbehelligt von Vorurteilen oder unerwünschten Kommentaren anderer Hundehalter ihre täglichen Spaziergänge genießen können.

Spezielle Bekleidungsvorschriften für kalte Tage

Für die kühleren Monate sieht das Gesetz eine interessante Alternative vor: Wer seinen Nackthund außerhalb der FKK-Bereiche ausführen möchte, muss das Tier mit „angemessener Hundebekleidung“ versorgen. Das Bundesamt für Hundebekleidung (BfHB) hat bereits einen 47-seitigen Katalog mit zugelassenen Hundemänteln, -pullovern und -bodys veröffentlicht.

„Die Bekleidung muss mindestens 80 Prozent der unbehaarten Körperfläche bedecken“, erläutert Otto Müller-Lüdenscheid, Leiter des neu gegründeten Amtes. „Dabei sind transparente Materialien nicht zulässig.“

Hundehalter zwischen Empörung und Verständnis

Die Reaktionen der betroffenen Hundehalter fallen unterschiedlich aus. „Das ist doch Schwachsinn!“, empört sich Sabine Krause (42) aus Hamburg, Halterin von zwei Chinesischen Schopfhunden. „Meine Hunde schämen sich nicht für ihre Nacktheit. Warum sollten sie nur an den FKK-Strand dürfen?“

Andere Halter zeigen Verständnis. „An manchen Orten merke ich schon, wie andere Leute tuscheln oder mit dem Finger auf meinen Chico zeigen“, berichtet Thorsten Weber (38) aus München. „Am FKK-Strand sind die Menschen definitiv toleranter gegenüber Andersartigkeit.“

Bußgeldkatalog bereits in Arbeit

Für Verstöße gegen die neuen Regelungen sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor. Wer seinen unbekleideten Nackthund außerhalb der erlaubten Zonen ausführt, muss mit Bußgeldern zwischen 50 und 500 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen droht sogar ein Haltungsverbot für haarlose Rassen.

Die Polizeigewerkschaft hat bereits Bedenken angemeldet, da die Beamten für die Durchsetzung dieser Regelung zusätzlich geschult werden müssten. „Unsere Kollegen sind nicht immer in der Lage, auf den ersten Blick einen Nackthund von einem extrem kurzhaarigen Hund zu unterscheiden“, so Gewerkschaftssprecher Rainer Wein.

April, April!

Falls du bis hierher gelesen und dich vielleicht sogar über diese absurde Gesetzgebung aufgeregt hast: Keine Sorge! Natürlich handelt es sich bei diesem Bericht um einen Aprilscherz. Nackthunde dürfen weiterhin an allen Stränden und in allen Parks spazieren gehen - mit oder ohne Hundebekleidung.

Und das Einzige, was ihre behaarten Artgenossen dabei empfinden, ist vielleicht ein wenig Neid an heißen Sommertagen. In diesem Sinne: Einen fröhlichen 1. April wünschen wir allen Zwei- und Vierbeinern!

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