Ein verwildertes Grundstück am Ende der Dorfstraße des Örtchens Schönkamp im Mecklenburg-Vorpommern. Abgemeldete Fahrzeuge sind zwischen den hohen Pflanzen zu sehen. Erst auf den zweiten Blick wird sichtbar: ein weißer, kurz angebundener Hund, der ängstlich wirkt.
Was Tierschützerin Kerstin L. bei ihrem Besuch entdeckt, lässt sie zunächst sprachlos zurück – und bringt nun die Behörden auf den Plan.
Kühlschrank als „Hundehütte“
Die dreijährige weiße Hündin, ein Englisch Bulldog-Dogo Argentino-Mischling, ist liegt an einer kurzen Kette, die durch eine Leine etwas verlängert wurde. Die Leine wiederum ist an einem alten, ausrangierten Kühlschrank befestigt. In den Boden des Haushaltsgeräts hat jemand eine Öffnung gesägt. Das soll das Zuhause des Vierbeiners sein.
Wasser? Fehlanzeige. Trotz der hohen Sommertemperaturen. Die Näpfe liegen umgestürzt auf dem trockenen Boden. Die Hündin versteckt sich aus Angst zwischen Brombeersträuchern, den Rücken zur Welt gekehrt. Ein Bild, das ein Sinnbild für das ganze Drama sein könnte.
„So darf kein Hund leben“
Kerstin L., Vorsitzende des Tierschutzvereins Demmin, findet deutliche Worte: „Das verstößt klar gegen das Tierschutzgesetz.“ Die Kettenhaltung von Hunden ist in Deutschland seit Januar 2023 verboten – mit wenigen Ausnahmen für Arbeitshunde.
Luna, wie die dreijährige Hündin heißt, fällt nicht darunter. L. will erreichen, dass das Tier dem Halter entzogen wird. Für sie steht fest: „So darf kein Hund leben".
„Ich bin entsetzt, wie perfide hier der Hund gehalten wird", stellt die Tierschützerin klar. „Ich frage mich, ob der Besitzer überhaupt ohne schlechtes Gewissen ruhig schlafen kann, wenn er weiß, wie sein Hund draußen im Hof dahinvegetiert."
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Behörden schalten sich ein
Ihre Anzeige zeigt bereits am nächsten Tag Wirkung: Das Veterinäramt und das Ordnungsamt werden aktiv. Gemeinsam mit dem Ordnungsamt konfrontieren sie den Hundehalter. Seine Ausrede: Er habe Luna vor anderthalb Jahren nur für eine Freundin aufgenommen, sie gehöre ihm gar nicht.
Doch für die Beamten ist klar: Wer das Tier hält, trägt auch die Verantwortung. Die Kettenhaltung müsse sofort beendet werden, sonst drohe eine Ordnungsstrafe.
Doch der Mann bleibt bei seiner Meinung. Eine normale Laufleine würde sich verheddern, argumentiert er. Dass der Hund keinen täglichen Auslauf erhält, gibt er schließlich sogar zu. Auf dem zugewachsenen Gelände sei das auch gar nicht möglich.
Halter und Besitzerin mauern
Auch dass Luna taub sei, führt er als Grund an, sie nicht frei laufen zu lassen. Die Beamten bleiben jedoch bei ihrer Forderung: mehr Auslauf, bessere Haltung – und zwar umgehend. Doch der Hundehalter weigert sich, das Tier abzugeben. Er müsse erst mit der „eigentlichen Besitzerin" sprechen, die aber auch nicht einwilligt.
Damit bleibt unklar, wie lange Luna noch in dieser Umgebung ausharren muss. Nun sind die Behörden gefordert.