Corona-Ausgangssperre: Spazieren gehen mit Hund erlaubt
Die notwendige Bewegung von Tieren wie etwa durch das mehrmalige tägliche Gassi gehen mit Hunden ist in Deutschland weiterhin möglich. Die meisten Hunde brauchen Auslauf und diese im Sinne der Tiergesundheit notwendige und sinnvolle Maßnahme ist trotz Corona-Pandemie weiterhin erlaubt. Sie unterliegt nicht der Genehmigungspflicht.
In Deutschland herrscht de facto keine Ausgangssperre, sondern ein Kontaktverbot. In Spanien, Frankreich und Italien, wo es strikte Ausgangssperren gibt, dürfen Hundehalter nur in der Nähe des Wohnhauses Gassi gehen.
Kontaktsperre und Mindestabstand beim Spaziergang mit Hund beachten
Mit dem Partner oder dem Nachbarn und dem Hund spazieren zu gehen ist weiterhin in den meisten Bundesländern möglich, jedoch wird davon abgeraten. Bund und Länder fordern in ihrem Beschluss vom 22.3. von den Bürgern, den von Virologen empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Die Gesetzeslage in den einzelnen Bundesländern und Stadtstaaten ist jedoch unterschiedlich. In Bayern z.B. dürfen Sie nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt vor die Tür. In Baden-Württemberg sind Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen nicht mehr erlaubt. Informieren Sie sich über die Beschränkungen in Ihrem Bundesland. Wenn Sie sicher gehen wollen, gehen Sie nur mit Ihrem Hund Gassi und nicht mit anderen Menschen.
COVID-19-Quarantäne: Gassi gehen verboten
Menschen, die aus Risikogebieten zurückkehren oder selbst infiziert sind, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben. Dafür reicht schon der Verdacht. Das gilt natürlich auch für Hundehalter. Wer in Quarantäne ist, darf das Haus keinesfalls verlassen.
Hunde übertragen Coronavirus nicht und Sie können sie nicht anstecken
Eine Übertragung des Coronavirus vom Menschen auf Tiere ist nach aktuellem Stand ausgeschlossen, auch wenn es einmalig zu einem Vorfall in Hong-Kong kam. Das bedeutet, dass Haustiere auch bei einem Quarantäne-Fall im Haushalt bleiben können.
Kontakt zu Hund auf ein Mindestmaß beschränken
Der Deutsche Tierschutzbund rät jedoch dazu, den Kontakt mit dem Haustier möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. Kuscheln Sie nicht mit Ihrer Fellnase, teilen Sie kein Essen mit dem Hund und vermeiden Sie den Kontakt zu Mund und Nase. Falls dies nicht komplett möglich ist, waschen Sie sich vor und nach jedem Kontakt gründlich Ihre Hände.
Wohin mit dem Hund bei Coronavirus-Quarantäne?
Ideal ist, wenn Sie über einen eigenen Gartenzugang verfügen. Hier können Sie den Hund rauslassen und selbst in der Wohnung oder im Haus bleiben.
Jedoch dürfen Sie, wenn Sie unter Quarantäne stehen, nicht mehr selbst mit dem Hund spazieren gehen. In diesem Fall muss der Hund von Familie, Freunden, Bekannten oder Nachbarn ausgeführt oder bei ihnen untergebracht werden. Diese dürfen natürlich selbst nicht unter Quarantäne stehen. Eine Alternative sind Hundetagesstätten, Dogsitter oder Tierheime, wobei deren Kapazitäten begrenzt sind.
Sie sich nicht an die geltenden Gesetze, kann je nach Bundesland eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe drohen.